Mitten in der Stadt, wo die Stadt doch alles räumt? Viele Eigentümer in der Essener Innenstadt glauben genau das. Die Streufahrzeuge fahren ja ständig vorbei. Doch der Gehweg vor Ihrem Haus ist auch im Zentrum Ihre Sache.
Der Winterdienst Stadtbezirk I von GOTTSCHLING Immobilien übernimmt diese Pflicht für Sie – in allen acht Stadtteilen von Stadtmitte, Frillendorf und Huttrop. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Die Zahl der Einsätze spielt keine Rolle. Streugut und Anfahrt sind inklusive, und jeder Einsatz wird dokumentiert.

Winterdienst Stadtbezirk I: die acht Stadtteile
Der Bezirk reicht von der dichten Innenstadt bis zu grünen Wohnlagen am Rand. Jeder Stadtteil hat eigene Winter-Themen.
- Stadtkern: der kleinste Stadtteil Essens, etwa innerhalb der früheren Stadtmauer, mit mehreren Fußgängerzonen und dem Limbecker Platz.
- Ostviertel: dichte Wohnbebauung direkt am Stadtkern, dazu Gewerbe östlich der Goldschmidtstraße.
- Nordviertel: Campus der Universität und das Eltingviertel mit vielen denkmalgeschützten Gründerzeithäusern.
- Westviertel: wenig Wohnbebauung, viel Gewerbe und Handel auf ehemaligen Krupp-Flächen.
- Südviertel: Bürohochhäuser, Aalto-Theater und Philharmonie am Stadtgarten.
- Südostviertel: dichte Wohnbebauung an Steeler Straße, Kurfürstenstraße und Ruhrallee.
- Huttrop: ruhiges Wohnen im Moltkeviertel, dazu zwei Krankenhäuser.
- Frillendorf: lockere Bebauung, Grünflächen und Gewerbe auf früheren Zechenflächen.
Was den Bezirk im Winter besonders macht
Im Zentrum sind früh viele Menschen zu Fuß unterwegs: zur Arbeit, zur Uni, zum Arzt, zur Bahn. Gehwege zu Haltestellen müssen so frei sein, dass Fahrgäste gefahrlos hin- und wegkommen. In einer Fußgängerzone gilt auf beiden Seiten je ein Streifen von 1,20 Metern als Gehweg. Mehr dazu im Ratgeber Fußgängerzone und Winterdienst.
Dazu kommen viele Mehrfamilienhäuser mit Mietern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Für sie ist ein fester Dienst oft die einfachste Lösung. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Vermieter und Gemeinschaften im Zentrum
Viele Häuser im Bezirk gehören Vermietern oder Eigentümergemeinschaften. Oft steht im Mietvertrag, dass die Mieter räumen. Das klappt nicht immer zuverlässig. Berufstätige sind früh aus dem Haus, ältere Mieter können nicht mehr. Und die Kontrolle bleibt beim Eigentümer. Der Bundesgerichtshof hat sogar entschieden, dass ein Vermieter seiner Mieterin auch dann haftet, wenn der beauftragte Hausmeisterdienst nicht gestreut hat (BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Gegenüber der Mieterin bleibt der Vermieter Ansprechpartner. Er kann sich aber an einen Winterdienst mit Betriebshaftpflicht halten. Umso wichtiger sind ein verlässlicher, versicherter Dienst und eine lückenlose Dokumentation. Wer genau zuständig ist, klärt die Frage wer vor einem Mehrfamilienhaus räumen muss. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite Winterdienst für Mehrfamilienhäuser.
Auch in der Innenstadt: Ihr Gehweg, Ihre Pflicht
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Die Regeln gelten in jedem Stadtteil gleich
Grundlage ist die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) räumen die Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis. Die Gehwege sind Sache der angrenzenden Eigentümer.
- Gehweg in voller Breite, höchstens 1,20 Meter.
- Tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach Schneefall oder bei Glätte.
- Schnee aus der Nacht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr beseitigen.
- Abstumpfend streuen, grundsätzlich kein Salz auf dem Gehweg.
Achtung: Wer nicht räumt, riskiert in Essen ein Bußgeld bis 500 € bei Fahrlässigkeit und bis 1.000 € bei Vorsatz. Stürzt jemand, kommen Schmerzensgeld und Schadensersatz dazu.
Preise im Stadtbezirk I
| Objekt | Netto pro Saison | Brutto pro Saison |
|---|---|---|
| schmales Stadthaus, 8 m | 312 € | 371,28 € |
| Mehrfamilienhaus, 15 m | 585 € | 696,15 € |
| Eckhaus, 30 m | 1.170 € | 1.392,30 € |
Die Saison läuft von Anfang November bis Mitte April. Einen Mindestpreis gibt es nicht. Sie müssen nicht mehr selbst früh raus und haben für jeden Einsatz einen Beleg.

Ein Festpreis für die ganze Saison
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Häufige Fragen zum Stadtbezirk I
Räumt die Stadt in der Innenstadt nicht die Gehwege?
Die EBE räumt die Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis. Gehwege vor Grundstücken müssen die Eigentümer räumen oder räumen lassen.
Welche Stadtteile gehören zum Stadtbezirk I?
Stadtkern, Ostviertel, Nordviertel, Westviertel, Südviertel, Südostviertel, Huttrop und Frillendorf.
Was kostet der Winterdienst im Stadtbezirk I?
39 € netto je laufendem Meter und Saison, in jedem Stadtteil gleich. 15 Meter kosten 585 € netto.
Gibt es einen Mindestpreis?
Nein. Sie zahlen nur Ihre Meter, auch wenn der Gehweg kurz ist.
Kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Winterdienst ist eine umlagefähige Betriebskostenart (§ 2 BetrKV).
Fazit
Auch mitten in Essen ist der Gehweg Sache der Eigentümer. Der Winterdienst Stadtbezirk I von GOTTSCHLING räumt und streut in allen acht Stadtteilen zum Festpreis von 39 € netto je Meter. Alle anderen Bezirke finden Sie unter Stadtteile. Jetzt Preis berechnen.