„Ich zahle doch jedes Jahr Gebühren für den Winterdienst. Warum soll ich dann noch selbst räumen?“ Diese Frage stellen viele Eigentümer in Essen. Die Antwort ist unbequem.
Die Straßenreinigungsgebühr ist eine städtische Gebühr, mit der Grundstückseigentümer die Reinigung der Straßen durch die Stadt bezahlen. In Essen gehört dazu eine eigene Winterdienstgebühr für Straßen, deren Fahrbahn die EBE räumt. Beide Gebühren decken die Arbeit der Stadt – Ihre eigene Pflicht, den Gehweg zu räumen, bleibt davon unberührt.

Wofür die Straßenreinigungsgebühr gezahlt wird
Die Stadt Essen reinigt einen Teil der Straßen selbst. Sie hat damit die Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) beauftragt. Diese Leistung kostet Geld. Die Eigentümer der anliegenden Grundstücke, die Anlieger, zahlen dafür eine Gebühr. Grundlage ist die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung, dort vor allem § 7.
Für den Winter gibt es eine eigene Gebühr. Sie fällt nur an Straßen an, die im Winterdienstverzeichnis der Stadt stehen. Dort räumt und streut die EBE die Fahrbahn. Wie die Stadt dabei vorgeht, zeigt der Eintrag zur EBE.
Wie die Gebühr berechnet wird
Maßstab ist die Länge Ihres Grundstücks an der Straße, die sogenannten Frontmeter. Je länger die Front, desto höher die Gebühr. Die Höhe hängt außerdem von der Einstufung Ihrer Straße ab.
Für den Winterdienst nennt die aktuelle Satzung zwei Streuklassen. Je Frontmeter und Jahr kostet Streuklasse A 3,83 €, Streuklasse B 2,57 €. Die Gebührenpflicht entsteht jeweils am 1. Januar. Die genauen Sätze für die Straßenreinigung stehen ebenfalls in § 7 der Satzung. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Bescheid.
| Posten | Was er bezahlt | Wer arbeitet |
|---|---|---|
| Straßenreinigungsgebühr | Reinigung der Straße durch die Stadt | EBE |
| Winterdienstgebühr | Räumen und Streuen der Fahrbahn | EBE |
| Ihr Gehweg | nicht in der Gebühr enthalten | Sie oder Ihr Dienst |
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Irrtum 1: „Mit der Gebühr ist der Gehweg erledigt“
Das ist der teuerste Irrtum. In Essen hat die Stadt den Winterdienst aller Gehwege den Eigentümern übertragen (§ 2 Abs. 2 der Satzung). Die Gebühr bezahlt die Fahrbahn, nicht den Gehweg. Wer sich darauf verlässt, riskiert ein Bußgeld – bis 500 € bei Fahrlässigkeit, bis 1.000 € bei Vorsatz – und haftet, wenn jemand stürzt.
Irrtum 2: „Keine Gebühr, keine Pflicht“
Auch umgekehrt stimmt es nicht. Steht Ihre Straße nicht im Winterdienstverzeichnis, zahlen Sie keine Winterdienstgebühr. Dann räumt aber auch niemand die Fahrbahn. Sie müssen zusätzlich zum Gehweg die Übergänge für Fußgänger räumen. Die Pflicht wird also eher größer.
Irrtum 3: „Die Gebühr zahle ich allein“
Für Vermieter gibt es gute Nachrichten. Die Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung sind Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV. Sie dürfen sie auf Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das gilt auch für die Kosten eines privaten Winterdienstes auf dem Gehweg. Mehr dazu im Ratgeber Winterdienstgebühren in Essen.

Was ein Sturz neben der Gebühr kosten kann
Die Gebühr ist planbar. Ein Unfall ist es nicht. Stürzt jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg, geht es um Schmerzensgeld, Behandlungskosten und oft um Verdienstausfall. Oft fordert auch die Krankenkasse ihre Kosten zurück. Ein Beispiel: Nach einem Oberschenkelhalsbruch vor einem Mietshaus im Ruhrgebiet mussten die Eigentümer 7.000 € Schmerzensgeld plus weiteren Schaden zahlen (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Dagegen wirken ein paar hundert Euro für einen festen Winterdienst klein.
Wo Sie die Gebühr finden
Die Straßenreinigungsgebühr steht in der Regel nicht auf einer eigenen Rechnung. Sie ist Teil des jährlichen Bescheids über die Grundbesitzabgaben. Dort finden Sie Grundsteuer und Gebühren gesammelt. Bewahren Sie den Bescheid gut auf. Vermieter brauchen ihn für die Nebenkostenabrechnung.
Tipp für Vermieter: Führen Sie Gebühr und privaten Winterdienst in der Abrechnung getrennt auf. So sieht jeder Mieter, wofür er zahlt – und es gibt weniger Rückfragen.

Häufige Fragen zur Straßenreinigungsgebühr
Deckt die Straßenreinigungsgebühr den Winterdienst auf dem Gehweg ab?
Nein. Sie bezahlt die Arbeit der Stadt auf der Straße. Den Gehweg müssen Sie in Essen selbst räumen oder räumen lassen.
Kann ich die Straßenreinigungsgebühr auf Mieter umlegen?
Ja, als Betriebskosten nach § 2 Nr. 8 BetrKV – wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Wonach richtet sich die Höhe?
Nach den Frontmetern Ihres Grundstücks und der Einstufung Ihrer Straße.
Muss ich zahlen, wenn kein Schnee fällt?
Ja. Die Winterdienstgebühr entsteht am 1. Januar für das ganze Jahr – unabhängig vom Wetter.
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Fazit
Die Straßenreinigungsgebühr bezahlt die Arbeit der Stadt auf der Straße. Ihren Gehweg deckt sie nicht ab. Den müssen Sie in Essen selbst räumen oder einen Dienst beauftragen. Vermieter können beides als Betriebskosten umlegen. Was ein Dienst kostet, zeigen die Winterdienst-Preise. Weitere Gebühren- und Kostenbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.