Anlieger: Wer rechtlich als Anlieger gilt

Ihr Haus steht in zweiter Reihe. Oder Sie besitzen nur eine Garage an der Straße. Oder Sie haben ein Erbbaurecht. Sind Sie dann trotzdem in der Pflicht, wenn es schneit?

Ein Anlieger ist, wem ein Grundstück gehört, das an eine Straße grenzt und über diese Straße erschlossen ist. In Essen muss diese Person den Gehweg vor dem Grundstück im Winter räumen und streuen. Maßgeblich ist das Grundstück im Grundbuch – nicht die Frage, wer im Haus wohnt.

Anlieger in Essen: Mehrfamilienhaus mit verschneitem Gehweg

Wer rechtlich als Anlieger gilt

Der Begriff stammt aus dem Straßenrecht. Gemeint ist der Eigentümer eines Grundstücks an der Straße. Die Essener Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung spricht von den „Eigentümern der angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke“.

Zwei Dinge müssen also zusammenkommen. Das Grundstück grenzt an die Straße. Und es ist über diese Straße erreichbar. Laut § 5 der Satzung reicht dafür schon ein Zugang zu Fuß. Ein Haus muss auf dem Grundstück nicht stehen. Auch eine Wiese oder ein Garagenhof kann die Pflicht auslösen. Was das für freie Flächen bedeutet, klärt die Frage Muss ich vor einem unbebauten Grundstück räumen?

Eigentümer, Mieter, Erbbauberechtigte: Wer ist gemeint?

Die Satzung richtet sich an Eigentümer. Mieter nennt sie nicht. Ob ein Mieter räumen muss, steht allein im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Gegenüber der Stadt bleibt der Eigentümer zuständig.

Beim Erbbaurecht ist es anders. Hier tritt nach § 1 Abs. 6 der Satzung der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers. Wer ein Haus auf Erbbaugrund besitzt, muss also selbst räumen.

Bei Nießbrauch oder Wohnrecht ist die Lage weniger eindeutig. Prüfen Sie Satzung und Vertrag. Halten Sie schriftlich fest, wer im Winter zur Schaufel greift. So vermeiden Sie Streit, wenn es ernst wird.

  • Eigentümer eines Hauses an der Straße: in der Pflicht
  • Wohnungseigentümergemeinschaft: zuständig für das gemeinsame Grundstück
  • Erbbauberechtigter: laut Satzung in der Pflicht
  • Mieter: nur zuständig, wenn der Vertrag es wirksam regelt
  • Nießbraucher: Vertrag und Satzung prüfen

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Was Anlieger im Winter tun müssen

Die Details stehen im Eintrag zur Anliegerpflicht. Kurz gefasst gilt in Essen:

Sie räumen den Gehweg in seiner Breite, höchstens auf 1,20 m. Fehlt ein Gehweg, halten Sie 0,80 m am Fahrbahnrand frei. Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, muss unverzüglich nach dem Schneefall weg. Was nach 20 Uhr fällt oder friert, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr beseitigt sein. Streuen dürfen Sie nur mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten.

Dazu kommen Kleinigkeiten, die oft vergessen werden. Gullys und Hydranten müssen frei bleiben. Liegt eine Haltestelle vor dem Haus, müssen Fahrgäste sie sicher erreichen. Nach dem Tauwetter muss das Streugut wieder weg. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING nehmen Sie Hydranten und Gullys einfach in die Räumkarte auf. Das Wegkehren im Frühjahr übernimmt das Pluspaket.

Mitarbeiter im Winterdienst räumt mit dem Schneeschieber den Gehweg vor einem Backsteinhaus in Essen

Wenn sich zwei Seiten eine Straße teilen

Liegen auf beiden Straßenseiten pflichtige Grundstücke, reicht die Pflicht jeder Seite nur bis zur Straßenmitte (§ 2 Abs. 3 der Satzung). Das betrifft vor allem Übergänge an Straßen, die nicht im städtischen Winterdienst stehen.

Schwieriger wird es bei Grundstücken ohne eigene Straßenfront. Hier hilft der Eintrag zum Hinterlieger. Auch solche Grundstücke können pflichtig sein, wenn sie über die Straße erschlossen sind.

Warum Sie das Risiko ernst nehmen sollten

Die Pflicht klingt nach Kleinkram. Sie ist es nicht. Stürzt jemand auf Ihrem Gehweg und Sie haben nicht geräumt, können Sie nach § 823 BGB haften. Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Rückforderungen der Krankenkasse summieren sich schnell. Dazu droht ein Bußgeld: bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit, bis zu 1.000 € bei Vorsatz.

Achtung: Viele Eigentümer glauben, die städtische Gebühr decke den Gehweg ab. Das stimmt nicht. Die Winterdienstgebühr in Essen bezahlt die Räumung der Fahrbahn durch die EBE. Den Gehweg müssen Sie trotzdem selbst räumen oder räumen lassen.

Geräumter und gestreuter Gehweg vor Backstein-Reihenhäusern in Essen nach Schneefall

Häufige Fragen

Muss ich räumen, wenn ich nur eine Eigentumswohnung besitze?

Zuständig ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gemeinsame Grundstück. Sie organisiert den Winterdienst für alle Eigentümer.

Ist ein Mieter Anlieger?

Nein. Das ist der Eigentümer. Der Mieter muss nur räumen, wenn der Mietvertrag das wirksam regelt.

Muss ich räumen, wenn mein Haus in zweiter Reihe steht?

Das hängt von der Erschließung ab. Ist Ihr Grundstück über die Straße erreichbar, kann die Pflicht Sie treffen.

Kann ich die Pflicht abgeben?

Die Arbeit ja, per Vertrag an einen Dienst. Sorgfältige Auswahl und stichprobenartige Kontrolle bleiben bei Ihnen.

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Fazit

Anlieger ist in Essen der Eigentümer eines Grundstücks an der Straße – oder der Erbbauberechtigte. Mieter sind es nicht. Sie tragen die Verantwortung für den Gehweg an jedem Wintertag. Wer die Arbeit abgibt, spart Zeit, Rücken und Nerven. Alle Leistungen finden Sie beim Winterdienst in Essen. Weitere Begriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.