Haftpflichtversicherung und Winterdienst: Was wirklich versichert ist

„Dafür habe ich doch meine Versicherung.“ Das denken viele Eigentümer, wenn es um den Winterdienst geht. Und oft stimmt es sogar. Aber nur, wenn es die richtige Police ist. Welche Haftpflichtversicherung beim Glätteunfall zahlt, hängt von Ihrer Lage ab: Wer selbst in seinem Einfamilienhaus wohnt, ist meist über die Privathaftpflicht geschützt. Wer vermietet, braucht in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Und selbst die beste Police zahlt nicht alles. Bußgelder, Ärger, Zeit und das Risiko höherer Beiträge bleiben bei Ihnen. Dieser Ratgeber zeigt, welche Versicherung passt und wo die Lücken liegen.

Haftpflichtversicherung beim Glätteunfall: Eigentümer prüft seine Police

Haftpflichtversicherung beim Glätteunfall: Welche Police zahlt?

Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden ersetzen müssen. Beim Glätteunfall ist das der typische Fall: Jemand stürzt vor Ihrem Haus, weil nicht geräumt war. Welche Police zuständig ist, hängt von Ihrer Situation ab.

Ihre Situation Passende Versicherung
Einfamilienhaus, selbst bewohnt meist private Haftpflichtversicherung
Vermietetes Haus oder Mehrfamilienhaus Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Wohnungseigentümergemeinschaft Police der Gemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum prüfen
Gewerbe, Praxis, Laden Betriebshaftpflicht prüfen
Selbst bewohnt mit vermieteter Einliegerwohnung hängt vom Vertrag ab – nachfragen

Diese Zuordnung beschreibt auch der Gesamtverband der Versicherer. Die Einzelheiten stehen immer in Ihrem Vertrag. Was eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht genau abdeckt, erklärt das Lexikon.

Zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?

Viele Eigentümer fürchten: Wenn ich gar nicht geräumt habe, zahlt die Versicherung nicht. Das Gesetz sieht es anders. Nach § 103 VVG ist der Haftpflichtversicherer nur leistungsfrei, wenn Sie den Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt haben. Grobe Fahrlässigkeit allein reicht dafür nach dem Gesetz nicht.

Trotzdem kann es Ärger geben. Verträge enthalten Pflichten für Sie, etwa zur schnellen Schadensmeldung. Wer sie verletzt, riskiert je nach Vertrag Kürzungen. Ob die Versicherung zahlt, wenn gar nicht geräumt wurde, beantwortet auch die Frage Zahlt die Haftpflicht ohne Räumen?

Versicherung ist gut – kein Schaden ist besser

Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt und streut Ihren Gehweg zum festen Preis von 39 € netto je Meter und Saison. So kommt es gar nicht erst zum Versicherungsfall.

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Fünf Lücken, die trotz Versicherung bleiben

Die Versicherung ist ein wichtiger Schutz. Sie ist aber kein Rundum-sorglos-Paket. Viele Eigentümer merken das erst, wenn der Schaden schon passiert ist und die Unterlagen auf dem Tisch liegen. Diese Punkte bleiben Ihr Risiko:

  • Bußgelder: Keine Haftpflichtversicherung zahlt Bußgelder. In Essen drohen bis zu 500 Euro bei Fahrlässigkeit und bis zu 1.000 Euro bei Vorsatz.
  • Falsche Police: Wer vermietet, aber nur eine Privathaftpflicht hat, steht womöglich ohne Schutz da.
  • Deckungssumme: Schwere Personenschäden können teuer werden. Prüfen Sie, ob die Summe reicht.
  • Beiträge: Nach einem Schaden kann der Versicherer den Beitrag anpassen oder den Vertrag kündigen – je nach Vertragsbedingungen.
  • Zeit und Nerven: Gespräche, Formulare, vielleicht ein Gerichtstermin. Das übernimmt niemand für Sie.

Achtung: Prüfen Sie Ihre Police vor dem Winter – nicht erst nach dem Sturz. Gerade nach einer Vermietung oder einem Erbfall passt der alte Vertrag oft nicht mehr.

Vermietetes Mehrfamilienhaus braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Regress: Wenn sich jemand das Geld zurückholt

Beim Glätteunfall gibt es oft mehrere Geldflüsse. Zwei sind wichtig für Sie.

Regress der Sozialversicherung: Die Krankenkasse des Gestürzten zahlt zunächst die Behandlung. Danach kann sie sich die Kosten beim Verantwortlichen zurückholen (§ 116 SGB X). Im Fall des OLG Oldenburg waren das 16.961,53 Euro. Mehr dazu unter Regress der Krankenkasse.

