Verkehrssicherungspflicht. Streupflicht. Anlieger. Betriebskosten. Klingt nach Amtsdeutsch – und genau das steht in Satzungen, Mietverträgen und Anwaltsschreiben. Hier wird jeder Begriff so erklärt, dass Sie ihn beim ersten Lesen verstehen.
Das Winterdienst-Lexikon für Essen
Jeder Eintrag erklärt einen Begriff in wenigen Sätzen. Mit Beispiel und Bezug zum Winterdienst in Essen. So wissen Sie, was ein Wort für Sie als Eigentümer, Vermieter oder Verwalter bedeutet.

Begriffe klar. Gehweg noch nicht?
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Alle Begriffe von A bis Z
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A
- Abstumpfende Streumittel: Griff statt Tauen – Abstumpfende Streumittel erhöhen die Reibung auf Eis und Schnee, ohne zu tauen – in Essen sind sie auf Gehwegen der Standard.
- Allgemeine Glätte: Wann die Streupflicht beginnt – Allgemeine Glätte liegt vor, wenn Wege verbreitet glatt sind – nicht nur an einzelnen Stellen. Sie ist Voraussetzung der Streupflicht.
- Anfahrtspauschale: Kosten für den Weg – Eine Anfahrtspauschale ist ein Zuschlag für jede Fahrt des Winterdienstes zu Ihrem Grundstück. So erkennen Sie sie im Angebot.
- Anlieger: Wer rechtlich als Anlieger gilt – Anlieger sind die Eigentümer von Grundstücken, die an eine Straße grenzen – und damit in Essen für den Winterdienst auf dem Gehweg zuständig.
- Anliegerpflicht: Was Grundstückseigentümer vor ihrer Tür leisten müssen – Die Anliegerpflicht verpflichtet Eigentümer in Essen, den Gehweg vor ihrem Grundstück im Winter zu räumen und zu streuen.
- Auftauende Streumittel: Salz und Co. – Auftauende Streumittel wie Salz schmelzen Eis und Schnee – auf Essener Gehwegen sind sie grundsätzlich verboten, mit engen Ausnahmen.
- Auswahlverschulden: Falscher Dienstleister, eigene Haftung – Auswahlverschulden heißt: Sie haften, weil Sie einen ungeeigneten Helfer gewählt haben. So wählen Sie Ihren Winterdienst richtig.
B
- Belegeinsicht: Das Kontrollrecht der Mieter – Mit der Belegeinsicht prüfen Mieter Rechnungen und Verträge hinter ihrer Nebenkostenabrechnung. Welche Unterlagen Vermieter bereithalten sollten.
- Bereitschaftspauschale: Bezahlen fürs Bereitstehen – Eine Bereitschaftspauschale bezahlt, dass ein Winterdienst einsatzbereit ist – oft zusätzlich zu den Einsatzkosten.
- Besitzübergang: Wann Pflichten beim Hauskauf wechseln – Mit dem Besitzübergang gehen beim Hauskauf Nutzen und Lasten auf den Käufer über – auch der Winterdienst.
- Betriebshaftpflicht: Versicherung für Gewerbe – Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden aus betrieblicher Tätigkeit. Warum Läden, Praxen und Winterdienste sie brauchen.
- Betriebskosten: Laufende Kosten des Hauses – Betriebskosten sind die laufenden Kosten eines Hauses. Warum der Winterdienst dazugehört und wann Mieter zahlen.
- Betriebskostenverordnung (BetrKV): Die Liste der umlagefähigen Kosten – Die Betriebskostenverordnung listet auf, welche Kosten Vermieter umlegen dürfen. Wo der Winterdienst darin steht.
- Beweislast: Wer was beweisen muss – Die Beweislast regelt, wer vor Gericht welche Tatsachen belegen muss. Warum Dokumentation Ihre Position nach einem Sturz stärkt.
