Ein Straßenablauf ist eine mit einem Gitter abgedeckte Öffnung am Fahrbahnrand, über die Regen- und Schmelzwasser in die Kanalisation abfließt. Im Alltag heißt er meist Gully oder Sinkkasten.
Tauwetter nach einer Schneewoche. Aus dem Schneewall am Gehwegrand läuft Wasser. Doch der Gully davor liegt unter einem Eisklumpen. Das Wasser steht auf dem Gehweg. In der Nacht friert es. Am Morgen ist genau dort die glatteste Stelle der ganzen Straße.

Wozu der Straßenablauf da ist
Jede Straße braucht eine Entwässerung. Regen und Schmelzwasser laufen über das Gefälle zum Rand. Dort nimmt der Straßenablauf das Wasser auf. Unter dem Gitter sitzt ein Schacht mit Schlammfang. Von dort geht das Wasser in den Kanal.
Ist der Ablauf verstopft oder zugeschneit, staut sich das Wasser. Im Winter ist das doppelt gefährlich. Aus Pfützen wird Eis, oft genau dort, wo Menschen über die Straße gehen.
Was die Essener Satzung verlangt
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen ist hier eindeutig. In § 4 Absatz 7 heißt es: Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis frei zu halten. Das betrifft Sie als Anlieger direkt, wenn ein Gully vor Ihrem Grundstück liegt. Was eine Straßenreinigungssatzung sonst noch regelt, erklärt ein eigener Eintrag im Winterdienst-Lexikon.
Gleichzeitig verlangt die Satzung, dass Sie den Schnee vom Gehweg an den Rand zur Fahrbahn schieben. Genau dort liegen aber die Abläufe. Sie müssen den Schnee also so lagern, dass der Gully frei bleibt. Mehr dazu unter Darf ich Schnee vom Gehweg auf die Straße schieben?
- Schnee neben dem Gully ablegen, nicht darauf.
- Das Gitter nach dem Räumen kurz freilegen.
- Bei Tauwetter prüfen, ob das Wasser abläuft.
- Eis auf dem Gitter vorsichtig lösen.
Gully frei, Gehweg sicher
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien lagert den Schnee so, dass Abläufe und Hydranten frei bleiben.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Wie Streugut den Straßenablauf verstopfen kann
Splitt, Sand und Granulat sind in Essen das richtige Streugut. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Aber abstumpfende Mittel haben einen Nachteil: Sie lösen sich nicht auf. Nach dem Winter liegt das Material noch da. Regen spült es in Richtung Gully.
Große Mengen können den Schlammfang füllen und den Abfluss behindern. Deshalb verlangt die Satzung auch, dass Sie das Streugut nach Ende der Glätte wieder entfernen. Wer das vergisst, riskiert ein Bußgeld. Wie Sie im Frühjahr richtig kehren, erklärt der Ratgeber Streugut entfernen.

Gut zu wissen: Zusammengekehrtes Streugut gehört laut Stadt Essen in die Restmülltonne. Kehren Sie es auf keinen Fall in den Gully.
Straßenablauf beim Kehren freilegen
Der beste Zeitpunkt für einen Blick auf den Gully ist das Frühjahrskehren. Liegt Splitt auf dem Gitter oder im Rinnstein, kehren Sie ihn mit auf. So bleibt der Ablauf für die nächsten Regenfälle frei. Diese Frühjahrsreinigung übernimmt auf Wunsch das Pluspaket des Winterdienstes.
Ist ein Straßenablauf dauerhaft verstopft oder beschädigt, ist das in der Regel Sache der Stadt bzw. der Stadtentwässerung. Melden Sie den Schaden dort. Die Reinigung des Schachtes selbst ist nicht Ihre Aufgabe. Für Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis sind in Essen die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) zuständig. Ihre Pflicht betrifft das Freihalten von Schnee und Eis sowie das Entfernen Ihres Streuguts.
Ein Preis für die ganze Saison
10 Meter Gehweg kosten 390 € netto. Räumen, Streuen und Freihalten sind enthalten.
Fragen vorab? +49 201 45 875 433
Ihr Vorteil mit einem professionellen Winterdienst
Viele denken beim Winterdienst nur an den Gehweg. Doch die Satzung verlangt mehr: freie Abläufe, freie Hydranten, sichere Übergänge. Wer das alles selbst im Blick behalten muss, hat viel zu tun.
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING können Sie Gullys und Hydranten vor Ihrem Grundstück über die Räumkarte mit aufnehmen. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Wie sich das auf Ihren Preis auswirkt, zeigt die Seite Winterdienst-Preise. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Häufige Fragen zum Straßenablauf im Winter
Muss ich den Gully vor meinem Haus freihalten?
Ja. Nach § 4 Absatz 7 der Essener Satzung sind Einläufe in Entwässerungsanlagen von Schnee und Eis frei zu halten.
Darf ich Schnee auf den Gully schieben?
Nein. Der Schnee gehört an den Gehwegrand zur Fahrbahn, aber so, dass Abläufe und Hydranten frei bleiben.
Wohin mit dem Streugut nach dem Winter?
Kehren Sie es zusammen und entsorgen Sie es in der Restmülltonne. In den Gully gehört es nicht.
Wer reinigt einen verstopften Straßenablauf?
Die Reinigung des Schachtes ist in der Regel Sache der Stadt. Sie als Anlieger halten das Gitter von Schnee und Eis frei.
Jetzt Saisonpreis berechnen
Meter eingeben und das Angebot sofort als PDF erhalten.
Sie möchten lieber sprechen? +49 201 45 875 433
Fazit
Der Straßenablauf führt Schmelz- und Regenwasser ab. Ist er zugeschneit oder verstopft, entsteht an genau dieser Stelle schnell Eis. Die Essener Satzung verlangt deshalb, Abläufe von Schnee und Eis freizuhalten. Nach dem Winter muss das Streugut weg – in die Restmülltonne, nicht in den Gully. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.