Winterdienstgebühren in Essen: Wofür Sie schon zahlen – und wofür nicht

Sie öffnen den Bescheid über die Grundbesitzabgaben und stolpern über eine Zeile: „Winterdienst“. Ein paar Euro je Meter, jedes Jahr. Der naheliegende Gedanke: „Dann räumt die Stadt ja meinen Gehweg.“ Genau dieser Gedanke kann Sie teuer zu stehen kommen.

Die Winterdienstgebühren in Essen fallen nur für Straßen im Winterdienstverzeichnis an, und zwar je Frontmeter Ihres Grundstücks. Aktuell sind es 3,83 € pro Meter und Jahr in Streuklasse A und 2,57 € in Streuklasse B. Die Gebühr bezahlt die Räumung der Fahrbahn durch die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE). Den Gehweg vor Ihrem Grundstück deckt sie nicht ab. Den müssen Sie trotz Gebühr selbst räumen und streuen.

Winterdienstgebühren in Essen im Bescheid über Grundbesitzabgaben prüfen

Winterdienstgebühren in Essen: die aktuellen Sätze

Die Gebühr steht in § 7 der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Was so eine Straßenreinigungssatzung insgesamt regelt, erklärt das Lexikon. Sie richtet sich nach zwei Dingen: der Streuklasse Ihrer Straße und der Länge Ihres Grundstücks an der Straße, dem Frontmeter.

Streuklasse Welche Straßen? Gebühr je Frontmeter und Jahr Beispiel 20 m Front
A Hauptverkehrsstraßen, Bus- und Bahnlinien, Wege zu Feuerwachen und Krankenhäusern 3,83 € 76,60 €
B wichtige Neben- und Erschließungsstraßen 2,57 € 51,40 €
– Straße nicht im Winterdienstverzeichnis keine Winterdienstgebühr 0 €

Die Gebührenpflicht entsteht jeweils am 1. Januar. Wer an diesem Tag Eigentümer ist, zahlt für das Jahr. Die Gebühr erscheint in der Regel im Bescheid über die Grundbesitzabgaben, zusammen mit Grundsteuer, Abfall- und Straßenreinigungsgebühren.

Warum sich die Sätze ändern können

Die Gebührensätze legt der Rat der Stadt per Beschluss fest und passt sie bei Bedarf an. Die letzten Änderungen der Satzung betrafen genau diese Gebühren und das Straßenverzeichnis. Die Pflichten der Eigentümer auf dem Gehweg sind dagegen gleich geblieben. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr kurz Ihren Bescheid. Steigt die Gebühr, räumt die Stadt deshalb nicht mehr als vorher. Die Kosten der EBE für Personal, Fahrzeuge und Streusalz fließen in die Kalkulation ein – Ihr Gehweg nicht.

Wofür Sie mit der Gebühr zahlen – und wofür nicht

Die EBE räumt und streut mit der Gebühr die Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis. Das ist alles. Die Satzung überträgt die Winterwartung aller Gehwege ausdrücklich den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Daran ändert die Gebühr nichts.

  • Gebühr deckt ab: Räumen und Streuen der Fahrbahn durch die EBE nach Streuplan.
  • Gebühr deckt nicht ab: Gehweg vor Ihrem Grundstück, Zuweg, Hauseingang, Treppen, Stellplätze.
  • Gebühr deckt nicht ab: Übergänge für Fußgänger an Straßen, die nicht im Verzeichnis stehen.
  • Gebühr deckt nicht ab: Bußgeld oder Haftung, wenn Sie Ihren Gehweg nicht räumen.

Achtung: „Ich zahle doch schon Gebühren“ schützt nicht vor einem Bußgeld. Wer seinen Gehweg fahrlässig nicht räumt, riskiert ein Bußgeld bis zu 500 Euro, bei Vorsatz bis zu 1.000 Euro. Stürzt jemand, haften Sie zusätzlich für den Schaden.

Wie die EBE arbeitet und welche Straßen sie betreut, erklärt der Ratgeber Winterdienst der Stadt Essen.

Die Gebühr zahlt die Straße. Wer zahlt Ihren Gehweg?

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt die Flächen, die die Gebühr nicht abdeckt – zu einem festen Saisonpreis.

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Winterdienstgebühr und Straßenreinigungsgebühr: der Unterschied

Im Bescheid stehen oft zwei ähnliche Posten. Die Straßenreinigungsgebühr bezahlt das Kehren und Reinigen der Straße über das Jahr. Die Winterdienstgebühr bezahlt Räumen und Streuen der Fahrbahn im Winter. Beide hängen an den Frontmetern Ihres Grundstücks. Keine von beiden befreit Sie vom Winterdienst auf dem Gehweg.