- Blitzeis: Plötzliche Glätte in Minuten – Blitzeis ist das Alltagswort für plötzlich auftretendes Glatteis – Wege werden in Minuten spiegelglatt, fast ohne Vorwarnung.
- Bodenfrost: Frost am Boden trotz Plusgraden – Bodenfrost bedeutet Temperaturen unter 0 °C direkt am Boden – auch wenn die Luft darüber noch wärmer ist. Ein Warnsignal für Glätte.
- Bußgeld: Geldbuße bei Verstoß gegen die Räumpflicht – Ein Bußgeld ist die Geldbuße der Stadt für Verstöße gegen die Räumpflicht – in Essen bis 1.000 €, auch ohne Unfall.
C
- Calcium-Magnesium-Acetat (CMA): Salzfreies Taumittel – Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) ist ein chloridfreies Taumittel – schonender als Salz, aber in Essen auf Gehwegen als auftauender Stoff grundsätzlich verboten.
- Calciumchlorid: Tausalz für tiefe Temperaturen – Calciumchlorid ist ein auftauendes Salz, das auch bei starkem Frost wirkt – auf Essener Gehwegen fällt es unter das Salzverbot.
D
- Dachlawine: Schnee, der vom Dach rutscht – Eine Dachlawine ist Schnee oder Eis, das vom Dach abrutscht – eine Gefahr für Passanten und Autos, für die Eigentümer haften können.
- DWD-Warnstufen: Von Stufe 1 bis 4 – Die DWD-Warnstufen ordnen Wetterwarnungen in vier Stufen – von der einfachen Wetterwarnung bis zur Warnung vor extremem Unwetter.
E
- EBE (Entsorgungsbetriebe Essen): Der städtische Winterdienst in Essen – Die EBE (Entsorgungsbetriebe Essen) räumen im Auftrag der Stadt die Fahrbahnen – die Gehwege bleiben Sache der Eigentümer.
- Eigentümerversammlung: Wo der Winterdienst beschlossen wird – In der Eigentümerversammlung beschließt die WEG über den Winterdienst. So gelingt ein rechtssicherer Beschluss.
- Einsatzdokumentation: Der Nachweis jedes Einsatzes – Die Einsatzdokumentation hält fest, wann und wie geräumt und gestreut wurde. Sie ist Ihr wichtigster Nachweis nach einem Sturz.
- Einsatzpauschale: Bezahlung pro Einsatz – Bei einer Einsatzpauschale zahlen Sie für jeden einzelnen Räum- oder Streueinsatz. Günstig im milden, teuer im harten Winter.
- Einzelglätte: Einzelne glatte Stellen – Einzelglätte meint vereinzelte Eisflächen, etwa durch Tropfwasser – sie lösen meist keine allgemeine Streupflicht aus, bekannte Stellen aber schon.
- Eisglätte: Wenn Tauwasser gefriert – Eisglätte entsteht, wenn Schmelz- oder Regenwasser auf Wegen gefriert – typisch nach Tauwetter, wenn es nachts wieder friert.
- Eisregen: Gefrierender Regen – Eisregen ist gefrierender Regen, der beim Aufprall zu Eis wird – in Essen einer der wenigen Fälle, in denen Salz auf Gehwegen erlaubt sein kann.
- Eiszapfen: Gefahr an Dachrinnen – Eiszapfen bilden sich an Dachrinnen und Traufen – fallen sie herab, können sie Menschen verletzen. Eigentümer müssen die Gefahr im Blick haben.
F
- Fahrlässigkeit: Außer Acht gelassene Sorgfalt – Fahrlässigkeit heißt, die nötige Sorgfalt außer Acht zu lassen. Schon einfache Fahrlässigkeit reicht beim Winterdienst für Schadensersatz.
- Feuchtsalz: Wie die Stadt Fahrbahnen streut – Feuchtsalz ist mit Sole angefeuchtetes Streusalz – so streut die EBE in Essen die Fahrbahnen, Anlieger dürfen auf Gehwegen aber kein Salz verwenden.
