Morgens um halb sieben rollt das orange Räumfahrzeug durch Ihre Straße. Die Fahrbahn ist frei, gesalzen, alles gut. Der Gehweg vor Ihrer Haustür liegt dagegen unter fünf Zentimetern Schnee. Ein Versehen der Stadt? Nein. So ist es geregelt.
Beim Winterdienst der Stadt Essen gilt: Die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) räumen im Auftrag der Stadt die Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis – nach Streuplan A und B. Die Gehwege vor den Grundstücken räumt die Stadt nicht. Sie gehören laut Satzung zu den Pflichten der Eigentümer. Das gilt auch an Hauptstraßen, auf denen die EBE rund um die Uhr unterwegs ist.

Stadt oder Eigentümer: Wer räumt was?
Die Aufgaben sind klar verteilt. Die Satzung sagt: Die Winterwartung aller Gehwege wird den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die EBE schreibt selbst: Gehwege fallen unter die Verantwortung der angrenzenden Grundstückseigentümer.
| Fläche | Wer räumt? |
|---|---|
| Fahrbahn einer Straße im Winterdienstverzeichnis | EBE im Auftrag der Stadt |
| Fahrbahn einer Straße ohne städtischen Winterdienst | Niemand flächig – Anlieger räumen die Übergänge für Fußgänger |
| Gehweg vor Ihrem Grundstück | Sie als Eigentümer |
| Zuweg, Treppe, Stellplatz auf Ihrem Grundstück | Sie als Eigentümer (Verkehrssicherungspflicht) |
| Flächen vor öffentlichen Gebäuden, Plätze, Fußgängerzonen | Stadt Essen (laut essen.de) |
Wer die EBE ist und wie sie arbeitet, erklärt der Lexikon-Eintrag EBE.
Der Winterdienst der Stadt Essen: So arbeitet die EBE
Die EBE räumt nicht alle Straßen gleichzeitig. Sie arbeitet nach einem festen Streuplan mit zwei Stufen:
- Streuplan A: Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien, Wege zu Feuerwachen und Krankenhäusern. Hier gilt 24-Stunden-Bereitschaft.
- Streuplan B: wichtige Neben- und Erschließungsstraßen. Hier wird täglich zwischen 6 und 22 Uhr geräumt.
- Nicht erfasst: Parallelfahrbahnen und Stichstraßen sind grundsätzlich nicht im Verzeichnis.
Nach Angaben der EBE betreut sie rund ein Drittel der etwa 3.000 Kilometer Essener Straßen. Die Saison läuft von Anfang November bis Mitte April. Auf den Fahrbahnen streut die EBE Feuchtsalz.
Salz ist nicht gleich Salz: Die EBE darf auf Fahrbahnen Salz einsetzen. Auf Gehwegen ist Salz für Anlieger grundsätzlich verboten. Dort streuen Sie abstumpfende Mittel wie Granulat oder Splitt. Wer beides verwechselt, riskiert ein Bußgeld.
Die Stadt räumt die Straße. Wer räumt Ihren Gehweg?
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien übernimmt die Fläche, die die EBE auslässt – zum festen Saisonpreis.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Steht meine Straße im Winterdienstverzeichnis?
Das Winterdienstverzeichnis gehört zur Straßenreinigungssatzung der Stadt. Dort ist jede Straße einer Streuklasse zugeordnet. Bei Fragen hilft die EBE-Hotline unter 0201 854-2222 weiter.
Warum das wichtig ist? Zwei Gründe:
- Gebühr: Nur für Straßen im Verzeichnis zahlen Sie eine Winterdienstgebühr je Frontmeter. Sie finden sie in der Regel im Bescheid über Ihre Grundbesitzabgaben. Was sie abdeckt, erklärt der Ratgeber Winterdienstgebühren in Essen.
- Übergänge: Steht Ihre Straße nicht im Verzeichnis, müssen Sie zusätzlich die Übergänge für Fußgänger räumen und abstumpfend streuen. Dazu gehören markierte Überwege, Querungshilfen und Übergänge an Kreuzungen.
Den Gehweg müssen Sie in beiden Fällen selbst räumen. Die Details stehen im Ratgeber zur Straßenreinigungssatzung Essen.

Sonderfall Haltestellen und Kreuzungen
Laut essen.de kümmert sich die Stadt um Flächen an Haltestellen. Das heißt aber nicht, dass der Gehweg dorthin frei von Ihren Pflichten ist. Die Satzung verlangt, dass Gehwege zu Haltestellen so geräumt und gestreut werden, dass Fahrgäste gefahrlos zu- und abgehen können. Liegt eine Bushaltestelle vor Ihrem Haus, gehört der Weg dorthin zu Ihrer Aufgabe. Mehr dazu in der Antwort auf die Frage Wer räumt an der Bushaltestelle?
