Fünfstellige Beträge? Im Internet kursieren wilde Zahlen zu Strafen beim Winterdienst. Viele Eigentümer in Essen machen sich deshalb unnötig Angst – oder unterschätzen das echte Risiko.
Ein Bußgeld ist eine Geldbuße, die eine Behörde bei einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Beim Winterdienst droht die Geldbuße in Essen, wenn Sie Ihre Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung verletzen: nicht räumen, Salz streuen oder Streugut liegen lassen. Die Höhe ist klar begrenzt: bei Vorsatz mindestens 5 € und höchstens 1.000 €, bei Fahrlässigkeit höchstens 500 €.

Wofür ein Bußgeld droht
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung nennt in § 10 die Verstöße. Für den Winter sind drei wichtig:
- Sie räumen und streuen nicht oder nicht in vollem Umfang
- Sie streuen Salz oder andere auftauende Stoffe entgegen dem Verbot
- Sie entfernen das Streugut nach dem Ende der Glätte nicht
„Nicht in vollem Umfang“ heißt: Auch zu schmal, zu spät oder nur zur Hälfte geräumt kann reichen. Ein Unfall muss nicht passieren. Mehr zum Hintergrund erklärt der Eintrag Ordnungswidrigkeit.
Wie hoch die Geldbuße in Essen ist
§ 10 Abs. 2 der Satzung setzt die Grenzen:
| Art des Verstoßes | Geldbuße in Essen |
|---|---|
| Vorsatz | mindestens 5 €, höchstens 1.000 € |
| Fahrlässigkeit | höchstens 500 € |
Vorsatz heißt: Sie wissen, dass Sie räumen müssten, und tun es bewusst nicht. Fahrlässigkeit heißt: Sie hätten es wissen oder bedenken müssen, haben es aber versäumt – etwa weil Sie im Urlaub keine Vertretung organisiert haben. Wie hoch die Geldbuße im Einzelfall ausfällt, entscheidet die Behörde.
Andere Städte und Bundesländer haben andere Regeln. Höhere Beträge, die Sie online lesen, gelten nicht für Essen.
Ärger mit dem Ordnungsamt vermeiden
Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt nach den Essener Regeln: 39 € netto je laufendem Meter pro Saison, egal wie oft es schneit.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Warum die Geldbuße nur der kleinere Posten ist
Eine Geldbuße von einigen hundert Euro ist ärgerlich. Richtig teuer wird es aber, wenn jemand stürzt. Dann geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 823 BGB. Ein Beispiel aus dem Ruhrgebiet: Nach einem Oberschenkelhalsbruch vor einem Mietshaus mussten die Eigentümer 7.000 € Schmerzensgeld plus weiteren Schaden zahlen (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Dazu fordern Krankenkassen oft ihre Behandlungskosten zurück.
Im schlimmsten Fall kommt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB hinzu. Das ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat.

Zahlt die Versicherung?
Nein. Die Geldbuße ist eine Sanktion, kein Schaden. Keine Haftpflichtversicherung übernimmt sie. Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt nur Schäden Dritter. Die Buße tragen Sie immer selbst.
Achtung: Die Buße zahlen Sie immer aus eigener Tasche – egal, wie gut Sie versichert sind.
Wie Sie eine Geldbuße vermeiden
Die sicherste Methode ist korrektes Räumen. In Essen heißt das: Gehweg frei auf bis zu 1,20 m, tagsüber sofort nach dem Schneefall, nachts gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Streuen nur mit Sand, Splitt oder Granulat. Streugut nach dem Tauwetter wegkehren.
Wer nicht selbst räumen kann oder will, gibt die Arbeit ab. Ein Dienst mit Einsatzdokumentation zeigt im Zweifel, wann geräumt wurde. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING ist das Streugut inklusive. Das Wegkehren nach dem Winter übernimmt das Pluspaket mit Frühjahrsreinigung für 3 € netto mehr je Meter. Die Fakten zur Frage im Detail finden Sie unter Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich in Essen nicht räume?. Die Pflichten als Überblick liefert der Ratgeber Winterdienst-Pflichten in Essen.

Wer in einer WEG oder als Vermieter haftet
In einer Eigentümergemeinschaft trifft die Pflicht die Gemeinschaft für das gemeinsame Grundstück. Hat sie einen Dienst beauftragt, bleibt ihr trotzdem die Kontrollpflicht. Vermieter, die das Räumen per Mietvertrag an Mieter übertragen haben, müssen ebenfalls kontrollieren. Die Satzung nennt nur die Eigentümer als Pflichtige, Mieter kommen darin nicht vor. Kommt ein Mieter seiner Aufgabe nicht nach, bleibt das Problem schnell beim Eigentümer hängen. Deshalb lohnt sich eine Lösung, die nicht von einzelnen Personen abhängt.
Bescheid erhalten – was jetzt?
Lesen Sie den Bescheid genau. Prüfen Sie Datum, Ort und Vorwurf. Stimmen die Angaben? Haben Sie einen Nachweis, dass geräumt wurde? Gegen den Bescheid können Sie innerhalb der darin genannten Frist Einspruch einlegen. Im Zweifel hilft ein Anwalt. Und für den nächsten Winter gilt: Sorgen Sie für eine verlässliche Lösung.
Häufige Fragen zum Bußgeld
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich in Essen nicht räume?
Bei Fahrlässigkeit bis 500 €, bei Vorsatz bis 1.000 €.
Droht ein Bußgeld auch ohne Unfall?
Ja. Schon der Verstoß gegen die Satzung reicht.
Wird auch Salzstreuen geahndet?
Ja. Salz ist auf Gehwegen in Essen grundsätzlich verboten, außer in den Ausnahmefällen der Satzung.
Zahlt meine Haftpflicht?
Nein. Geldbußen übernimmt keine Versicherung.
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Fazit
Das Bußgeld beim Winterdienst ist in Essen auf 1.000 € bei Vorsatz und 500 € bei Fahrlässigkeit begrenzt. Es droht schon ohne Unfall, und keine Versicherung zahlt. Weit teurer wird ein Sturz auf Ihrem Gehweg. Ein fester Winterdienst schützt vor beidem. Weitere Begriffe rund um die Räumpflicht erklärt das Winterdienst-Lexikon. Die Winterdienst-Preise zeigen, was das kostet.