Grundbesitzabgaben: Der jährliche Bescheid der Stadt

Einmal im Jahr liegt er im Briefkasten: ein Umschlag der Stadt, mehrere Seiten, viele Zahlen. Die meisten Eigentümer schauen nur auf den Betrag unten rechts. Dabei steht darin mehr, als man denkt.

Grundbesitzabgaben sind die Steuern und Gebühren, die die Stadt für ein Grundstück erhebt, gesammelt in einem jährlichen Bescheid. Dazu gehören vor allem die Grundsteuer und grundstücksbezogene Gebühren wie die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühr. Wichtig für Sie: Die Grundbesitzabgaben bezahlen städtische Leistungen – Ihre eigene Räumpflicht auf dem Gehweg bleibt bestehen.

Grundbesitzabgaben Essen: Bescheid mit Grundsteuer und Gebühren

Was in den Grundbesitzabgaben steckt

Der Bescheid bündelt mehrere Posten in einem Schreiben. So muss die Stadt nicht für jede Gebühr einen eigenen Brief schicken. Typische Posten sind:

  • Grundsteuer für das Grundstück
  • Straßenreinigungsgebühr für die Reinigung der Straße
  • Winterdienstgebühr, wenn die EBE die Fahrbahn vor Ihrem Grundstück räumt
  • je nach Grundstück weitere Gebühren

Welche Posten genau auftauchen, hängt von Ihrer Straße und Ihrem Grundstück ab. Ein Einfamilienhaus an einer ruhigen Nebenstraße hat oft weniger Posten als ein Eckhaus an einer Hauptstraße. Steht Ihre Straße nicht im Winterdienstverzeichnis der Stadt, fällt die Winterdienstgebühr weg.

Winterdienst im Bescheid: was er bezahlt

Die Winterdienstgebühr wird nach Frontmetern berechnet. Laut aktueller Satzung kostet sie je Frontmeter und Jahr 3,83 € in Streuklasse A und 2,57 € in Streuklasse B. Damit bezahlen Sie das Räumen und Streuen der Fahrbahn durch die EBE.

Den Gehweg bezahlen Sie damit nicht. In Essen ist der Winterdienst aller Gehwege den Eigentümern übertragen. So steht es in § 2 Abs. 2 der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung. Wer das übersieht, zahlt doppelt: erst die Gebühr, dann womöglich Bußgeld oder Schadensersatz.

Die Stadt räumt die Straße. Den Gehweg räumt GOTTSCHLING.

Fester Saisonpreis: 39 € netto je laufendem Meter. Egal, ob es zehnmal oder fünfzigmal schneit.

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Grundbesitzabgaben auf Mieter umlegen

Für Vermieter ist der Bescheid bares Geld wert. Viele Posten sind Betriebskosten und dürfen auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht:

  • Grundsteuer: § 2 Nr. 1 BetrKV
  • Straßenreinigung und Winterdienstgebühr: § 2 Nr. 8 BetrKV
  • privater Winterdienst auf dem Gehweg: ebenfalls umlagefähig

Wichtig ist der Mietvertrag. Nach dem Bundesgerichtshof reicht es, wenn dort steht, dass der Mieter „die Betriebskosten“ trägt (BGH, 10.02.2016, VIII ZR 137/15). Fehlt eine Umlagevereinbarung, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Was die städtische Gebühr abdeckt und was nicht, erklärt der Ratgeber Winterdienstgebühren in Essen.

Hände einer älteren Person halten ein Smartphone, um den Winterdienst-Preis online zu berechnen

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind

In einer Eigentümergemeinschaft kommt der Bescheid oft nicht zu Ihnen persönlich. Die Grundsteuer betrifft zwar jede Wohnung einzeln. Die Gebühren für das gemeinsame Grundstück laufen dagegen meist über die Verwaltung und landen in der Jahresabrechnung. Dasselbe gilt für den Winterdienst: Die Gemeinschaft beauftragt ihn für alle, meist per Beschluss in der Eigentümerversammlung. Wie das in der Praxis läuft, zeigt die Seite Winterdienst für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Bescheid prüfen: So gehen Sie vor

Ein Bescheid kann Fehler enthalten. Prüfen Sie deshalb jedes Jahr kurz:

Stimmt die Anzahl der Frontmeter? Bei Eckgrundstücken können mehrere Fronten zählen. Stimmt die Streuklasse Ihrer Straße? Wurde das Grundstück richtig zugeordnet? Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist vorgehen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens.

Achtung: Eine falsche Gebühr ändert nichts an Ihrer Räumpflicht. Auch wenn Sie den Bescheid anfechten: Der Gehweg muss im Winter trotzdem frei sein.

Wandkalender neben einem Fenster mit Schneefall – die Winterdienst-Saison im Blick

Grundbesitzabgaben und Winterdienst planen

Nutzen Sie den Bescheid als Anlass, den Winter zu planen. Die Frontmeter aus dem Bescheid helfen Ihnen, Ihren Gehweg zu messen. Mit dieser Zahl können Sie den Preis für einen privaten Winterdienst direkt berechnen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING kosten 20 m Gehweg zum Beispiel 780 € netto (928,20 € brutto) für die ganze Saison. Mehr zur Längenmessung im Eintrag Frontmeter.

Häufige Fragen zu Grundbesitzabgaben

Was gehört zu den Grundbesitzabgaben?

Vor allem die Grundsteuer und grundstücksbezogene Gebühren wie Straßenreinigung und Winterdienst.

Bezahle ich mit den Grundbesitzabgaben den Winterdienst auf meinem Gehweg?

Nein. Die Gebühren decken die Arbeit der Stadt auf der Fahrbahn. Den Gehweg räumen Sie selbst.

Darf ich Grundbesitzabgaben auf Mieter umlegen?

Grundsteuer und Straßenreinigung ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.

Was mache ich, wenn der Bescheid falsch ist?

Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und halten Sie die Frist ein. Im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater oder Anwalt.

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Fazit

Grundbesitzabgaben bündeln Grundsteuer und Gebühren in einem jährlichen Bescheid. Die Winterdienstgebühr darin bezahlt die Fahrbahn, nicht Ihren Gehweg. Vermieter können viele Posten umlegen, wenn der Mietvertrag passt. Wer den Gehweg abgibt, hat den Winter komplett geregelt. Weitere Begriffe rund um Kosten erklärt das Winterdienst-Lexikon. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot an.