Ihr Sohn hat versprochen, sich um den Schnee zu kümmern. Er wohnt ja nur zwanzig Minuten entfernt. An einem Dienstag im Januar schneit es um 5 Uhr morgens. Um 7:30 Uhr steht er im Stau auf der A40. Der Gehweg ist voller Schnee. Winterdienst durch Angehörige ist oft gut gemeint. Aber die Verantwortung bleibt beim Eigentümer. Fällt der Helfer aus und jemand stürzt, haften in der Regel Sie.
Familienhilfe kann funktionieren. Sie braucht aber klare Regeln, die richtige Person und einen Plan B. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt.

Winterdienst durch Angehörige: die Grundregel
In Essen sind die Eigentümer für den Gehweg vor ihrem Grundstück zuständig. Diese Pflicht steht in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Sie gilt unabhängig davon, wer die Schaufel in der Hand hält.
Sie können die Arbeit an Familienmitglieder abgeben. Dann gilt dasselbe wie bei jedem anderen Helfer: Sie müssen die Person sorgfältig auswählen, klar anweisen und kontrollieren. Wie eine saubere Übertragung aussieht, erklärt der Ratgeber Winterdienst übertragen.
Für die Haftung spielt es kaum eine Rolle, ob ein Fremder oder der eigene Enkel nicht geräumt hat. Entscheidend ist, ob der Weg sicher war.
Regel 1: Die Person muss vor Ort sein
Das wichtigste Kriterium ist Nähe. In Essen muss Schnee oder Glätte, die nach 20 Uhr entsteht, werktags bis 7 Uhr beseitigt sein. Sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Tagsüber gilt: unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls. Den Wortlaut finden Sie in der Essener Winterdienstsatzung.
Wer erst anreisen muss, schafft das oft nicht. Schnee fällt gern nachts. Und bei Schnee gibt es fast immer Staus. Ein Angehöriger aus Bochum oder Düsseldorf ist deshalb meist keine verlässliche Lösung.
Regel 2: Die Person muss zuverlässig sein
Zuverlässigkeit heißt: auch sonntags um 7:30 Uhr, auch nach einer langen Nacht, auch bei Erkältung. Fragen Sie ehrlich: Hat die Person Zeit? Arbeitet sie früh im Schichtdienst? Hat sie kleine Kinder, die morgens versorgt werden müssen?
Familie entlasten, Gehweg sichern
Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt zuverlässig vor 7 Uhr – auch sonntags. Festpreis: 39 € netto je Meter und Saison.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Regel 3: Kinder nur mit Aufsicht und Anleitung
Viele Eltern lassen Kinder beim Schneeschippen helfen. Das ist in Ordnung – als Hilfe, nicht als Ersatz. Kinder können die Gefahr oft nicht richtig einschätzen. Sie übersehen Eis unter dem Schnee. Sie wissen nicht, dass Salz in Essen auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Und sie streuen vielleicht zu dünn.
Wenn Kinder mithelfen, sollte ein Erwachsener danebenstehen und am Ende prüfen, ob der Weg wirklich sicher ist. Die Verantwortung für das Ergebnis tragen Sie.
Achtung: Verlassen Sie sich nie allein auf Kinder oder Jugendliche. Ob der Gehweg sicher ist, müssen Sie selbst prüfen – oder eine erwachsene Person, die das zuverlässig kann.

