Haben Sie die Satzung, nach der Sie im Winter räumen müssen, schon einmal selbst gelesen? Die meisten Eigentümer nicht. Sie verlassen sich auf das, was der Nachbar erzählt – und der irrt sich oft.
Die Straßenreinigungssatzung Essen regelt auch Ihren Winterdienst. Offiziell heißt sie „Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung“. Sie überträgt das Räumen und Streuen aller Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Sie legt fest, wie breit (bis 1,20 m), wann (7 bis 20 Uhr sofort, nach nächtlichem Schnee bis 7 bzw. 8 Uhr) und womit (ohne Salz) Sie räumen. Und sie macht Verstöße zur Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld.
Hier lesen Sie die wichtigsten Paragrafen der Straßenreinigungssatzung Essen in einfacher Sprache – und was sie für Ihr Grundstück praktisch bedeuten. Weitere Themen rund um Pflichten und Haftung finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Was die Satzung ist und worauf sie beruht
Eine Straßenreinigungssatzung ist Ortsrecht. Der Rat der Stadt beschließt sie. Grundlage ist das Straßenreinigungsgesetz NRW. Es erlaubt den Städten, die Reinigung und den Winterdienst auf die Anlieger zu übertragen. Wie das Landesrecht und die Essener Regeln zusammenspielen, erklärt der Ratgeber Räumpflicht in NRW.
Die Essener Satzung nennt das Räumen und Streuen „Winterwartung“. Die letzten Änderungen betrafen nur Gebühren und das Straßenverzeichnis. Die Winterdienst-Regeln in § 4 sind unverändert geblieben.
Wichtig: In Essen gibt es keine eigene „Winterdienstverordnung“. Alles, was Sie als Eigentümer wissen müssen, steht in dieser einen Satzung.
Straßenreinigungssatzung Essen: die Paragrafen im Überblick
§ 1 – Begriffe: Was ist ein Gehweg?
Gehwege sind selbstständige Fußwege und alle Straßenteile, die Fußgänger nutzen sollen oder müssen. Gibt es keinen abgesetzten Gehweg, gilt ein Streifen als Gehweg: 1,20 m je Seite in Fußgängerstraßen, sonst 0,80 m. „Winterwartung“ meint das Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte, besonders auf Gehwegen, Überwegen und an gefährlichen Stellen.
§ 2 – Wer verpflichtet ist
Der Kernsatz lautet: Die Winterwartung aller Gehwege wird den Eigentümern der angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen. Das gilt auch dort, wo die EBE die Fahrbahn räumt. Steht eine Straße nicht im Winterdienstverzeichnis, räumen Anlieger zusätzlich die Übergänge für Fußgänger. Sind beide Straßenseiten pflichtig, reicht die Pflicht bis zur Straßenmitte.
§ 4 – Art und Umfang: das Herzstück
Dieser Paragraf regelt fast alles, was Sie im Alltag brauchen:
- Abs. 1: Gehwege räumen und mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Granulat streuen.
- Abs. 2: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich beseitigen. Nach 20 Uhr gefallenen Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
- Abs. 3: Salz und auftauende Stoffe auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
- Abs. 4: Gehwege in vorhandener Breite, höchstens 1,20 m, freihalten.
- Abs. 5: Schnee an den Gehwegrand zur Fahrbahn; kein Schnee vom Grundstück auf Gehweg oder Straße.
- Abs. 6: Wege zu Haltestellen sicher begehbar halten.
- Abs. 7: Gullys und Hydranten frei von Schnee und Eis halten.
- Abs. 8: Zugänge zu Querungsstellen an Kreuzungen sichern.
- Abs. 9: Streugut nach dem Tauwetter wieder entfernen.
Die Satzung verstanden – und jetzt?
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§ 5 – Was als Grundstück zählt
Maßgeblich ist das Grundstück im Grundbuch. Es gilt als erschlossen, wenn es rechtlich und tatsächlich an die Straße angebunden ist. Ein Zugang zu Fuß reicht dafür aus. Deshalb können auch Grundstücke in zweiter Reihe pflichtig sein.
§ 7 und § 9 – Gebühren
Für Straßen im Winterdienstverzeichnis zahlen Eigentümer eine Winterdienstgebühr je Frontmeter. Aktuell sind das 3,83 € in Streuklasse A und 2,57 € in Streuklasse B pro Jahr. Die Gebühr bezahlt aber nur die Räumung der Fahrbahn durch die EBE. Den Gehweg müssen Sie trotzdem selbst räumen. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienstgebühren in Essen.
§ 10 – Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer nicht oder nicht vollständig räumt, verbotenes Salz streut oder das Streugut nach dem Tauwetter liegen lässt. Die Geldbuße beträgt bei Vorsatz bis zu 1.000 Euro, bei Fahrlässigkeit bis zu 500 Euro. Was eine Ordnungswidrigkeit genau ist, erklärt das Lexikon.

