Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich: Wie Sie dort räumen

Ihr Haus steht in einer Spielstraße. Kein Bordstein, kein Gehweg, nur eine gepflasterte Fläche für alle. Da gibt es doch nichts zu räumen – oder? Viele Anlieger denken so. Und genau hier passieren Stürze, für die am Ende jemand zahlen muss.

Ja, die Räumpflicht im verkehrsberuhigten Bereich gilt auch in Essen. Die Satzung sagt: Gibt es keinen abgesetzten Gehweg, gilt ein Streifen als Gehweg – 0,80 m breit in normalen Straßen und 1,20 m je Seite in Fußgängerstraßen. Diesen Streifen räumen und streuen Sie als Anlieger. Zeiten und Salzverbot gelten wie überall: tagsüber sofort, nach nächtlichem Schnee bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, und kein Salz.

Räumpflicht im verkehrsberuhigten Bereich: Ladeneingang an einer Fußgängerstraße im Winter

Räumpflicht im verkehrsberuhigten Bereich: die Essener Regel

Im verkehrsberuhigten Bereich teilen sich Fußgänger, Radfahrer und Autos eine Fläche. Einen abgesetzten Gehweg gibt es nicht. Genau dafür hat die Essener Satzung eine Regel: Bei Straßen ohne selbstständigen oder abgesetzten Gehweg gilt ein Streifen von 0,80 m Breite als Gehweg.

Diesen Streifen räumen Sie am Rand vor Ihrem Grundstück. So entsteht ein sicherer Pfad für Fußgänger, auch wenn die Fläche sonst verschneit ist. Steht die Straße nicht im städtischen Winterdienstverzeichnis, kommen noch die Übergänge für Fußgänger hinzu, etwa an Einmündungen.

Straßenart Was gilt als Gehweg? Räumbreite
Straße mit Gehweg der vorhandene Gehweg vorhandene Breite, höchstens 1,20 m
Verkehrsberuhigter Bereich, Straße ohne Gehweg Streifen am Rand 0,80 m
Fußgängerstraße Streifen auf beiden Seiten je 1,20 m

Fußgängerzonen: 1,20 Meter je Seite

In einer Fußgängerzone gibt es keinen Gehweg, weil die ganze Straße den Fußgängern gehört. Die Satzung legt deshalb fest: Auf beiden Seiten gilt je ein Streifen von 1,20 m Breite als Gehweg. Für diesen Streifen vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer verantwortlich.

Die Stadt Essen nennt Fußgängerzonen auf ihrer Seite zwar als Orte, an denen sie sich um den Winterdienst kümmert. Verlassen Sie sich darauf nicht blind. Die Satzung überträgt die Gehwege – und damit auch diese Streifen – ausdrücklich auf die Anlieger. Im Zweifel fragen Sie bei der Stadt oder der EBE nach, wer vor Ihrem Haus zuständig ist. Das gilt etwa für Geschäftshäuser im Essener Stadtkern.

Achtung: Vor einem Laden laufen an einem Einkaufstag hunderte Menschen vorbei. Jeder davon kann stürzen. Viel Laufkundschaft bedeutet viel Risiko. Ein einziger Sturz kann Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall nach sich ziehen.

Laden, Praxis oder Wohnhaus in der Fußgängerzone?

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Wer in Spielstraße und Fußgängerzone betroffen ist

Hauseigentümer in Wohnstraßen

Spielstraßen sind oft Wohnstraßen mit Einfamilien- und Reihenhäusern. Hier trifft die Pflicht jeden Eigentümer einzeln. Wer vor 7 Uhr zur Arbeit fährt, muss vorher räumen. Wer älter ist, schafft es vielleicht gar nicht.

Geschäftshäuser und Läden

In Fußgängerzonen und belebten Geschäftsstraßen stehen meist vermietete Geschäftshäuser. Der Eigentümer bleibt gegenüber der Stadt verantwortlich, auch wenn er den Winterdienst per Mietvertrag auf den Ladenmieter übertragen hat. Er muss kontrollieren, ob geräumt wird. Wie Ladeninhaber das lösen, zeigt die Seite Winterdienst für den Einzelhandel.

Private Wohnwege

Nicht jede autofreie Fläche ist öffentlich. Ein privater Wohnweg fällt nicht unter die Satzung, aber unter die Verkehrssicherungspflicht. Mehr dazu im Ratgeber Räumpflicht am Privatweg und bei gemeinsamen Zufahrten im Ratgeber Wegerecht und Winterdienst.

