Sechs Häuser, eine schmale Privatstraße, kein Räumfahrzeug der Stadt. Wenn es schneit, schaut jeder aus dem Fenster und wartet, ob der Nachbar zuerst zur Schaufel greift. Meist passiert: nichts. Bis jemand ausrutscht.
Kurz gesagt: Für die Räumpflicht auf Privatwegen gilt nicht die städtische Satzung, sondern die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Das gilt auch für Privatstraßen. Wer einen Weg für andere öffnet – für Nachbarn, Besucher, Post, Pflegedienst oder Müllabfuhr – muss ihn bei Schnee und Glätte sichern. Gehört der Weg mehreren Eigentümern, sind alle gemeinsam verantwortlich, solange nichts anderes geregelt ist. Die Stadt Essen räumt dort nicht.

Räumpflicht auf Privatwegen: Welche Regeln gelten?
Die Essener Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung regelt öffentliche Straßen und deren Gehwege. Eine Privatstraße steht nicht im Winterdienstverzeichnis. Die EBE fährt sie nicht an, und es fällt auch keine Winterdienstgebühr an. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber Winterdienstgebühren in Essen.
Frei von Pflichten sind Sie deshalb nicht. Hier greift die Verkehrssicherungspflicht. Der Grundsatz: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, muss andere davor schützen. Ein vereister Weg, den andere benutzen dürfen, ist eine solche Gefahrenquelle. Stürzt jemand, haften Sie nach § 823 BGB auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Wann muss auf dem Privatweg geräumt werden?
Entscheidend ist, ob der Weg für andere geöffnet ist. Das ist fast immer der Fall, wenn:
- mehrere Häuser über den Weg erschlossen sind,
- Besucher, Paketboten oder Pflegedienste ihn nutzen,
- die Müllabfuhr darüber an die Tonnen kommt,
- Mieter oder Kunden ihn täglich gehen,
- er als Abkürzung für Fußgänger offensteht.
Für den Umfang gelten die Maßstäbe der Gerichte. Voraussetzung ist allgemeine Glätte, nicht nur eine einzelne glatte Stelle (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Die Pflicht beginnt mit dem Einsetzen des Verkehrs. Das Oberlandesgericht Hamm nennt als Faustregel 7 Uhr, sonn- und feiertags 9 Uhr, bis etwa 20 Uhr (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Nutzen Menschen den Weg früher, etwa auf dem Weg zur Frühschicht, kann mehr verlangt sein.
Unterschied zum Gehweg: Liegt Ihr Privatweg an einer öffentlichen Straße, müssen Sie den öffentlichen Gehweg dort weiterhin nach der Essener Satzung räumen – bis 1,20 m breit. Nach nächtlichem Schnee muss er werktags bis 7 Uhr frei sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
Die ganze Privatstraße aus einer Hand
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Mehrere Eigentümer: Wer räumt was?
Gehört der Weg mehreren Nachbarn gemeinsam, beginnt oft der Streit. Der eine räumt immer, der andere nie. Der dritte ist im Winter auf Mallorca. Rechtlich hilft das niemandem. Stürzt ein Besucher, kann er sich an alle Verantwortlichen halten.
Drei Wege zu einer klaren Regel
- Schriftliche Aufteilung: Wer räumt welchen Abschnitt, wer vertritt bei Urlaub oder Krankheit? Unterschreiben lassen, jedem eine Kopie geben.
- Räumplan im Wechsel: Funktioniert nur, wenn alle körperlich können und zuverlässig sind. Genau das ist bei älteren Nachbarn oft nicht der Fall.
- Gemeinsamer Dienstleister: Ein Vertrag, ein fester Preis, Kosten nach Anteil geteilt. Keiner muss den anderen kontrollieren.
Führt der Weg über ein fremdes Grundstück und Sie haben nur ein Geh- und Fahrrecht, etwa als Grunddienstbarkeit im Grundbuch, wird es komplizierter. Das erklärt der Ratgeber Wegerecht und Winterdienst.