- Frontmeter: Die Länge Ihres Grundstücks zur Straße – Frontmeter sind die Länge Ihres Grundstücks entlang der Straße – Basis für städtische Gebühren und den Aufwand beim Winterdienst.
- Frost-Tau-Wechsel: Warum Glätte immer wiederkommt – Frost-Tau-Wechsel ist der Wechsel von Frost und Tauwetter – er lässt Glätte immer wieder entstehen und setzt Pflaster und Beton zu.
- Frosttag: Wann ein Tag als Frosttag zählt – Ein Frosttag ist ein Tag, an dem die Tiefsttemperatur unter 0 °C fällt – in Essen gibt es davon deutlich mehr als Schneetage.
- Fußgängerzone: Winterdienst in Einkaufsstraßen – Eine Fußgängerzone ist eine Straße nur für Fußgänger – im Winter gilt in Essen je Seite ein Streifen von 1,20 m als Gehweg.
G
- Gefälle: Steigungen und Rampen – Gefälle bezeichnet geneigte Flächen wie Rampen, Hänge und abschüssige Zuwege. Warum sie im Winter besondere Sorgfalt brauchen.
- Gehweg: Welche Flächen als Gehweg gelten – Ein Gehweg ist der für Fußgänger bestimmte Teil der Straße – in Essen die Hauptfläche der Räumpflicht für Eigentümer.
- Gemeinsamer Geh- und Radweg: Wer ihn im Winter räumt – Ein gemeinsamer Geh- und Radweg wird von Fußgängern und Radfahrern geteilt – im Winter stellt er Eigentümer vor besondere Fragen.
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE): Die WEG als Rechtsträger – Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verwaltet das Gemeinschaftseigentum und trägt die Verkehrssicherungspflicht dafür.
- Gemeinschaftseigentum: Was allen Eigentümern gehört – Gemeinschaftseigentum ist alles, was allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehört. Warum der Winterdienst dort Gemeinschaftsaufgabe ist.
- Glatteis: Wenn Regen beim Aufprall gefriert – Glatteis entsteht, wenn Regen beim Auftreffen auf kalten Boden gefriert – durchsichtig, spiegelglatt und kaum zu erkennen.
- Glättewarnung: Amtliche Warnungen richtig lesen – Eine Glättewarnung ist eine amtliche Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor Glätte, Glatteis oder Schneefall – Ihr Signal zum Handeln.
- Granulat: Körniges Streugut – Granulat ist körniges, abstumpfendes Streugut – meist aus Blähton, Lava oder Glas. Es ist salzfrei und in Essen auf Gehwegen erlaubt.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wenn es richtig teuer wird – Grobe Fahrlässigkeit ist ein besonders schwerer Sorgfaltsverstoß. Was sie beim Winterdienst für Haftung und Versicherung bedeutet.
- Grundbesitzabgaben: Der jährliche Bescheid der Stadt – Grundbesitzabgaben sind der jährliche Sammelbescheid der Stadt über Grundsteuer und grundstücksbezogene Gebühren.
- Grunddienstbarkeit: Wegerecht im Grundbuch – Eine Grunddienstbarkeit wie das Wegerecht erlaubt, ein fremdes Grundstück zu nutzen. Wer dann im Winter räumt, ist oft ungeregelt.
H
- Haftpflichtversicherung: Schutz vor Ansprüchen Dritter – Eine Haftpflichtversicherung zahlt berechtigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte ab. Welche Police Eigentümer brauchen.
- Handlauf: Halt an Treppen – Ein Handlauf ist das Geländer zum Festhalten an Treppen und Rampen. Warum er im Winter frei und griffig bleiben muss.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Pflichtbaustein für Vermieter – Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor Ansprüchen aus dem Grundstück. Für Vermieter ist sie ein Muss.
