Versicherungsschutz beim Winterdienst: 3 Mio. € bei der DEVK

Es ist 7:20 Uhr. Eine ältere Dame geht an Ihrem Haus vorbei. Eine dünne Eisschicht, ein falscher Schritt – Oberschenkelhalsbruch. Die erste Frage lautet dann nicht „Wie geht es ihr?“, sondern: „Wem gehört das Grundstück?“

Genau für diesen Moment zählt der Versicherungsschutz beim Winterdienst. Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien ist bei der DEVK mit 3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden haftpflichtversichert. Ohne Selbstbehalt. Die Tätigkeit „Winterdienst“ ist im Vertrag ausdrücklich genannt.

Versicherungsschutz beim Winterdienst: Sturz auf vereistem Gehweg in Essen

Der Versicherungsschutz beim Winterdienst auf einen Blick

Hier sehen Sie die wichtigsten Daten der Betriebshaftpflicht. Den Nachweis bekommen Sie auf Wunsch zusammen mit Ihrem Angebot.

Versicherungsnachweis Winterdienst

3.000.000 €Deckung pauschal für Personen- und Sachschäden

  • VersichererDEVK Versicherungen
  • VersicherungsnummerG 84 881 120-3
  • Versicherte TätigkeitWinterdienst (Betriebshaftpflicht)
  • Vermögensschäden500.000 €
  • Selbstbehalt je Schadenfall0 €
  • Jahreshöchstleistungdas Dreifache der Summen

Gesetzliche Haftpflicht des Winterdienstes von GOTTSCHLING Immobilien GmbH. Den Nachweis erhalten Sie auf Wunsch mit Ihrem Angebot.

Warum der Versicherungsschutz beim Winterdienst so wichtig ist

Ein Sturz auf Glatteis ist schnell teuer. Behandlung, Reha, Schmerzensgeld, Verdienstausfall. Dazu fordert oft die Krankenkasse ihr Geld zurück. Wie hoch die Summen werden können, zeigt der Ratgeber zur Haftung beim Glätteunfall.

In Essen müssen Eigentümer den Gehweg vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Wer diese Pflicht selbst erledigt, trägt auch das Risiko selbst. An jedem Morgen. Auch im Urlaub. Auch wenn Sie krank sind.

Achtung: Ein Dienst ohne ausreichende Haftpflicht ist im Ernstfall wenig wert. Dann bleibt der Schaden am Ende womöglich wieder bei Ihnen hängen. Fragen Sie jeden Anbieter nach seinem Versicherungsnachweis.

Was der Schutz für Sie bedeutet

Mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING übertragen Sie die Räum- und Streupflicht vertraglich auf einen Fachbetrieb. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro dafür ein.

Eine Pflicht bleibt immer bei Ihnen: einen zuverlässigen Dienst auswählen und ihn ab und zu kontrollieren. Das erfüllen Sie mit Vertrag, Räumkarte und Dokumentation. Kurz: Das Haftungsrisiko ist für Sie praktisch abgesichert.

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Welche Arbeiten der Versicherungsschutz umfasst

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht gegenüber Dritten. Dazu gehören Schäden, die bei der Arbeit an Ihrem Objekt entstehen. Im Vertrag ausdrücklich genannt sind der Winterdienst und das Kehren von Hof und Straße.

Das heißt konkret: Räumen und Streuen von Gehweg, Zuwegen, Außentreppen und Garagenzufahrten. Dazu das Freihalten von Hydranten und Gullys und der Weg zur Mülltonne. Mit dem Pluspaket gehört auch das Kehren der Streugutreste nach der Saison dazu. Alles, was auf Ihrer Räumkarte eingezeichnet ist, läuft über diesen Schutz.

Vermieter und WEG: Das gilt beim Versicherungsschutz

Als Vermieter bleiben Sie für Ihre Mieter der erste Ansprechpartner. So sieht es der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 250/23). Sie können sich dann aber an den versicherten Winterdienst halten. Die Kosten für den Winterdienst dürfen Sie in der Regel als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Für Eigentümergemeinschaften gilt dasselbe Prinzip. Die Gemeinschaft beauftragt, der Winterdienst räumt – und haftet mit seiner Versicherung. Mehr dazu im Ratgeber zur Haftung in der WEG.

Einsatzdokumentation als Nachweis im Schadensfall

Alles inklusive, keine versteckten Kosten

Die Versicherung ist im Preis enthalten. Wie alles andere auch: Räumen, Streuen, Streugut, Anfahrt. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Mit dem Pluspaket für 42 € sind Sie zusätzlich in der ersten Tour dabei, und nach der Saison werden alle Streugutreste entfernt.

Wie viel kostet Ihre Sicherheit?

15 Meter Gehweg kosten 696,15 € brutto – für die ganze Saison, egal wie oft es schneit.

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Häufige Fragen zum Versicherungsschutz beim Winterdienst

Bei welcher Versicherung ist der Winterdienst versichert?

Bei der DEVK. Die Betriebshaftpflicht hat die Nummer G 84 881 120-3. Der Winterdienst ist als versicherte Tätigkeit ausdrücklich genannt.

Wie hoch ist die Deckungssumme?

3.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden und 500.000 € für Vermögensschäden. Für alle Schäden eines Versicherungsjahres zusammen gilt das Dreifache.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Nein. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 0 €.

Bin ich damit komplett aus der Haftung?

Sie übertragen die Räum- und Streupflicht auf einen versicherten Fachbetrieb. Ihnen bleibt nur die Pflicht, gut auszuwählen und ab und zu zu kontrollieren. Das belegen Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation. Damit sind Sie praktisch abgesichert.

Kostet die Versicherung extra?

Nein. Sie ist im Festpreis von 39 € netto je Meter enthalten. Es kommen keine weiteren Kosten dazu.

Bekomme ich den Nachweis schriftlich?

Ja. Den Versicherungsnachweis erhalten Sie auf Wunsch zusammen mit Ihrem Angebot.

Fazit

Ein Glätteunfall kann Eigentümer viel Geld und viele Nerven kosten. Mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING räumt ein Fachbetrieb pünktlich nach Satzung. Und im Ernstfall steht eine Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro bei der DEVK bereit – ohne Selbstbehalt und ohne Aufpreis. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis und schlafen Sie im Winter ruhig.