Was die Straßenreinigungssatzung Essen nicht regelt
Die Satzung betrifft den öffentlichen Straßenraum. Ihr eigenes Grundstück kommt darin nicht vor. Trotzdem sind Sie dort nicht frei. Zuweg, Hauseingang, Treppen und Stellplätze müssen Sie nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sichern. Stürzt dort ein Besucher, können Sie nach § 823 BGB haften. Welche Flächen betroffen sind, zeigt der Ratgeber Innenhof, Hinterhof, Zuweg.
Auch Mieter nennt die Satzung nicht. Ob ein Mieter räumen muss, entscheidet allein der Mietvertrag oder die Hausordnung. Gegenüber der Stadt bleiben Sie als Eigentümer verantwortlich.
Achtung: Im Internet kursieren Angaben wie „1,50 Meter Räumbreite“ oder Bußgelder in fünfstelliger Höhe. Beides gilt nicht für Essen. Hier sind es höchstens 1,20 Meter und höchstens 1.000 Euro Bußgeld. Die Haftung für einen Unfall kann aber ein Vielfaches davon kosten.
Die Regeln im Alltag umsetzen
Paragrafen sind das eine. Um 6:15 Uhr bei Dunkelheit Schnee zu schippen, ist das andere. So setzen Sie die Regeln der Straßenreinigungssatzung Essen praktisch um:
- Flächen erfassen: Messen Sie die Länge des Gehwegs vor Ihrem Grundstück. Bei Eckgrundstücken zählen beide Seiten.
- Besonderheiten notieren: Haltestelle, Hydrant, Gully, Kreuzung, Bäume am Gehweg (dann gilt das Salzverbot ohne Ausnahme).
- Zeiten sicherstellen: Wer räumt werktags vor 7 Uhr und sonn- und feiertags vor 8 Uhr? Wer springt bei Urlaub oder Krankheit ein?
- Streugut klären: Nur abstumpfende Mittel. Nach dem Winter wieder entfernen.
- Nachweis sichern: Halten Sie fest, wann geräumt und gestreut wurde. Im Streitfall zählt das.
Alle Punkte bündelt der Ratgeber Winterdienst-Pflichten in Essen. Den Originaltext finden Sie direkt bei der Stadt: Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Die bequeme Alternative: Satzung erfüllen lassen
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien arbeitet nach genau diesen Regeln der Straßenreinigungssatzung Essen. Geräumt wird auch vor 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen vor 8 Uhr. Gestreut wird mit abstumpfendem Streugut, das im Preis enthalten ist. Hydranten und Gullys vor Ihrem Grundstück nehmen Sie in die Räumkarte auf. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Und das Streugut nach dem Tauwetter? Das entfernt der Winterdienst im Pluspaket nach Saisonende für Sie.
Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Das sind 46,41 € brutto. Für 20 Meter Gehweg also 780 € netto oder 928,20 € brutto – egal, wie oft es schneit. Sie müssen morgens nicht mehr selbst raus. Auswahl und Kontrolle bleiben rechtlich bei Ihnen. Mit einem festen Vertrag und der Einsatzdokumentation fällt Ihnen beides leicht.
Satzungsgerecht geräumt – zum festen Saisonpreis
Ein Betrag für den ganzen Winter. Das Angebot kommt als PDF per E-Mail.
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Häufige Fragen zur Straßenreinigungssatzung Essen
Wo finde ich die Straßenreinigungssatzung der Stadt Essen?
Die Stadt Essen veröffentlicht die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung als PDF auf essen.de. Die Winterdienst-Regeln stehen vor allem in § 2 und § 4, das Bußgeld in § 10.
Gilt die Satzung auch, wenn die EBE meine Straße räumt?
Ja. Die EBE räumt nur die Fahrbahn. Der Gehweg vor Ihrem Grundstück bleibt nach § 2 Abs. 2 Ihre Aufgabe.
Was bedeutet „unverzüglich“ in der Satzung?
Ohne schuldhaftes Zögern. Zwischen 7 und 20 Uhr räumen Sie also, sobald der Schneefall endet oder die Glätte entsteht – nicht erst am Abend.
Muss ich laut Satzung auch meinen Zuweg räumen?
Die Satzung regelt nur den öffentlichen Straßenraum. Den Zuweg auf Ihrem Grundstück müssen Sie aber nach der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sichern, wenn Menschen ihn nutzen.
Zahle ich mit der Winterdienstgebühr nicht schon für das Räumen?
Nur für die Fahrbahn. Die Gebühr finanziert den Winterdienst der EBE auf der Straße. Den Gehweg deckt sie nicht ab.
Fazit
Die Straßenreinigungssatzung Essen ist kurz, aber streng. Sie macht Sie als Eigentümer für den Gehweg verantwortlich – mit festen Zeiten, fester Breite und Salzverbot. Die Gebühr an die Stadt ändert daran nichts. Wer die Regeln nicht selbst umsetzen will oder kann, lässt sie umsetzen und sichert sich den Nachweis. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.