- Hausgeld: Monatliche Zahlung der Eigentümer – Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an ihre WEG. Der Winterdienst ist ein Teil davon.
- Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuervorteil für Winterdienst – Winterdienst zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. So sparen Selbstnutzer und Mieter 20 % der Arbeitskosten direkt bei der Steuer.
- Hausmeister: Aufgaben rund ums Haus – Ein Hausmeister betreut Haus und Außenanlagen – oft auch den Winterdienst. Worauf Eigentümer dabei achten sollten.
- Hausordnung: Regeln für das Zusammenleben – Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Haus. Warum sie allein den Winterdienst oft nicht wirksam auf Mieter überträgt.
- Hauszugang: Eingang, Stufen und Podest – Der Hauszugang ist der Bereich direkt vor der Haustür – mit Stufen und Podest einer der häufigsten Unfallorte im Winter.
- Hinterlieger: Grundstücke ohne direkte Straßenfront – Hinterlieger besitzen ein Grundstück ohne eigene Front zur Straße – räumpflichtig können sie in Essen trotzdem sein.
- Hydrant: Im Winter sichtbar halten – Ein Hydrant ist die Wasserentnahmestelle der Feuerwehr. Warum er im Winter frei und auffindbar bleiben muss.
K
- Kondensat-Glätte: Eis durch Wärmepumpe und Klimagerät – Kondensat-Glätte entsteht, wenn Abtauwasser von Wärmepumpe oder Klimagerät auf Wegen gefriert. So beugen Sie vor.
- Kontrollpflicht: Was nach der Übertragung bleibt – Die Kontrollpflicht verlangt, dass Sie Ihren Winterdienst überwachen – auch nach der Übertragung. So erfüllen Sie sie.
L
- Laufender Meter: Die Einheit für Ihren Winterdienst-Preis – Ein laufender Meter ist die Länge einer zu räumenden Fläche – und die Basis für den festen Winterdienst-Preis in Essen.
- Lavagranulat: Natürliches Streugut aus Vulkangestein – Lavagranulat ist Streugut aus gebrochenem Vulkangestein – scharfkantig, griffig, salzfrei und wiederverwendbar.
- Leistungsverzeichnis: Was genau geschuldet ist – Ein Leistungsverzeichnis listet alle Flächen und Leistungen eines Winterdienstes auf. Es ist Grundlage für Vergleich und Kontrolle.
M
- Mietminderung: Weniger Miete bei Mängeln – Eine Mietminderung ist die Kürzung der Miete wegen eines Mangels. Was ein vereister Hauszugang damit zu tun haben kann.
- Minijob: Geringfügige Beschäftigung – Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit Verdienstgrenze. Was Eigentümer beachten müssen, wenn ein Minijobber räumt.
- Mitverschulden: Wenn der Gestürzte mitschuld ist – Mitverschulden kürzt den Anspruch eines Gestürzten, wenn er selbst unvorsichtig war. Welche Quoten Gerichte vergeben haben.
N
- Nachstreuen: Warum einmal nicht genügt – Nachstreuen bedeutet, eine bereits gestreute Fläche erneut zu streuen. Wann das in Essen nötig ist und wie Sie es organisieren.
- Nassschnee: Schwerer, feuchter Schnee – Nassschnee ist feuchter, schwerer Schnee mit viel Wasser – er belastet Rücken, Dächer und Äste und gefriert nachts zu Eis.
- Neuschnee: Frisch gefallener Schnee – Neuschnee ist frisch gefallener, noch lockerer Schnee – jetzt geräumt, spart er Arbeit und verhindert Schneeglätte.
O
- Ordnungswidrigkeit: Wenn Sie gegen die Satzung verstoßen – Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, der mit Bußgeld geahndet wird – beim Winterdienst auch ganz ohne Unfall.
