Sie wohnen in Hamburg. Die Wohnung in Essen-Rüttenscheid steht seit dem Auszug des letzten Mieters leer. Oder das Elternhaus in Kupferdreh wartet auf den Verkauf. Im Januar schneit es in Essen. Und Sie erfahren es aus dem Wetterbericht, 350 Kilometer entfernt.
Auch der Winterdienst für ein leerstehendes Haus ist Pflicht. Leerstand heißt nicht pflichtfrei. In Essen trifft die Räumpflicht den Eigentümer des Grundstücks, egal ob jemand darin wohnt. Das Problem: Niemand bemerkt die Glätte, wenn keiner da ist. Deshalb ist ein Dienstleister mit Einsatzdokumentation hier die sichere Lösung. Er räumt, streut und liefert Ihnen den Nachweis – auch wenn Sie weit weg sind.

Winterdienst für ein leerstehendes Haus: volle Pflicht
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen überträgt die Winterwartung der Gehwege auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (§ 2 Abs. 2). Ob das Haus bewohnt ist, spielt keine Rolle. Auch bei Leerstand muss der Gehweg in voller Breite, höchstens 1,20 Meter, geräumt und gestreut sein. Schnee, der nach 20 Uhr fällt, muss werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr weg sein.
Passanten gehen trotzdem vorbei. Schulkinder, Hundebesitzer, der Postbote. Stürzt jemand vor dem leeren Haus, richtet sich die Forderung an Sie.
Das eigentliche Problem: Niemand bemerkt die Glätte
Wer im Haus wohnt, sieht morgens aus dem Fenster. Bei einer leeren Immobilie sieht niemand hin. Überfrierende Nässe, ein Eisregen am Sonntagmorgen, Schnee in der Nacht – nichts davon fällt auf, bis jemand stürzt oder die Stadt einen Hinweis bekommt.
- Nachbarn fühlen sich nicht zuständig.
- Der Makler kommt nur zu Besichtigungen.
- Angehörige wohnen oft selbst nicht in der Nähe.
- Hausmeister, die sonst räumen, sind bei Leerstand oft nicht mehr beauftragt.
Achtung: Die Kontrollpflicht bleibt bei Ihnen, auch aus der Ferne. Das OLG Hamm hat entschieden, dass es nicht reicht, eine Hausverwaltung zu beauftragen, ohne selbst nachzuhalten, ob geräumt wird (21.12.2012, I-9 U 38/12).
Sie sind weit weg – der Dienst ist vor Ort
Räumen, Streuen, Nachstreuen und jeder Einsatz dokumentiert. Fester Saisonpreis ohne Anfahrtspauschale.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
5 Schritte für den Winterdienst aus der Ferne
- Flächen erfassen: Gehweg, Zuweg, Treppe, Einfahrt. Messen Sie die laufenden Meter oder lassen Sie sie vor Ort messen.
- Dienstleister beauftragen: für die ganze Saison, nicht auf Abruf. Auf Abruf funktioniert nicht, wenn niemand abruft.
- Dokumentation vereinbaren: Jeder Einsatz mit Datum und Uhrzeit. So haben Sie den Nachweis in der Hand.
- Kontakt vor Ort: Eine Person, die im Notfall einen Schlüssel hat und gelegentlich vorbeischaut.
- Kontrolle organisieren: Dokumentation regelmäßig ansehen und Stichproben durch den Kontakt vor Ort.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, zeigt der Ratgeber Winterdienst-Anbieter auswählen. Weitere Themen für Eigentümer finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.
Was die Einsatzdokumentation leisten sollte
Aus der Ferne ist die Dokumentation Ihr Auge vor Ort. Sie zeigt, dass geräumt wurde, wann und wie. Im Streitfall ist sie Ihr wichtigster Beleg. Achten Sie darauf, dass sie mindestens diese Angaben enthält:
- Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes,
- welche Flächen geräumt und gestreut wurden,
- welches Streumittel verwendet wurde,
- besondere Vorkommnisse, zum Beispiel zugeparkte Flächen oder Schäden.
Heben Sie die Nachweise auf, auch nach dem Winter. Wie lange, beantwortet die Frage Wie lange sollte ich Nachweise zum Winterdienst aufbewahren? Warum die Dokumentation im Ernstfall so wichtig ist, erklärt der Ratgeber Einsatzdokumentation: Ihr Beweis im Ernstfall.
Die Versicherung im Blick behalten
Leerstand ist auch ein Versicherungsthema. Prüfen Sie zwei Punkte mit Ihrem Versicherer:
- Haftpflicht: Ist die leerstehende Immobilie in Ihrer Haftpflicht mitversichert? Selbstnutzer sind oft über die Privathaftpflicht geschützt, für vermietete Objekte braucht es eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Leerstand kommt es auf den Vertrag an.
- Obliegenheiten: Manche Verträge enthalten Pflichten für unbewohnte Gebäude, zum Beispiel regelmäßige Kontrollen. Fragen Sie nach, was Ihr Vertrag verlangt.
Eine nachvollziehbare Einsatzdokumentation hilft, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Mehr dazu im Ratgeber Haftpflichtversicherung und Winterdienst.

