Räumpflicht für unbebaute Grundstücke: Muss ich dort räumen?

Sie besitzen einen Bauplatz in Essen. Noch steht nichts darauf, niemand wohnt dort. Im Winter denken Sie nicht einmal daran. Genau das ist das Problem.

Die Räumpflicht für unbebaute Grundstücke gilt in Essen genauso. Die Essener Satzung knüpft an das Grundstück an, nicht an ein Gebäude. Grenzt Ihr Bauplatz, Garten oder Brachland an einen Gehweg und ist über die Straße erschlossen, müssen Sie dort räumen und streuen – wie vor einem Wohnhaus. Gerade leere Grundstücke werden im Winter oft vergessen.

Räumpflicht für unbebaute Grundstücke: verschneiter Gehweg an einer Brachfläche in Essen

Was die Satzung sagt

§ 2 Abs. 2 der Essener Winterdienstsatzung überträgt die Winterwartung aller Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden, durch sie erschlossenen Grundstücke. § 5 erklärt: Grundstück ist das Buchgrundstück im Grundbuch. Erschlossen ist es, wenn eine rechtliche und tatsächliche Zugangsmöglichkeit zur Straße besteht.

Von einem Haus ist keine Rede. Ein unbebautes Grundstück kann also genauso pflichtig sein. Den Begriff erklärt das Lexikon unter Anliegerpflicht.

Leeres Grundstück, volle Pflicht – ohne Ihren Aufwand

Der Winterdienst räumt auch dort, wo niemand wohnt.

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Vier typische Fälle

Ungeräumter Gehweg vor einem leeren Grundstück
  • Bauplatz, auf dem der Bau erst im Frühjahr beginnt
  • Gartengrundstück oder Grabeland an einer Wohnstraße
  • Brachfläche oder Abrissgrundstück in der Innenstadt
  • Grundstück einer Erbengemeinschaft, das auf den Verkauf wartet

In allen Fällen gilt: Grenzt das Grundstück an einen Gehweg, müssen Sie ihn in der Pflichtbreite räumen und streuen. Das ist die volle Gehwegbreite, höchstens 1,20 Meter. Ohne Gehweg sind es 80 Zentimeter am Fahrbahnrand.

Räumpflicht für unbebaute Grundstücke: Warum sie oft vergessen wird

Wer vor Ort wohnt, sieht den Schnee morgens vor der Tür. Wer ein leeres Grundstück besitzt, sieht ihn nicht. Oft wohnen Eigentümer in einem anderen Stadtteil oder gar in einer anderen Stadt.

Fußgänger laufen trotzdem vorbei. Gerade an langen Brachflächen entsteht ein ungeräumtes Stück Gehweg, auf dem niemand mit Glätte rechnet. Stürzt dort jemand, wird der Eigentümer ermittelt. Die Pflicht besteht, auch wenn niemand hinschaut.

Achtung: Wer Schnee vor seinem unbebauten Grundstück liegen lässt, riskiert in Essen ein Bußgeld von bis zu 500 Euro bei Fahrlässigkeit, bei Vorsatz bis zu 1.000 Euro – plus die Haftung bei einem Unfall.

Baustellen im Winter

Winterdienst-Team räumt einen Gehweg in Essen

Beginnt der Bau im Winter, wird es noch heikler. Baufahrzeuge verschmutzen den Gehweg, Absperrungen verengen ihn. Wer dann räumt, sollte vorab geklärt sein – Bauherr, Bauunternehmen oder Winterdienst.

Hinweise gibt der Ratgeber Winterdienst an der Baustelle. Halten Sie die Zuständigkeit schriftlich fest.

Eigentümer, die nicht vor Ort sind

Viele unbebaute Grundstücke gehören Erben, Kapitalanlegern oder Eigentümern von außerhalb. Für sie ist die Pflicht praktisch kaum selbst zu erfüllen. Die Lösung ist eine verlässliche Vertretung, die auch kontrolliert werden kann.

Mehr dazu in den Ratgebern Winterdienst aus der Ferne organisieren und Winterdienst für eine geerbte Immobilie. Speziell für Gemeinschaften gibt es die Seite Winterdienst für Erbengemeinschaften.

Ihre Front, Ihr Festpreis

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Verkauf, Erbe, Leerstand: Die Pflicht wandert mit

Wird ein Grundstück verkauft, geht die Pflicht mit dem Eigentum auf den Käufer über. Bis dahin bleibt der bisherige Eigentümer verantwortlich. Bei Erbengemeinschaften sind alle Erben gemeinsam in der Pflicht. Klären Sie deshalb früh, wer sich kümmert. Wann genau die Pflicht beim Verkauf übergeht, erklärt der Ratgeber Winterdienst beim Hausverkauf.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frontlänge Ihres Grundstücks zum Gehweg messen
  • Prüfen, ob es einen Gehweg gibt oder der 80-cm-Streifen gilt
  • Zuständigkeit festlegen: selbst, Nachbar, Dienstleister
  • Bei Dienstleistern: Einsatzdokumentation vereinbaren
  • Nach der Glätteperiode das Streugut entfernen – oder über das Pluspaket erledigen lassen

Auch Brachflächen zum Festpreis

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien übernimmt auch Gehwege vor unbebauten Grundstücken. Sie zahlen 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für 25 Meter Front sind das 975 Euro netto, also 1.160,25 Euro brutto. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Jeder Einsatz wird dokumentiert, sodass Sie auch aus der Ferne einen Nachweis haben.

Weitere Beispiele stehen unter Winterdienst-Preise in Essen.

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Häufige Fragen

Muss ich vor einem unbebauten Grundstück Schnee räumen?

Ja, wenn das Grundstück an einen Gehweg grenzt und über die Straße erschlossen ist. Die Pflicht hängt am Grundstück, nicht am Haus.

Gilt die Pflicht auch für einen Kleingarten?

Für einzelne Parzellen in Kleingartenanlagen kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an. Bei einem eigenen Gartengrundstück an der Straße: ja.

Wer räumt vor einer Baustelle?

Der Eigentümer bleibt verantwortlich. Er kann die Aufgabe übertragen, sollte das aber schriftlich regeln.

Was kostet der Winterdienst für ein leeres Grundstück?

Bei GOTTSCHLING 39 Euro netto je laufendem Meter pro Saison – genauso wie vor einem Wohnhaus.

Fazit

Vor einem unbebauten Grundstück gilt in Essen dieselbe Pflicht wie vor einem Wohnhaus. Bauplatz, Garten und Brache brauchen einen geräumten Gehweg. Wer nicht vor Ort ist, braucht eine zuverlässige Lösung. Weitere Antworten finden Sie in den Fragen zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt den Festpreis für Ihre Front.