- Organisationsverschulden: Wenn niemand zuständig ist – Organisationsverschulden entsteht, wenn der Winterdienst schlecht organisiert ist und deshalb niemand räumt. So schließen Sie die Lücken.
P
- Präventives Streuen: Streuen, bevor es glatt wird – Präventives Streuen heißt: Streugut ausbringen, bevor Glätte entsteht. Was es in Essen bringt und wo seine Grenzen liegen.
R
- Regress: Rückgriff von Versicherern und Kassen – Regress ist der Rückgriff von Kassen und Versicherern auf den Verantwortlichen. Nach Glätteunfällen kommt er oft erst spät.
- Reifglätte: Glätte durch Raureif – Reifglätte entsteht, wenn Raureif auf kalten Flächen festgetreten wird und gefriert – dünn, aber gefährlich rutschig.
- Räum- und Streupflicht: Der Kern des Winterdienstes – Die Räum- und Streupflicht verpflichtet Eigentümer, Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen – in Essen mit festen Zeiten und Breiten.
- Räumbreite: Wie breit geräumt werden muss – Die Räumbreite legt fest, wie breit ein Weg im Winter frei sein muss – in Essen höchstens 1,20 m auf Gehwegen.
- Räumfahrzeug: Kleintraktor und Co. – Ein Räumfahrzeug ist ein Fahrzeug mit Räumschild und Streuer. Wofür es gebraucht wird und wer es einsetzt.
- Räumpflicht: Schnee beseitigen – wann und wie – Die Räumpflicht verlangt, Schnee von Gehwegen und Zugängen zu entfernen – in Essen zu festen Zeiten und auf festgelegter Breite.
S
- Saisonpauschale: Ein Preis für den ganzen Winter – Eine Saisonpauschale ist ein fester Winterdienst-Preis für die ganze Saison – unabhängig davon, wie oft geräumt werden muss.
- Salzschäden: Was Tausalz anrichtet – Salzschäden sind die Folgen von Tausalz an Bäumen, Böden, Bauwerken und Tieren – sie sind der Grund für das Salzverbot auf Essener Gehwegen.
- Schadensersatz: Ausgleich für materielle Schäden – Schadensersatz gleicht materielle Schäden wie Behandlungskosten und Verdienstausfall aus. Welche Posten nach einem Sturz anfallen.
- Schmerzensgeld: Ausgleich für Schmerzen und Leid – Schmerzensgeld gleicht Schmerzen und Leid nach einer Verletzung aus. Welche Beträge Gerichte nach Glätteunfällen zugesprochen haben.
- Schneefräse: Maschine gegen große Schneemengen – Eine Schneefräse wirft Schnee motorisiert zur Seite. Wann sie sich lohnt und warum sie in Essen oft kaum genutzt wird.
- Schneeglätte: Festgetretener Schnee – Schneeglätte entsteht, wenn Schnee festgetreten oder festgefahren wird – wer früh räumt, verhindert sie.
- Schneelast: Gewicht des Schnees auf Dach und Bäumen – Schneelast ist das Gewicht des Schnees auf Dächern, Carports und Bäumen – besonders nasser Schnee kann schnell zu schwer werden.
- Schneeschaufel: Zum Heben und Werfen – Eine Schneeschaufel hebt und wirft Schnee. Wofür sie taugt, warum sie den Rücken belastet und welche Alternativen es gibt.
- Schneeschieber: Das Standardgerät zum Räumen – Ein Schneeschieber ist das wichtigste Gerät zum Schneeräumen. Welche Bauformen es gibt und worauf Eigentümer in Essen achten sollten.
- Sondernutzungsrecht: Alleinige Nutzung von Gemeinschaftsflächen – Ein Sondernutzungsrecht erlaubt einem Eigentümer, eine Gemeinschaftsfläche allein zu nutzen. Wer dort im Winter räumen muss.
