Winterdienst Essen-Stadtkern: Räumen und Streuen in der City

8:40 Uhr an einem Januarmorgen. Der Rollladen Ihres Geschäfts ist noch unten. Draußen liegt eine dünne, feste Schneeschicht. Die ersten Leute laufen schon Richtung Kennedyplatz. Und niemand hat gestreut.

Genau dafür gibt es den Winterdienst Essen-Stadtkern von GOTTSCHLING Immobilien. Ein Team räumt und streut die Fläche vor Ihrem Haus oder Laden, bevor die City erwacht. Sie zahlen einen festen Preis: 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Egal, wie oft es schneit.

Winterdienst Essen-Stadtkern: geräumter Gehweg in der Innenstadt
Foto: Taobinlei, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Warum der Stadtkern eigene Regeln im Kopf braucht

Der Stadtkern ist der kleinste Stadtteil Essens. Er umfasst ungefähr das Gebiet innerhalb der früheren Stadtmauer. Auf engem Raum treffen hier Fußgängerzonen, Geschäfte, Büros und Wohnungen aufeinander. Die Postleitzahl ist 45127.

Das heißt: Vor fast jedem Haus sind Menschen unterwegs. Auf der Kettwiger Straße, rund um das Essener Münster am Burgplatz und am Einkaufszentrum am Limbecker Platz ist schon morgens viel los. Eine vergessene Glättestelle wird hier schneller zum Problem als in einer ruhigen Wohnstraße.

Wer ein Wohn- und Geschäftshaus besitzt oder ein Ladenlokal führt, sollte deshalb genau wissen, welche Fläche zu ihm gehört. In Fußgängerstraßen gilt laut Essener Satzung auf beiden Seiten je ein Streifen von 1,20 m Breite als Gehweg. Welche Flächen dort die Stadt übernimmt und welche Sie, klärt der Ratgeber zum Winterdienst in der Fußgängerzone.

Ihre Pflichten in der City – kurz und klar

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt gilt auch mitten in der Innenstadt. Diese Punkte sollten Sie kennen:

  • Wer? Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke räumen und streuen den Gehweg.
  • Wie breit? In der vorhandenen Breite, höchstens 1,20 m.
  • Wann? Zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach dem Ende des Schneefalls. Was nach 20 Uhr fällt, muss werktags bis 7 Uhr weg, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
  • Womit? Mit Sand, Granulat oder Splitt. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
  • Wohin mit dem Schnee? An den Rand des Gehwegs zur Fahrbahn. Gullys und Hydranten bleiben frei.

Den genauen Wortlaut finden Sie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen (PDF).

Die City räumt sich nicht von allein

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Ladenöffnung ist nicht gleich Räumpflicht

Viele Geschäfte öffnen erst um 10 Uhr. Die Pflicht beginnt aber nicht mit Ihrer Öffnungszeit. Hat es nachts geschneit, muss der Gehweg werktags um 7 Uhr frei sein. Lieferanten, Pendler und Anwohner sind dann längst unterwegs.

Das Risiko ist handfest. Stürzt jemand vor Ihrem Laden, drohen Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Streit mit der Versicherung. Dazu kommt ein Bußgeld der Stadt: bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit, bis zu 1.000 € bei Vorsatz. Mehr zum Thema lesen Sie unter Streupflicht und Öffnungszeiten.

Achtung: Bußgelder der Stadt übernimmt keine Haftpflichtversicherung. Die zahlen Sie immer aus eigener Tasche.

So arbeitet der Winterdienst Essen-Stadtkern

Sie beauftragen einmal. Danach kümmert sich GOTTSCHLING um den Rest der Saison – von Anfang November bis Mitte April. So arbeiten auch die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) auf den Fahrbahnen.

Ein Preis, keine Überraschungen

Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter, zzgl. 19 % USt. Das sind 46,41 € brutto. Es gibt keinen Mindestpreis und keine Abrechnung pro Einsatz. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Mit dem Pluspaket ist Ihr Laden in der ersten Tour dabei – für 3 € netto je Meter mehr. Ein harter Winter kostet Sie keinen Cent mehr.

