Straßenreinigungssatzung: Die Ortsregel hinter Ihrem Winterdienst

Wo steht eigentlich, dass Sie den Gehweg vor Ihrem Haus räumen müssen? Nicht im BGB. Nicht im Grundgesetz. Sondern in einem Papier aus dem Rathaus.

Eine Straßenreinigungssatzung ist eine kommunale Regel, die festlegt, wer Straßen und Gehwege reinigt und im Winter räumt. Sie überträgt diese Pflichten ganz oder teilweise auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. In Essen heißt sie „Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung“ und regelt Zeiten, Breiten, Streugut und Bußgelder.

Straßenreinigungssatzung Essen: Unterlagen zur Räumpflicht auf dem Schreibtisch

Warum es eine Straßenreinigungssatzung gibt

Eigentlich muss die Gemeinde ihre Straßen selbst sauber halten. Das Straßenreinigungsgesetz NRW erlaubt ihr aber, diese Aufgabe per Satzung an die Anlieger weiterzugeben. Genau das macht die Satzung. Sie ist Ortsrecht und gilt für alle Grundstücke in der Stadt.

In Essen reinigt und räumt die Stadt über die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) einen Teil selbst. Den Rest hat sie den Eigentümern übertragen. Den Winterdienst auf Gehwegen hat sie vollständig übertragen. Was die EBE selbst räumt und was nicht, erklärt der Ratgeber Winterdienst der Stadt Essen.

Für Sie heißt das: Auch an einer großen Hauptstraße mit Busverkehr räumen Sie den Gehweg selbst. Die Räumfahrzeuge der Stadt kümmern sich um die Fahrbahn. Der Gehweg daneben bleibt Ihre Aufgabe – vom ersten Schnee im November bis zum letzten Frost im Frühjahr. Und an Straßen, die gar nicht im städtischen Winterdienst stehen, müssen Sie zusätzlich die Übergänge für Fußgänger räumen.

Was die Essener Straßenreinigungssatzung regelt

Die Satzung gibt es schon lange, sie wurde seit ihrem Erlass mehrfach geändert. Die letzten Änderungen betrafen Gebühren und das Straßenverzeichnis. Die Winterregeln in § 4 blieben gleich. Die wichtigsten Punkte:

  • § 2 Abs. 2: Winterdienst aller Gehwege liegt bei den angrenzenden Eigentümern
  • § 1 Abs. 2: Ohne Gehweg gilt ein Streifen von 0,80 m als Gehweg
  • § 4 Abs. 4: Gehwege frei halten in vorhandener Breite, höchstens 1,20 m
  • § 4 Abs. 2: Räumen tagsüber unverzüglich, nachts gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr
  • § 4 Abs. 3: Salz und auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich verboten
  • § 4 Abs. 5 und 7: Schnee an den Fahrbahnrand, Gullys und Hydranten frei
  • § 10: Bußgeld bis 1.000 € bei Vorsatz, bis 500 € bei Fahrlässigkeit

Das Original können Sie bei der Stadt nachlesen: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung Essen (PDF).

Die Satzung erfüllen, ohne sie auswendig zu lernen

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Straßenreinigungssatzung und Haftung: zwei verschiedene Dinge

Die Satzung ist öffentliches Recht. Wer gegen sie verstößt, bekommt ein Bußgeld – auch ohne Unfall. Die Haftung nach einem Sturz folgt dagegen aus dem Zivilrecht, vor allem aus § 823 BGB.

Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Satzungen die zivilrechtliche Haftung nicht beliebig ausweiten können (BGH, 14.02.2017, VI ZR 254/16). Für Sie als Eigentümer zählt trotzdem: Wer sich an die Satzung hält, steht im Streitfall deutlich besser da.

Wandkalender neben einem Fenster mit Schneefall – die Winterdienst-Saison im Blick

Was die Satzung nicht regelt

Die Satzung sagt nichts über Mieter. Ob ein Mieter räumen muss, steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Sie regelt auch nicht Ihren privaten Zuweg oder den Hof. Dort gilt allein die Verkehrssicherungspflicht. Eine Befreiung für ältere oder kranke Eigentümer nennt sie nicht.

Die Satzung regelt auch Gebühren. Die Winterdienstgebühr bezahlt aber die Räumung der Fahrbahn durch die EBE, nicht Ihren Gehweg. Mehr dazu im Eintrag Straßenreinigungsgebühr.

So nutzen Sie die Satzung im Alltag

Lesen Sie die Satzung einmal vor dem Winter. Prüfen Sie, welche Flächen Sie betreffen: Gehweg, Übergänge, Haltestellen. Messen Sie die Länge Ihres Gehwegs. Und entscheiden Sie, wer räumt. Eine ausführliche Erklärung aller Paragrafen bietet der Ratgeber Straßenreinigungssatzung Essen. Die Pflichten als Checkliste finden Sie unter Winterdienst-Pflichten in Essen.

Geräumter und gestreuter Gehweg vor Backstein-Reihenhäusern in Essen nach Schneefall

Häufige Fragen zur Straßenreinigungssatzung

Gibt es in Essen eine eigene Winterdienstverordnung?

Nein. Alle Regeln zum Winterdienst stehen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung.

Gilt die Satzung auch für Mieter?

Sie richtet sich an Eigentümer. Mieter sind nur über den Mietvertrag verpflichtet.

Wo finde ich die Straßenreinigungssatzung?

Auf der Internetseite der Stadt Essen als PDF, verlinkt in diesem Beitrag.

Wie hoch ist das Bußgeld nach der Satzung?

Bis 1.000 € bei Vorsatz und bis 500 € bei Fahrlässigkeit.

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Fazit

Die Straßenreinigungssatzung ist die Grundlage Ihrer Räumpflicht in Essen. Sie legt fest, wer, wann, wie breit und womit geräumt und gestreut wird. Verstöße kosten Bußgeld, Unfälle zusätzlich Schadensersatz. Wer die Regeln einem Profi überlässt, spart Zeit und Ärger. Holen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot. Weitere Rechtsbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.