- Splitt: Gebrochener Stein als Streugut – Splitt ist gebrochener, scharfkantiger Stein – ein sehr griffiges, abstumpfendes Streugut, das nach dem Winter gekehrt werden muss.
- Stoßeisen: Gegen festgetretenes Eis – Ein Stoßeisen ist ein Werkzeug mit Klinge, das festgetretenes Eis vom Boden löst. So setzen Sie es richtig ein.
- Straßenablauf (Gully): Warum er frei bleiben muss – Ein Straßenablauf, auch Gully genannt, leitet Regen- und Schmelzwasser ab. Warum er im Winter frei bleiben muss.
- Straßenreinigungsgebühr: Gebühr für städtische Reinigung und Winterdienst – Die Straßenreinigungsgebühr bezahlt städtische Reinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn – nicht die Räumung Ihres Gehwegs.
- Straßenreinigungssatzung: Die Ortsregel hinter Ihrem Winterdienst – Die Straßenreinigungssatzung ist die Ortsregel, die in Essen Reinigung und Winterdienst auf Anlieger überträgt.
- Streubuch: Das Protokoll für Selbsträumer – Ein Streubuch ist das eigene Protokoll über Räum- und Streueinsätze. So führen Sie es einfach und lückenlos.
- Streugut: Alle Mittel gegen Glätte – Streugut ist der Oberbegriff für alle Mittel gegen Glätte – in Essen sind auf Gehwegen grundsätzlich nur abstumpfende Mittel erlaubt.
- Streugutbehälter: Streugutkiste am Grundstück – Ein Streugutbehälter ist eine wetterfeste Kiste für Streugut am Grundstück – nah am Einsatzort, damit bei Glätte alles griffbereit ist.
- Streupflicht: Glätte abstumpfen – wann Pflicht – Die Streupflicht verlangt, bei Glätte abstumpfende Mittel zu streuen – in Essen grundsätzlich ohne Salz.
- Streuplan: Plan A und Plan B der Stadt – Der Streuplan legt fest, in welcher Reihenfolge die Stadt Essen Straßen räumt – Plan A rund um die Uhr, Plan B tagsüber.
- Streusalz: Natriumchlorid im Winterdienst – Streusalz ist Natriumchlorid zum Auftauen von Eis und Schnee – auf Essener Gehwegen ist es grundsätzlich verboten.
- Streusand: Das einfachste Streugut – Streusand ist das einfachste abstumpfende Streugut – günstig und überall zu haben, aber weniger griffig als Splitt oder Granulat.
- Subunternehmer: Wer wirklich räumt – Ein Subunternehmer ist ein Drittunternehmen, das im Auftrag Ihres Vertragspartners räumt. Was das für Haftung und Qualität bedeutet.
U
- Umlagefähigkeit: Was Mieter zahlen müssen – Umlagefähigkeit heißt: Kosten dürfen auf Mieter verteilt werden. Welche Voraussetzungen beim Winterdienst gelten.
- Umlageschlüssel: Wie Kosten verteilt werden – Der Umlageschlüssel legt fest, wie Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden. Meist gilt die Wohnfläche.
- Unverzüglich: Wie schnell Sie handeln müssen – Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern – in Essen müssen Sie Schnee und Glätte tagsüber so schnell wie zumutbar beseitigen.
- Überfrierende Nässe: Die unsichtbare Gefahr am Morgen – Überfrierende Nässe entsteht, wenn nasse Wege bei sinkenden Temperaturen gefrieren – oft morgens und abends, auch ganz ohne Schnee.
- Übertragung der Verkehrssicherungspflicht: Wie Pflichten wirksam wandern – Die Verkehrssicherungspflicht lässt sich per Vertrag auf Dritte übertragen. Was dafür nötig ist und was beim Eigentümer bleibt.
V
- Verjährung: Wie lange Ansprüche drohen – Die Verjährung bestimmt, wie lange Ansprüche nach einem Sturz geltend gemacht werden können. Welche Fristen gelten.