Regel 4: Aufgaben schriftlich festhalten
Auch in der Familie hilft ein Zettel. Er klingt förmlich, verhindert aber Missverständnisse. Halten Sie fest:
- Wer räumt? Name und Handynummer.
- Welche Flächen? Gehweg, Zuweg, Treppe, Weg zu den Mülltonnen.
- Wann? Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, tagsüber nach Schneefall.
- Womit? Sand, Splitt oder Granulat – kein Salz auf dem Gehweg.
- Nachstreuen: Wer schaut am Nachmittag noch einmal nach?
- Aufschreiben: Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes.
Hängen Sie den Zettel neben das Streugut. So wissen alle, was zu tun ist. Eine Kopie gehört ins Handy des Helfers. Dann hat er die Regeln auch dabei, wenn er morgens direkt von zu Hause losfährt.
Regel 5: Plan B für Krankheit und Urlaub
Jeder Winter bringt Ausfälle. Grippewelle, Skiurlaub, Dienstreise. Genau dann schneit es. Ohne Plan B haben Sie an diesen Tagen eine Lücke. Wer auf Winterdienst durch Angehörige setzt, braucht deshalb immer eine zweite Person, die kurzfristig einspringen kann.
Klären Sie vorab: Wer springt ein? Ein zweites Familienmitglied? Ein Nachbar? Oder ein professioneller Dienst? Was die Nachbarschaftslösung bringt, erklärt der Ratgeber Winterdienst an den Nachbarn übertragen.
Winterdienst für die Eltern organisieren
Viele Leser haben eine andere Situation: Die Eltern werden älter und schaffen das Schippen nicht mehr. Die Kinder wohnen weit weg oder arbeiten früh. Wichtig zu wissen: Eine Befreiung von der Räumpflicht wegen Alters gibt es in der Regel nicht. Die Pflicht bleibt beim Eigentümer. Wie Sie das aus der Ferne lösen, zeigt der Ratgeber Winterdienst für die Eltern organisieren. Speziell für ältere Eigentümer gibt es die Seite Winterdienst für Senioren. Weitere Lösungen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.
Geld in der Familie: Vorsicht bei Bezahlung
Manche bezahlen ihre Angehörigen für den Winterdienst, etwa mit einem Taschengeld für den Enkel. Im kleinen Rahmen ist das Familiensache. Wird daraus ein regelmäßiger Job gegen Bezahlung, sollten Sie die Regeln kennen. Ein angemeldeter Minijob ist eine legale Möglichkeit. Mehr dazu unter Winterdienst als Minijob. Warum Bargeld ohne Beleg heikel ist, erklärt der Beitrag Schneeräumer bar bezahlen.
Und: Steuerlich bringt Familienhilfe ohne Rechnung nichts. Die Ermäßigung nach § 35a EStG setzt Rechnung und Überweisung voraus.
Die Lösung, die immer da ist
Ein professioneller Dienst ist nicht krank, nicht im Urlaub und steht nicht im Stau auf der A40. Er hat Vertretung eingebaut. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für 10 Meter Gehweg sind das 390 € netto (464,10 € brutto). Mit Rechnung – also steuerlich nutzbar für Selbstnutzer. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Mit dem Pluspaket wird im Frühjahr auch das Streugut weggekehrt – eine Aufgabe weniger für Ihre Familie.
Viele Familien nutzen eine Kombination: Der Dienst übernimmt die Pflicht, die Familie schaut ab und zu nach dem Rechten. So ist niemand überfordert.

Die Familie hat Wichtigeres zu tun
Rechnen Sie jetzt aus, was Ihr Gehweg kostet. Das Angebot kommt als PDF per E-Mail – auch an Ihre Kinder, wenn Sie möchten.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen zum Winterdienst durch Angehörige
Dürfen meine Kinder den Winterdienst für mich übernehmen?
Ja. Die Verantwortung bleibt aber bei Ihnen als Eigentümer. Die Person muss zuverlässig und rechtzeitig vor Ort sein.
Wer haftet, wenn mein Angehöriger nicht geräumt hat?
In der Regel Sie als Eigentümer. Entscheidend ist, ob der Weg sicher war und ob Sie Ihren Helfer sorgfältig ausgewählt und kontrolliert haben.
Dürfen minderjährige Kinder Schnee räumen?
Als Hilfe ja, aber mit Anleitung und Aufsicht. Ob der Weg am Ende sicher ist, muss ein Erwachsener prüfen.
Bin ich als Senior von der Räumpflicht befreit?
In der Regel nicht. Wer nicht mehr selbst räumen kann, muss die Arbeit organisieren – durch Angehörige oder einen Dienst.
Kann ich Familienhilfe von der Steuer absetzen?
Nur mit Rechnung und Überweisung. Bei Familienhilfe ohne Beleg ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht möglich.
Fazit
Beim Winterdienst durch Angehörige bleibt die Verantwortung bei Ihnen. Wählen Sie jemanden, der zuverlässig und rechtzeitig vor Ort ist. Kinder helfen nur mit Aufsicht. Halten Sie alles schriftlich fest und planen Sie immer einen Plan B ein. Oder entlasten Sie die Familie ganz: Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.