Typische Fälle für den Winterdienst aus der Ferne
Die Situation betrifft mehr Eigentümer, als man denkt:
- Geerbtes Elternhaus: Die Erben wohnen woanders, der Verkauf dauert. Mehr im Ratgeber Geerbtes Haus in Essen.
- Haus im Verkauf: Der Eigentümer ist schon umgezogen. Mehr unter Haus im Verkauf.
- Kapitalanlage: Eigentumswohnung oder Mehrfamilienhaus in Essen, Eigentümer lebt in einer anderen Stadt.
- Leerstand zwischen zwei Mietern: Renovierung, Mietersuche, ein paar Wochen ohne Bewohner.
- Pflegeheim-Umzug: Die Eltern sind ausgezogen, das Haus steht leer.
Wer zahlt bei Leerstand?
Steht eine vermietete Wohnung leer, kann der Winterdienst für diese Einheit nicht auf einen Mieter umgelegt werden. Der Eigentümer trägt den Anteil. Wie das in der Abrechnung aussieht, erklärt der Ratgeber Leerstand: Wer trägt die Winterdienst-Kosten? Bei vermieteten Objekten sind die Kosten Werbungskosten. § 35a EStG setzt dagegen voraus, dass die Leistung in Ihrem eigenen Haushalt erbracht wird – bei einem leerstehenden Haus ist das meist nicht der Fall. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
Was ein Saisonvertrag aus der Ferne kostet
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter für die ganze Saison, zzgl. 19 % USt. Kein Mindestpreis, keine Abrechnung pro Einsatz. Für ein Einfamilienhaus mit 15 Metern sind das 585 € netto, also 696,15 € brutto. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Welche Flächen geräumt werden, legen Sie vorab in einer Räumkarte auf dem Satellitenbild fest – ideal, wenn Sie nicht vor Ort sind. GOTTSCHLING Immobilien verwaltet rund 4.000 Einheiten und kennt die Anforderungen von Eigentümern, die nicht vor Ort sind.
Den Winterdienst aus der Ferne zu organisieren, kostet Sie so nur wenige Minuten. Das Angebot erhalten Sie online. Sie geben die Meter in den Rechner ein und bekommen das Angebot als PDF per E-Mail. Ohne Termin vor Ort, ohne Anreise.

Aus der Ferne beauftragen – in 30 Sekunden
Meter eingeben, Festpreis sehen, Angebot als PDF per E-Mail. Ideal, wenn Sie nicht in Essen wohnen.
Lieber telefonieren? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen zum Winterdienst bei Leerstand
Muss ich bei einem leerstehenden Haus Schnee räumen?
Ja. Die Räumpflicht in Essen trifft den Eigentümer des Grundstücks, unabhängig davon, ob jemand darin wohnt. Der Gehweg muss geräumt und gestreut sein.
Wer haftet, wenn jemand vor einem leeren Haus stürzt?
In der Regel der Eigentümer. Hat er einen Dienst beauftragt, bleiben Auswahl- und Kontrollpflicht bei ihm. Eine Einsatzdokumentation hilft als Nachweis.
Wie organisiere ich den Winterdienst, wenn ich weit weg wohne?
Mit einem Saisonvertrag, einer Einsatzdokumentation und einer Kontaktperson vor Ort, die gelegentlich nachsieht.
Kann ich den Winterdienst online beauftragen?
Ja. Über den Preisrechner geben Sie die laufenden Meter ein und erhalten das Angebot als PDF per E-Mail.
Zahlt meine Versicherung bei Leerstand?
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Verträge enthalten besondere Pflichten für unbewohnte Gebäude. Fragen Sie Ihren Versicherer.
Fazit
Der Winterdienst für ein leerstehendes Haus ist volle Pflicht. Weil niemand vor Ort die Glätte bemerkt, ist das Risiko sogar höher als bei einem bewohnten Haus. Beauftragen Sie einen Dienst für die ganze Saison, vereinbaren Sie eine Einsatzdokumentation und halten Sie die Kontrolle über einen Kontakt vor Ort. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis – ganz ohne Anreise.