Ein Vormittag im Advent in der Essener Innenstadt. Tausende Menschen sind unterwegs, Tüten in der Hand, Blick in die Schaufenster. Über Nacht hat es gefroren. Wer sorgt dafür, dass hier niemand ausrutscht?
Eine Fußgängerzone ist eine Straße, die ganz oder überwiegend Fußgängern vorbehalten ist. Sie ist mit dem Zeichen 242.1 gekennzeichnet, Autos dürfen dort meist nur zu bestimmten Lieferzeiten fahren. Für den Winterdienst regelt die Essener Satzung: In Fußgängerstraßen gilt auf beiden Seiten je ein Streifen von 1,20 m als Gehweg – und für Gehwege sind die angrenzenden Eigentümer zuständig.

Was eine Fußgängerzone ausmacht
In einer Fußgängerzone gibt es keinen klassischen Bürgersteig. Die ganze Straße ist für Fußgänger da. Oft ist sie gepflastert, mit Bänken, Bäumen und Beeten. In Essen denkt man sofort an die Einkaufsstraßen im Stadtkern. Aber auch kleinere Stadtteilzentren haben solche Bereiche. Nicht verwechseln sollten Sie die Fußgängerzone mit dem verkehrsberuhigten Bereich, in dem auch Autos fahren dürfen. Dort treffen Kunden, Lieferanten und Anwohner auf engem Raum zusammen.
Weil es keinen Bordstein gibt, braucht der Winterdienst eine klare Regel. Sonst weiß niemand, welcher Teil zu wem gehört. Und wo keiner zuständig ist, räumt am Ende auch keiner.
Fußgängerzone und Essener Satzung
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung regelt das in § 1 Abs. 2: „In Fußgängerstraßen ist auf beiden Seiten je ein Streifen von 1,20 m Breite … als Gehweg anzusehen.“ Nach § 2 Abs. 2 ist der Winterdienst aller Gehwege den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen.
Zugleich nennt die Stadt Essen auf ihrer Internetseite Fußgängerzonen als Orte, an denen sie sich um den Winterdienst kümmert. Beide Aussagen stehen nebeneinander. Für Eigentümer und Geschäfte heißt das: Klären Sie für Ihre Adresse, wer welchen Teil übernimmt. Bis dahin sichern Sie den Streifen vor Ihrem Eingang – das ist Ihr bester Schutz.
- Streifen von 1,20 m entlang Ihres Gebäudes im Blick behalten
- Eingang, Stufen und Schaufensterbereich immer sicher halten
- Tagsüber unverzüglich nach Schneefall oder Glätte handeln
- Nur abstumpfende Mittel, kein Salz an Bäumen und Beeten
- Streugut nach dem Tauwetter wegkehren
Kunden sollen kaufen, nicht stürzen
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Warum der Eingang Ihre Sache bleibt
Unabhängig von der Satzung gilt die Verkehrssicherungspflicht. Wer ein Geschäft betreibt, lädt Kunden ein. Die müssen sicher hinein- und hinauskommen. Stürzt ein Kunde auf der vereisten Stufe vor Ihrer Tür, können Sie haften. Das gilt auch, wenn die Stadt den Rest der Fläche räumt. Ein einziger Sturz kann mehr kosten als viele Winter Räumdienst.
Gerade in Fußgängerzonen ist der Verkehr hoch. Je mehr Menschen einen Weg benutzen, desto höher die Anforderungen. Das erklärt der Eintrag Verkehrsbedeutung. Die Pflichten von Geschäften zu Öffnungszeiten beschreibt der Ratgeber Streupflicht und Öffnungszeiten.

Mieter oder Eigentümer?
Viele Läden in Fußgängerzonen sind gemietet. Gegenüber der Stadt ist der Eigentümer zuständig. Im Gewerbemietvertrag kann der Winterdienst aber auf den Mieter übertragen sein. Prüfen Sie deshalb beide Seiten: Was steht im Vertrag? Wer räumt tatsächlich? Wer kontrolliert? Hilfe bietet der Ratgeber Winterdienst im Gewerbemietvertrag.
Achtung: Viele Einkaufsstraßen haben Bäume und Beete. Salz ist dort auch bei Eisregen verboten. Salzhaltiger Schnee darf nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen.
Früh räumen, bevor die Stadt erwacht
In Fußgängerzonen beginnt der Betrieb früh. Lieferverkehr, Reinigung und die ersten Pendler sind schon vor 7 Uhr unterwegs. Die Satzung verlangt, dass nachts gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr beseitigt ist, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Für Geschäfte lohnt es sich, schon vor Öffnung alles sicher zu haben. Was in Einkaufsstraßen und Spielstraßen genau gilt, erklärt der Ratgeber zur Räumpflicht in Fußgängerzone und verkehrsberuhigtem Bereich.

Häufige Fragen
Muss ich in der Fußgängerzone vor meinem Geschäft räumen?
Den Eingangsbereich sichern Sie immer über die Verkehrssicherungspflicht. Für den 1,20-m-Streifen klären Sie, ob die Stadt oder Sie zuständig sind.
Wie breit ist der Streifen in der Fußgängerzone?
Laut Essener Satzung je Seite 1,20 m.
Darf ich in der Fußgängerzone Salz streuen?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gelten nur an gefährlichen Stellen oder bei Eisregen, nie an Bäumen oder Beeten.
Wer räumt, wenn der Laden gemietet ist?
Gegenüber der Stadt der Eigentümer. Im Vertrag kann der Mieter verpflichtet sein.
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Fazit
In einer Fußgängerzone gilt in Essen je Seite ein Streifen von 1,20 m als Gehweg. Die Stadt nennt Fußgängerzonen zugleich als eigenen Einsatzort – klären Sie deshalb die Zuständigkeit für Ihre Adresse. Den Eingang zu Ihrem Geschäft müssen Sie in jedem Fall sichern. Mehr zu Lösungen für Geschäfte auf der Seite Winterdienst für Einzelhandel. Weitere Begriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.