Ähnliches gilt an Kreuzungen. Fußgänger müssen die Querungsstellen gefahrlos erreichen. Und die Schneewälle, die das Räumfahrzeug an den Rand schiebt? Liegen sie auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück, bleiben sie Ihr Thema, soweit sie den Gehweg blockieren.
Mülltonnen: ein Weg für die Müllabfuhr
Die EBE leert im Winter weiter die Tonnen. Damit das klappt, empfehlen Stadt und EBE eine mindestens 1 Meter breite, schnee- und glättefreie Gasse zu den Abfallbehältern. Das ist keine Satzungspflicht, aber sinnvoll. Kommen die Müllwerker nicht an die Tonne, bleibt sie im Zweifel voll. Und rutscht jemand auf dem Weg dorthin aus, stellt sich wieder die Haftungsfrage. Planen Sie diese Gasse deshalb gleich mit ein, wenn Sie Ihre Räumflächen festlegen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING nehmen Sie den Weg zur Mülltonne einfach in die Räumkarte auf. Dann können die Tonnen auch bei Eis und Schnee bereitgestellt und geleert werden.
Warum die Stadt Ihren Gehweg nicht räumt
Das Straßenreinigungsgesetz NRW erlaubt den Städten, den Winterdienst auf Anlieger zu übertragen. Essen nutzt diese Möglichkeit für alle Gehwege. So muss die Stadt nicht selbst tausende Kilometer Gehweg räumen. Wie Land und Stadt zusammenspielen, zeigt der Ratgeber Räumpflicht in NRW.
Für Sie heißt das: Wenn es schneit, ist Ihr Gehweg Ihre Baustelle. Wer nicht räumt, riskiert bis zu 500 Euro Bußgeld bei Fahrlässigkeit und bis zu 1.000 Euro bei Vorsatz. Stürzt jemand, kommen Schadensersatz und Schmerzensgeld dazu. Den Originaltext finden Sie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Die Lücke schließen: Ihr eigener Winterdienst
Die EBE hat Streupläne und Bereitschaft. Sie brauchen dasselbe für Ihren Gehweg. Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt nach Essener Satzung, auch vor 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 8 Uhr. Gestreut wird salzfrei mit abstumpfendem Streugut. Jeder Einsatz wird dokumentiert.
Der Preis: 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison, also 46,41 € brutto. Bei 12 Metern Gehweg sind das 468 € netto oder 556,92 € brutto. Keine Einsatzabrechnung, kein Aufpreis im harten Winter, Streugut und Anfahrt inklusive. Auch Privatstraßen ohne städtischen Dienst lassen sich einbeziehen. Was dort gilt, lesen Sie im Ratgeber Räumpflicht am Privatweg.
Ihr Gehweg, Ihr fester Preis
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Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen zum städtischen Winterdienst
Räumt die Stadt Essen auch Gehwege?
Nein, nicht vor privaten Grundstücken. Die EBE räumt die Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis. Die Gehwege hat die Stadt per Satzung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Wann räumt die EBE meine Straße?
Das hängt vom Streuplan ab. Straßen im Plan A haben 24-Stunden-Bereitschaft, Straßen im Plan B werden täglich zwischen 6 und 22 Uhr betreut. Nebenstraßen ohne Eintrag im Verzeichnis räumt die EBE grundsätzlich nicht.
Wen rufe ich an, wenn meine Straße nicht geräumt ist?
Die EBE ist laut eigener Seite unter 0201 854-2222 und per E-Mail an info@ebe-essen.de erreichbar. Für den Gehweg vor Ihrem Grundstück sind Sie selbst zuständig.
Darf ich Streusalz nutzen, wenn die EBE auch Salz streut?
Nein. Die EBE streut auf Fahrbahnen. Für Anlieger ist Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen.
Muss ich den Schneewall vom Räumfahrzeug wegräumen?
Liegt der Schnee auf dem Gehweg vor Ihrem Grundstück und blockiert ihn, gehört das Freihalten des Gehwegs zu Ihrer Pflicht. Der Gehweg muss in voller Breite, höchstens 1,20 m, begehbar sein.
Fazit
Der Winterdienst der Stadt Essen endet an der Bordsteinkante. Die EBE räumt Fahrbahnen nach Plan, den Gehweg vor Ihrem Haus räumen Sie. Das gilt auch an großen Straßen und trotz Gebühr. Wer diese Lücke nicht selbst füllen will, beauftragt einen Dienst mit festem Saisonpreis und Nachweis. Weitere Anleitungen finden Sie in allen Ratgebern zum Winterdienst. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.