Frontlänge Preis netto / Saison Preis brutto / Saison
8 m (schmales Ladenlokal) 312 € 371,28 €
15 m 585 € 696,15 €
30 m (Eckhaus) 1.170 € 1.392,30 €

Nachweis statt Bauchgefühl

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das hilft Ihnen, wenn es Streit gibt. Ehrlich gesagt: Die Arbeit am frühen Morgen sind Sie los, die Verantwortung nicht ganz. Mit der Einsatzdokumentation können Sie aber jederzeit zeigen, wann geräumt wurde. Ihre Pflicht, den Dienst sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren, bleibt bestehen.

Für wen sich das in der City lohnt

Der Winterdienst Essen-Stadtkern passt zu Inhabern von Ladenlokalen, zu Praxen im Obergeschoss und zu Eigentümern von Wohn- und Geschäftshäusern. Auch wer selbst gar nicht in Essen wohnt, hat damit einen verlässlichen Partner vor Ort. Sie müssen nicht früh in die Stadt fahren. Und Sie müssen keinen Mieter bitten, der am Ende doch nicht räumt.

Für Händler lohnt ein Blick auf die Seite Winterdienst für den Einzelhandel. Als Gewerbe buchen Sie die Kosten als Betriebsausgabe.

Geräumter Ladeneingang in der Essener Innenstadt
Blick in die Essener Innenstadt im Winter
Foto: Wiki05, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Nachbarn im Blick: Stadtkern und umliegende Viertel

Der Stadtkern grenzt an das Nordviertel, das Ostviertel, das Südviertel und das Westviertel. Alle gehören zum Stadtbezirk I. Eine Übersicht finden Sie unter Bezirk I – Stadtmitte und in der Übersicht aller Essener Stadtteile.

Viele Eigentümer kennen solche Arbeiten vom Hausmeisterservice. Der Unterschied: Hier zahlen Sie nur für den Winter, und zwar pauschal.

Gehweg wird mit Granulat abgestreut

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Häufige Fragen zum Winterdienst Essen-Stadtkern

Muss ich in der Fußgängerzone selbst räumen?

In Fußgängerstraßen gilt laut Essener Satzung auf beiden Seiten je ein Streifen von 1,20 m als Gehweg. Welche Flächen im Einzelfall die Stadt übernimmt, klären Sie am besten vorab. Den Streifen vor Ihrem Haus kann GOTTSCHLING für Sie räumen.

Ab wann muss vor meinem Laden geräumt sein?

Hat es nach 20 Uhr geschneit, muss der Gehweg werktags bis 7 Uhr frei sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Tagsüber gilt: sofort nach dem Ende des Schneefalls.

Darf ich vor dem Geschäft Salz streuen?

Nein, grundsätzlich nicht. Salz ist in Essen auf Gehwegen verboten. Ausnahmen gibt es nur bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen – und nie bei Bäumen oder Grünflächen.

Was kostet der Winterdienst für ein schmales Ladenlokal?

Bei 8 m Front zahlen Sie 312 € netto für die ganze Saison, also 371,28 € brutto. Einen Mindestpreis gibt es nicht.

Und wenn in diesem Winter kaum Schnee fällt?

Dann zahlen Sie trotzdem den festen Preis. Er sichert die Bereitschaft für die ganze Saison, ähnlich wie eine Versicherung. Dafür kostet ein harter Winter keinen Cent mehr.

Wer haftet, wenn trotzdem jemand stürzt?

Mit dem Winterdienst Essen-Stadtkern ist die Räum- und Streupflicht vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Sie müssen den Dienst sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren. Dabei helfen Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation.

Fazit

Im Stadtkern sind früh viele Menschen unterwegs. Ein vergessener Gehweg wird hier schnell teuer. Mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie einen festen Saisonpreis und müssen morgens nicht selbst zur Schaufel greifen. Berechnen Sie jetzt Ihren Preis oder rufen Sie an: +49 201 45 875 433.