- Verkehrsbedeutung: Warum stark genutzte Wege mehr Aufwand brauchen – Die Verkehrsbedeutung beschreibt, wie stark ein Weg genutzt wird – je höher sie ist, desto höher sind die Anforderungen an Räumen und Streuen.
- Verkehrsberuhigter Bereich: Spielstraße im Winter – Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine Mischfläche ohne Gehweg – im Winter räumen Anlieger in Essen einen Streifen am Rand.
- Verkehrssicherungspflicht: Die Pflicht, andere vor Gefahren zu schützen – Die Verkehrssicherungspflicht verlangt, dass Sie andere vor Gefahren auf Ihrem Grundstück schützen – im Winter vor allem vor Glätte.
- Verschuldenshaftung: Haftung nur bei Schuld – Verschuldenshaftung heißt: Sie haften nur, wenn Sie schuldhaft gehandelt haben. Was das beim Glätteunfall bedeutet.
- Vorwegabzug: Gewerbeanteile herausrechnen – Beim Vorwegabzug werden Kosten, die ein Gewerbe verursacht, vor der Verteilung herausgerechnet. Das schützt Wohnungsmieter.
W
- WEG-Verwalter: Der Organisator der Gemeinschaft – Der WEG-Verwalter setzt Beschlüsse um und organisiert den Winterdienst. Wann er haftet und was bei der Gemeinschaft bleibt.
- Werbungskosten: Abzug bei Vermietungseinkünften – Werbungskosten mindern die Einkünfte aus Vermietung. Wie Vermieter den Winterdienst steuerlich richtig ansetzen.
- Werkvertrag: Erfolg geschuldet – Ein Werkvertrag verpflichtet zu einem Ergebnis, nicht nur zu Arbeit. Was das für Ihren Winterdienst-Vertrag bedeutet.
- Winterdienstsaison: Von November bis ins Frühjahr – Die Winterdienstsaison ist der Zeitraum mit Einsatzbereitschaft – in Essen üblicherweise von Anfang November bis Mitte April.
- Wirtschaftlichkeitsgebot: Angemessene Kosten für Mieter – Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Vermieter, bei umlagefähigen Kosten auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten.
- Wirtschaftsplan: Das Jahresbudget der WEG – Der Wirtschaftsplan ist das Jahresbudget einer WEG. Warum der Winterdienst darin ein fester Posten sein sollte.
Z
- Zufahrt: Einfahrt, Hofzufahrt und Garagenrampe – Eine Zufahrt ist der Fahrweg auf Ihrem Grundstück – im Winter ist ihre Räumung nicht immer Pflicht, aber oft klug.
- Zumutbarkeit: Die Grenze Ihrer Pflicht – Zumutbarkeit ist die Grenze der Räum- und Streupflicht: Verlangt wird, was vernünftig und machbar ist – keine absolute Sicherheit.
- Zuweg: Der Weg zur Haustür – Ein Zuweg ist der private Weg vom Gehweg zur Haustür – im Winter muss er sicher begehbar sein.
§
- § 35a EStG: Die Steuerermäßigung im Überblick – § 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen – auch für Winterdienst. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Weiterlesen
Ausführliche Antworten finden Sie im Winterdienst-Ratgeber. Kurze Antworten auf einzelne Fragen stehen unter Fragen zum Winterdienst. Was die Saisonpauschale kostet, zeigt die Seite Winterdienst-Kosten in Essen.

Ein Begriff, den Sie sich merken sollten: Saisonpauschale
Ein Preis für den ganzen Winter. Egal, wie oft es schneit.
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Fazit
Wer die Begriffe kennt, versteht seine Pflichten. Und erkennt schneller, wo ein Risiko liegt. Das Lexikon ist Ihr Nachschlagewerk – der Winterdienst zum Festpreis ist die Lösung, wenn Sie die Arbeit nicht selbst machen wollen. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.