Acht Parteien, ein Gehweg, null Zuständigkeit. Jeder denkt, der andere räumt. Um 8 Uhr ist der Gehweg noch voller Schnee. Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wer trägt die Räumpflicht im Mehrfamilienhaus? Der Eigentümer – bei einem Mietshaus der Vermieter, bei Eigentumswohnungen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG). Die Arbeit kann auf Mieter, einen Hausmeister oder einen Winterdienst übertragen werden. Ohne wirksame Regelung haftet der Eigentümer, wenn jemand stürzt.

Wer die Pflicht trägt
| Haus | Verpflichtet |
|---|---|
| Mietshaus mit einem Eigentümer | Der Eigentümer (Vermieter) |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer |
| Mischform: WEG mit vermieteten Wohnungen | Die WEG für die Gemeinschaftsflächen; jeder Vermieter zusätzlich gegenüber seinem Mieter |
Die Essener Satzung überträgt die Gehwegpflicht auf die Grundstückseigentümer. In der WEG nimmt die Gemeinschaft diese Pflichten wahr (§ 9a Abs. 2 WEG). Mehr dazu im Ratgeber Winterdienst in der WEG: Wer ist zuständig?
Ein Haus, eine Zuständigkeit
Der Winterdienst räumt für alle Parteien – ohne Wochenplan.
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Die vier Möglichkeiten im Vergleich

| Lösung | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Eigentümer räumt selbst | Keine Kosten | Früh raus, jeden Tag, auch im Urlaub |
| Mieter räumen im Wechsel | Keine Fremdkosten | Lücken bei Alter, Krankheit, Urlaub; Kontrollaufwand |
| Hausmeister | Vertraute Person | Vertretung bei Ausfall oft ungeklärt |
| Winterdienst | Verlässlich, dokumentiert, fester Preis | Kosten – umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht |
Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Ratgeber Selbst, Mieter, Hausmeister oder Dienstleister?
Räumpflicht im Mehrfamilienhaus: Was gilt, wenn Mieter übernehmen?
Eine Übertragung auf Mieter ist möglich, aber nur mit klarer Vereinbarung im Mietvertrag. Ein Aushang reicht nicht. Und der Vermieter muss danach kontrollieren.
In einem Haus mit acht Parteien bedeutet das: Wochenplan, Vertretungsregeln, Kontrolle, Ärger. Wer älter ist oder Schicht arbeitet, fällt aus. Gerichte sehen die Befreiung älterer Mieter unterschiedlich. Die Details lesen Sie unter Wer muss räumen: Mieter oder Vermieter?
Achtung: Rutscht ein Mieter auf dem Weg zu seinem Haus aus, haftet der Vermieter ihm gegenüber auch für Fehler eines beauftragten Dienstes (BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Auswahl und Kontrolle sind deshalb entscheidend.
Die WEG: Kein Eigentümer muss selbst schippen

In einer Eigentümergemeinschaft darf die Mehrheit die Eigentümer nicht per Beschluss zwingen, im Wechsel selbst Schnee zu räumen. Das hat der BGH entschieden (09.03.2012, V ZR 161/11). Ein Eigentümer konnte verlangen, dass ein Fachunternehmen beauftragt wird.
Mehr zur WEG auf der Seite Muss ich als Eigentümer einer Wohnung selbst räumen? und im Ratgeber Winterdienst reihum in der WEG.
Warum Mehrfamilienhäuser besonders gefährdet sind
Vor einem Mehrfamilienhaus ist mehr los als vor einem Einfamilienhaus. Acht oder zwölf Parteien bekommen Besuch, Pakete und Pflegedienste. Kinder gehen zur Schule, Pendler zur Bahn. Jeder dieser Wege beginnt auf Ihrem Gehweg und Ihrem Zuweg.
Mit jeder Person steigt die Chance, dass jemand stürzt. Und je mehr Parteien beteiligt sind, desto eher verlässt sich einer auf den anderen. Klare Zuständigkeit ist deshalb die wichtigste Vorsorge. Die Pflichten im Überblick erklärt der Ratgeber Checkliste Winterdienst für Vermieter.
Was kostet es pro Wohnung?
Geben Sie die Meter ein und teilen Sie den Festpreis durch Ihre Einheiten.
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Was ein Mehrfamilienhaus typischerweise braucht
- Gehweg entlang der gesamten Front
- Zuweg zum Hauseingang mit Stufen
- Weg zu den Mülltonnen, laut Stadt Essen 1 Meter breit
- Wege über den Hof zu Hinterhaus oder Parkplatz
- Dokumentation für Kontrolle und Nebenkostenabrechnung
Rechenbeispiel für Ihr Haus
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien rechnet nach laufenden Metern: 39 Euro netto je Meter für die ganze Saison. Ein Mehrfamilienhaus mit 15 Metern Gehweg, 8 Metern Zuweg und 7 Metern Tonnenweg kommt auf 30 Meter. Welche Wege dazugehören, zeichnen Sie vor Saisonstart gemeinsam in einer Räumkarte ein. Streugut und Anfahrt sind im Preis enthalten.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| 30 lfm × 39 € netto | 1.170,00 € |
| zzgl. 19 % USt | 222,30 € |
| Brutto pro Saison | 1.392,30 € |
| Bei 8 Wohnungen (brutto) | ca. 174 € je Wohnung und Saison |
Mehr zu diesem Haustyp auf der Seite Winterdienst für Mehrfamilienhäuser.
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Häufige Fragen
Wer muss vor einem Mietshaus Schnee räumen?
Der Vermieter als Eigentümer, wenn er die Pflicht nicht wirksam auf Mieter oder einen Dienst übertragen hat.
Wer räumt bei Eigentumswohnungen?
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sie beauftragt meist einen Dienst oder Hausmeister.
Dürfen die Nebenkosten für den Winterdienst umgelegt werden?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
Wie viele Meter hat ein Mehrfamilienhaus?
Das hängt vom Grundstück ab. Zählen Sie Gehweg, Zuweg und Tonnenweg zusammen.
Fazit
Die Räumpflicht im Mehrfamilienhaus trägt der Eigentümer oder die WEG. Die Arbeit lässt sich übertragen, die Verantwortung für Auswahl und Kontrolle bleibt. Ein fester Dienst mit Dokumentation ist die einfachste Lösung. Weitere Antworten finden Sie in den Fragen zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Preis und teilen Sie ihn durch Ihre Wohnungen.