Regress Ihres Versicherers: Hat ein beauftragter Winterdienst den Fehler gemacht, kann sich Ihre Versicherung das Geld bei ihm zurückholen (§ 86 VVG). Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Dienstleister selbst versichert ist. Der Winterdienst von GOTTSCHLING hat eine Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK. Wann die Firma haftet, lesen Sie unter Haftung der Winterdienst-Firma.

Besonderheiten für Vermieter und Wohnungseigentümer

Für Vermieter gibt es einen Punkt, den viele übersehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ein vermietender Wohnungseigentümer haftet seiner Mieterin auch dann, wenn der beauftragte Hausmeisterdienst nicht gestreut hat (Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Der Fehler des Dienstes wird ihm zugerechnet. Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sollte also auch Ansprüche Ihrer Mieter abdecken.

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft liegt die Verantwortung für die Gemeinschaftsflächen typischerweise bei der Gemeinschaft. Prüfen Sie deshalb, ob die Gemeinschaft eine eigene Police hat und was sie umfasst. Fragen Sie Ihren Verwalter nach den Unterlagen. Und klären Sie, ob Ihre eigene Versicherung für Ihre vermietete Wohnung zusätzlich greift.

Was Ihre Versicherung von Ihnen braucht

Eine Versicherung kann Sie nur so gut verteidigen, wie Ihre Unterlagen es zulassen. Nach einem Glätteunfall braucht sie:

  1. eine zeitnahe Schadensmeldung,
  2. Fotos und Uhrzeit des Unfalls,
  3. Namen von Zeugen,
  4. Ihre Räum- und Streuprotokolle oder die des Dienstleisters,
  5. den Winterdienstvertrag, falls vorhanden.

Wie die Meldung richtig abläuft, erklärt der Ratgeber Schadensmeldung an die Versicherung. Warum Protokolle so wichtig sind, zeigt der Beitrag zur Beweislast beim Glätteunfall. Ob sich der Gestürzte einen Teil anrechnen lassen muss, klärt der Ratgeber Mitverschulden beim Glätteunfall.

Haftpflichtversicherung plus Winterdienst: die sichere Kombination

Die Versicherung zahlt, wenn etwas passiert. Ein Winterdienst sorgt dafür, dass möglichst nichts passiert. Beides zusammen ist der beste Schutz für Sie und für alle, die an Ihrem Haus vorbeigehen.

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien zahlen Sie einen festen Saisonpreis: 39 € netto je laufendem Meter. Für 20 Meter Gehweg sind das 780 € netto (928,20 € brutto) für den ganzen Winter. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das hilft im Ernstfall auch Ihrer Versicherung. Die Räum- und Streupflicht ist vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen. Passiert trotzdem etwas, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht dafür ein. Ihre verbleibende Pflicht, den Dienst sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren, erfüllen Sie mit Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation. So ist das Haftungsrisiko für Sie praktisch abgesichert.

Für Vermieter kommt ein Vorteil dazu: Die Kosten sind als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Weitere Themen rund um Haftung und Absicherung finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Professioneller Winterdienst ergänzt die Haftpflichtversicherung beim Glätteunfall

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Häufige Fragen: Haftpflichtversicherung beim Glätteunfall

Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn jemand vor meinem Haus ausrutscht?

Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus meist ja. Vermieter brauchen in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich gar nicht geräumt habe?

Nach § 103 VVG ist der Haftpflichtversicherer nur bei Vorsatz leistungsfrei. Probleme kann es aber geben, wenn Sie Pflichten aus dem Vertrag verletzen, etwa bei der Schadensmeldung.

Zahlt die Versicherung auch mein Bußgeld?

Nein. Bußgelder zahlt keine Haftpflichtversicherung.

Brauche ich eine Versicherung, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?

Ja. Auswahl- und Kontrollpflicht bleiben bei Ihnen, und als Vermieter haften Sie Ihren Mietern auch für Fehler des Dienstes. Ihre Versicherung kann sich das Geld dann beim Dienstleister zurückholen. Achten Sie deshalb darauf, dass der Dienst selbst eine Betriebshaftpflicht hat.

Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Das hängt vom Objekt und vom Anbieter ab. Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme für Personenschäden.

Fazit

Die Haftpflichtversicherung beim Glätteunfall ist Ihr finanzielles Sicherheitsnetz – wenn es die richtige Police ist. Bußgelder, Ärger und Beitragsrisiken bleiben trotzdem bei Ihnen. Die beste Kombination ist deshalb eine passende Versicherung plus ein zuverlässiger Winterdienst. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Versicherungs- oder Rechtsberatung im Einzelfall.