Was ist mit Privatstraßen?

Liegt Ihr Grundstück an einer Privatstraße, steht diese nicht im städtischen Winterdienstverzeichnis. Dann zahlen Sie keine Winterdienstgebühr – aber es räumt auch niemand. Die Eigentümer müssen den Weg selbst sichern. Wie das geregelt werden kann, lesen Sie im Ratgeber Räumpflicht am Privatweg. Bei gemeinsam genutzten Zufahrten hilft der Ratgeber Wegerecht und Winterdienst.

Gehweg vor dem Grundstück: trotz Winterdienstgebühr Aufgabe des Eigentümers

Können Vermieter die Gebühr umlegen?

Ja. Die Betriebskostenverordnung nennt in § 2 Nr. 8 ausdrücklich „die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen“. Die Winterdienstgebühr und die Kosten eines privaten Winterdienstes für den Gehweg sind damit umlagefähig. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.

Wie Sie die Kosten korrekt verteilen, erklärt der Ratgeber Winterdienst auf Mieter umlegen.

Gebühr gegen Leistung: eine ehrliche Rechnung

Die Gebühr ist klein, weil die Stadt nur die Fahrbahn räumt. Für Ihren Gehweg brauchen Sie eine eigene Lösung. Sie können selbst räumen – werktags vor 7 Uhr, sonntags vor 8 Uhr, bei jeder Glätte, auch mit Grippe. Oder Sie beauftragen einen Dienst.

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Bei 20 Metern Gehweg sind das 780 € netto oder 928,20 € brutto. Dafür wird geräumt und salzfrei gestreut, so oft es nötig ist. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Sie sind die Arbeit los – und haben schwarz auf weiß, wann Ihr Gehweg geräumt wurde.

Selbstnutzer können 20 % der Arbeitskosten eines privaten Winterdienstes nach § 35a EStG von der Steuer abziehen. Das gilt auch für den öffentlichen Gehweg vor dem Haus. Die Gebühr an die Stadt ist dagegen keine haushaltsnahe Dienstleistung.

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So prüfen Sie Ihren Bescheid

  1. Streuklasse ablesen: Steht A, B oder gar keine Winterdienstgebühr im Bescheid?
  2. Frontmeter prüfen: Stimmt die Länge Ihres Grundstücks an der Straße?
  3. Keine Gebühr? Dann steht Ihre Straße nicht im Verzeichnis. Sie müssen zusätzlich die Übergänge für Fußgänger räumen.
  4. Gehweg klären: Wer räumt ihn in diesem Winter – Sie, Ihre Mieter oder ein Dienst?

Den Gebührenparagrafen im Wortlaut finden Sie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Mehr zum Zusammenspiel von Land und Stadt steht im Ratgeber Räumpflicht in NRW.

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Häufige Fragen zu den Winterdienstgebühren in Essen

Wie hoch sind die Winterdienstgebühren in Essen aktuell?

Aktuell 3,83 € je Frontmeter und Jahr in Streuklasse A und 2,57 € in Streuklasse B. Für Straßen, die nicht im Winterdienstverzeichnis stehen, fällt keine Winterdienstgebühr an.

Räumt die Stadt meinen Gehweg, wenn ich Winterdienstgebühren zahle?

Nein. Die Gebühr finanziert nur die Räumung der Fahrbahn durch die EBE. Den Gehweg müssen Sie laut Satzung selbst räumen oder räumen lassen.

Warum zahle ich keine Winterdienstgebühr?

Dann steht Ihre Straße nicht im Winterdienstverzeichnis. Die EBE räumt dort keine Fahrbahn. Sie müssen dann neben dem Gehweg auch die Übergänge für Fußgänger räumen.

Darf ich die Winterdienstgebühr auf Mieter umlegen?

Ja, als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV – wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Das gilt auch für die Kosten eines privaten Winterdienstes.

Wer zahlt die Gebühr bei einem Hausverkauf?

Die Gebührenpflicht entsteht am 1. Januar. Wer an diesem Tag Eigentümer ist, schuldet die Gebühr für das Jahr. Eine andere Verteilung können Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbaren.

Fazit

Die Winterdienstgebühren in Essen bezahlen die Fahrbahn, nicht Ihren Gehweg. Der bleibt Ihre Pflicht – mit Bußgeld- und Haftungsrisiko. Die gute Nachricht: Mit einem festen Saisonpreis ist auch diese Pflicht planbar erledigt. Berechnen Sie jetzt, was Ihr Gehweg kostet. Weitere Kostenthemen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.