Wohnstraße ohne Gehweg im Winter: 80-cm-Streifen räumen

So räumen Sie richtig ohne Gehweg

  • Streifen festlegen: Räumen Sie den Randbereich vor Ihrem Grundstück, 0,80 m breit (in Fußgängerstraßen 1,20 m).
  • Durchgehend räumen: Der Streifen soll an den Nachbarn anschließen, damit ein Pfad entsteht.
  • Schnee sinnvoll lagern: So, dass weder Fußgänger noch Fahrzeuge mehr als nötig behindert werden. Schnee vom Grundstück gehört nicht auf die Straße.
  • Abstumpfend streuen: Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist grundsätzlich verboten, an Bäumen und Beeten ohne Ausnahme.
  • Gullys freihalten: In Mischflächen liegen Abläufe oft mitten im Pflaster. Sie müssen frei bleiben.
  • Streugut entfernen: Nach dem Tauwetter kehren Sie es wieder weg.

Die Regeln im Wortlaut finden Sie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Was Gerichte bei Stürzen prüfen

Stürzt jemand, prüft das Gericht zuerst: Gab es allgemeine Glätte? Einzelne glatte Stellen lösen die Streupflicht in der Regel nicht aus (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Dann: Wurde zur richtigen Zeit geräumt und gestreut? Und: Hat der Gestürzte selbst aufgepasst? Wer erkennbar über eine ungeräumte Fläche geht, muss sich oft ein Mitverschulden anrechnen lassen – das Oberlandesgericht Hamm nahm in einem Fall ein Drittel an (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Den Rest zahlt trotzdem der Pflichtige. Weitere Fälle erklärt der Ratgeber Wichtige Urteile zur Streupflicht. Mehr zu Haftung und Pflichten finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Streifen in der Fußgängerzone wird mit abstumpfendem Streugut gestreut

Die Pflicht abgeben – mit festem Preis

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt Ihren Streifen nach Essener Satzung, auch vor 7 Uhr und sonn- und feiertags vor 8 Uhr. Gestreut wird salzfrei, Streugut inklusive. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Mit dem Pluspaket ist Ihr Streifen in der ersten Tour dabei, und nach dem Winter wird das Streugut entfernt. So ist Ihr Streifen frei, bevor die ersten Passanten kommen – und Sie haben es schriftlich.

Der Preis richtet sich nach der Länge: 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für ein Ladenlokal mit 8 Metern Front sind das 312 € netto oder 371,28 € brutto. Für ein Reihenhaus mit 6 Metern an einer Spielstraße 234 € netto oder 278,46 € brutto.

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Häufige Fragen zur Räumpflicht im verkehrsberuhigten Bereich

Wer muss in einer Spielstraße Schnee räumen?

Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. In Essen gilt bei Straßen ohne abgesetzten Gehweg ein 0,80 m breiter Streifen als Gehweg. Diesen räumen und streuen Sie vor Ihrem Grundstück.

Wie breit muss ich in einer Fußgängerzone räumen?

Die Satzung sieht in Fußgängerstraßen auf beiden Seiten je einen Streifen von 1,20 m als Gehweg an. Für den Streifen vor Ihrem Grundstück sind Sie als Eigentümer verantwortlich.

Räumt die Stadt Essen die Fußgängerzone?

Die Stadt nennt Fußgängerzonen als Einsatzorte ihres Winterdienstes. Die Satzung überträgt den Gehwegstreifen trotzdem auf die Anlieger. Klären Sie im Zweifel bei Stadt oder EBE, wer vor Ihrem Haus räumt.

Darf ich im verkehrsberuhigten Bereich Salz streuen?

Grundsätzlich nein. Auch hier gilt das Salzverbot für Gehwege. Ausnahmen gibt es nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen – und nie neben Bäumen oder Grün.

Muss der Ladenmieter in der Fußgängerzone räumen?

Nur, wenn der Mietvertrag das klar regelt. Gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer verantwortlich und muss kontrollieren, ob der Mieter seiner Pflicht nachkommt.

Fazit

Kein Gehweg heißt nicht keine Pflicht. In Essen räumen Sie im verkehrsberuhigten Bereich einen 0,80 m breiten Streifen, in Fußgängerzonen 1,20 m je Seite. Gerade vor Läden mit viel Laufkundschaft ist das Risiko hoch. Mit einem festen Winterdienst ist der Streifen morgens frei, bevor die ersten Kunden kommen. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.