Was ein Unfall auf dem Privatweg kosten kann
Ein Glätteunfall kostet schnell mehr als ein ganzer Winterdienst für viele Jahre. Das Oberlandesgericht Hamm sprach einer Mieterin nach einem Oberschenkelhalsbruch 7.000 Euro Schmerzensgeld plus weiteren Schaden zu (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Dazu kommen oft Forderungen der Krankenkasse, die ihre Behandlungskosten zurückholt.
Achtung: Ein Schild „Kein Winterdienst“ ist keine Lösung für einen Weg, den andere täglich nutzen müssen. Was ein solches Schild leisten kann und was nicht, lesen Sie im Ratgeber Schild „Kein Winterdienst“. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Haftpflicht den Weg abdeckt. Vermieter brauchen in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Die Räumpflicht am Privatweg abgeben
Sie können die Arbeit an einen Winterdienst übertragen. Gegenüber Dritten haftet dann in erster Linie der Dienst – beim Winterdienst von GOTTSCHLING mit einer Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK. Bei Ihnen bleiben die sorgfältige Auswahl und die Kontrolle (BGH, 22.01.2008, VI ZR 126/07). Mit einer Einsatzdokumentation erledigen Sie diese Kontrolle mit wenig Aufwand.
Rechenbeispiel: Privatstraße mit sechs Häusern
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien berechnet 39 € netto je laufendem Meter des zu räumenden Streifens für die ganze Saison. Angenommen, der gemeinsame Weg ist 60 Meter lang:
| Posten | netto | brutto |
|---|---|---|
| 60 m Privatweg, ganze Saison | 2.340 € | 2.784,60 € |
| Anteil je Haus (6 Häuser) | 390 € | 464,10 € |
Das ist der Preis für die ganze Saison von Anfang November bis Mitte April. Egal, ob es 10 oder 50 Einsätze werden. Treppen, Garagenzufahrten oder den Weg zu den Mülltonnen nehmen Sie über die Räumkarte mit auf. Streugut und Anfahrt sind inklusive.

Sonderfälle am Privatweg
Verkehrsberuhigter Bereich oder Fußgängerzone? Liegt der Weg in einem öffentlichen verkehrsberuhigten Bereich, gelten wieder die Regeln der Satzung. Mehr dazu im Ratgeber Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich.
Salz auf dem Privatweg? Das Salzverbot der Satzung betrifft öffentliche Gehwege. Auf dem eigenen Grund ist abstumpfendes Streugut trotzdem die bessere Wahl – für Pflaster, Pflanzen und Pfoten.
Vermietete Häuser am Privatweg: Vermieter können das Räumen per Mietvertrag auf Mieter übertragen. Das braucht eine klare Regel und Ihre Kontrolle. Beauftragen Sie stattdessen einen Dienst, haften Sie Ihren Mietern gegenüber trotzdem auch für dessen Fehler (BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Umso wichtiger sind ein verlässlicher Anbieter und lückenlose Nachweise. Die Kosten können Sie als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Städtischer Winterdienst: Was die EBE übernimmt und was nicht, zeigt der Ratgeber Winterdienst der Stadt Essen.
Schluss mit dem Warten auf den Nachbarn
Ein Vertrag, ein Preis, klare Nachweise – für die ganze Privatstraße oder nur Ihren Abschnitt.
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Häufige Fragen zur Räumpflicht auf Privatwegen
Muss ich meinen Privatweg im Winter räumen?
Ja, wenn andere ihn benutzen dürfen oder müssen – etwa Nachbarn, Besucher, Boten oder die Müllabfuhr. Das folgt aus der Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand, haften Sie für den Schaden.
Räumt die Stadt Essen Privatstraßen?
Nein. Privatstraßen stehen nicht im Winterdienstverzeichnis. Die EBE räumt dort nicht, und es fällt auch keine Winterdienstgebühr an.
Wer haftet bei einem Glätteunfall auf einem Privatweg mehrerer Eigentümer?
Ohne klare Regelung grundsätzlich alle Verantwortlichen. Deshalb lohnt eine schriftliche Aufteilung oder ein gemeinsamer Dienstleister mit Dokumentation.
Wie breit muss ein Privatweg geräumt werden?
Eine feste Breite schreibt keine Satzung vor. Gerichte verlangen einen sicher begehbaren Streifen im zumutbaren Rahmen. Für Rollator und Kinderwagen sollte er breit genug sein.
Ab wann muss ich den Privatweg morgens räumen?
Gerichte in NRW setzen meist 7 Uhr an, sonn- und feiertags 9 Uhr. Nutzen Menschen den Weg regelmäßig früher, kann eine frühere Räumung nötig sein.
Fazit
Die Räumpflicht auf Privatwegen zeigt: Ein Privatweg ist kein rechtsfreier Raum. Die Stadt räumt ihn nicht, also müssen die Eigentümer ran – und zwar verlässlich. Streit und Lücken entstehen, wenn niemand klar zuständig ist. Ein gemeinsamer Winterdienst mit festem Preis und Nachweisen beendet das Warten auf den Nachbarn. Weitere Anleitungen finden Sie in allen Ratgebern zum Winterdienst. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot für Ihren Privatweg an.