Niemand ist gestürzt. Niemand hat sich verletzt. Trotzdem liegt nach dem Schneewochenende ein Brief vom Ordnungsamt im Kasten. Wie kann das sein?
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift, der mit einer Geldbuße geahndet wird – aber keine Straftat ist. Beim Winterdienst ist das der Fall, wenn Sie gegen die Pflichten der Essener Satzung verstoßen, etwa den Gehweg nicht räumen oder Salz streuen. Dafür muss niemand zu Schaden kommen: Schon der Verstoß selbst kann ein Bußgeld auslösen.

Was eine Ordnungswidrigkeit ist
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Straftaten stehen im Strafgesetzbuch und werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Ordnungswidrigkeiten sind leichtere Verstöße. Sie werden von Behörden mit einer Geldbuße geahndet. Grundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Ein solcher Verstoß kommt in aller Regel nicht ins Führungszeugnis. Sie kostet aber Geld, Zeit und Nerven. Und sie zeigt: Die Stadt hat Ihren Gehweg im Blick.
Diese 3 Winter-Verstöße nennt die Essener Satzung
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung regelt in § 10 Abs. 1, welche Verstöße ein Bußgeld auslösen können. Für den Winter sind drei Punkte wichtig:
- Sie kommen der Pflicht zum Winterdienst nicht oder nicht in vollem Umfang nach
- Sie streuen Salz oder andere auftauende Stoffe entgegen dem Verbot
- Sie entfernen das Streugut nach dem Ende der Glätte nicht
„Nicht in vollem Umfang“ ist wichtig. Auch wer nur halb räumt, zu schmal oder zu spät, handelt ordnungswidrig. Es reicht Fahrlässigkeit – Sie müssen den Verstoß also nicht absichtlich begehen.
Kein Brief vom Ordnungsamt
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Wie hoch das Bußgeld ist
§ 10 Abs. 2 der Satzung nennt die Grenzen. Bei vorsätzlichen Verstößen beträgt die Geldbuße mindestens 5 € und höchstens 1.000 €. Bei fahrlässigen Verstößen höchstens 500 €. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, entscheidet die Behörde nach den Umständen. Alle Details erklären der Eintrag Bußgeld und die Frage Wie hoch ist das Bußgeld in Essen?
Vorsicht bei Zahlen aus dem Internet: Dort kursieren oft viel höhere Beträge aus anderen Städten oder Bundesländern. Für Essen gilt die Grenze von 1.000 €.

Ordnungswidrigkeit und Unfall: zwei getrennte Welten
Das Bußgeld ist die Sanktion der Stadt. Es hat mit einem Unfall nichts zu tun. Stürzt jemand, kommt die zivilrechtliche Haftung hinzu: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Rückforderungen der Krankenkasse. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.
Achtung: Das Bußgeld zahlt keine Versicherung. Auch die Haftpflicht springt dafür nicht ein. Diese Kosten tragen Sie immer selbst.
Wie ein Verfahren abläuft
Meist beginnt es mit einer Beschwerde oder einer Kontrolle. Die Behörde prüft den Fall und hört Sie an. Sie können Stellung nehmen. Danach kann ein Bußgeldbescheid folgen. Gegen ihn können Sie innerhalb der genannten Frist Einspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid.
Ihre beste Verteidigung ist ein Nachweis. Wann wurde geräumt? Womit wurde gestreut? Wer das dokumentiert hat, kann zeigen, dass er seine Pflicht erfüllt hat.

Typische Fälle aus dem Alltag
Oft sind es Kleinigkeiten, die auffallen. Der Gehweg ist nur einen Spaten breit frei. Der Schnee liegt mitten auf dem Weg statt am Rand. Vor dem Hydranten türmt sich ein Wall. Im März liegt noch immer Splitt vom Januar. Oder jemand streut aus Bequemlichkeit Salz unter die Straßenbäume. Jeder dieser Punkte ist ein Verstoß gegen die Straßenreinigungssatzung – auch wenn sonst alles ordentlich aussieht.
So vermeiden Sie eine Ordnungswidrigkeit
Kennen Sie die Regeln. Räumen Sie zu den Zeiten der Satzung, auf der richtigen Breite, mit dem richtigen Streugut. Sorgen Sie für Vertretung bei Urlaub oder Krankheit. Kehren Sie Streugut nach dem Winter weg. Oder geben Sie die Arbeit an einen Dienst mit Dokumentation ab. Mit dem Pluspaket übernimmt der Winterdienst auch das Wegkehren nach Saisonende. Alle Regeln fasst der Ratgeber Winterdienst-Pflichten in Essen zusammen.
Häufige Fragen zur Ordnungswidrigkeit
Ist Nicht-Räumen eine Ordnungswidrigkeit?
Ja. Wer der Winterdienstpflicht in Essen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Muss erst jemand stürzen, damit ein Bußgeld droht?
Nein. Schon der Verstoß selbst reicht.
Ist Salzstreuen eine Ordnungswidrigkeit?
Auf Gehwegen in Essen grundsätzlich ja, außer in den Ausnahmefällen der Satzung.
Kommt eine Ordnungswidrigkeit ins Führungszeugnis?
In aller Regel nicht. Sie wird mit einer Geldbuße geahndet, nicht mit einer Strafe.
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Fazit
Eine Ordnungswidrigkeit beim Winterdienst entsteht schon durch den Verstoß – ohne Unfall. In Essen drohen bis 500 € bei Fahrlässigkeit und bis 1.000 € bei Vorsatz. Keine Versicherung zahlt das. Mit korrektem Räumen und einer Einsatzdokumentation sind Sie auf der sicheren Seite. Mehr zu Preisen auf der Seite Winterdienst-Preise. Weitere Rechtsbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.