Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Versicherung, die Eigentümer vor Schadensersatzforderungen schützt, die aus ihrem Grundstück oder Gebäude entstehen – etwa wenn jemand auf dem ungeräumten Gehweg stürzt oder eine Dachlawine ein Auto beschädigt.
Sie vermieten zwei Wohnungen in Ihrem Haus in Essen-Frohnhausen. Ihre private Haftpflicht läuft seit Jahren. Sie gehen davon aus, dass sie alles abdeckt. Dann rutscht ein Mieter auf dem vereisten Hof aus. Die Versicherung schreibt zurück: Für vermietete Objekte ist dieser Vertrag nicht gedacht. Genau diese Lücke schließt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Was die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abdeckt
Die Police deckt Risiken, die mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden sind. Dazu gehört vor allem die Verkehrssicherungspflicht. Typische Schäden sind:
- Stürze auf ungeräumten oder schlecht gestreuten Wegen
- Verletzungen durch Dachlawinen oder herabfallende Eiszapfen
- Schäden durch lose Dachziegel, Äste oder Bauteile
- Unfälle auf Treppen, Höfen und Zufahrten
Wie jede Haftpflichtversicherung zahlt sie berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Dazu zählen Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Rückforderungen der Krankenkassen. Wer nach einem Sturz grundsätzlich zahlen muss, klärt die Frage Wer zahlt, wenn jemand vor meinem Haus ausrutscht?
Für wen sie wichtig ist
Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer sind Selbstnutzer eines Einfamilienhauses meist über die Privathaftpflicht geschützt. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen dagegen eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Dasselbe gilt oft für unbebaute Grundstücke, für die Sie in Essen ebenfalls räumen müssen.
Ob eine einzelne vermietete Einliegerwohnung in der Privathaftpflicht mitversichert ist, hängt vom Vertrag ab. Fragen Sie Ihren Versicherer schriftlich. Für Wohnungseigentümer gilt: Prüfen Sie, ob Ihre Gemeinschaft eine Police für das Gemeinschaftseigentum hat und was sie abdeckt.
Versichert und geräumt
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien sorgt dafür, dass Ihre Versicherung möglichst gar nicht einspringen muss – zum festen Saisonpreis.
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Der Beitrag ist umlagefähig
Für Vermieter gibt es eine gute Nachricht. Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung zählen nach § 2 BetrKV Nr. 13 zu den Betriebskosten. Sie können den Beitrag also auf Ihre Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
Das gilt auch für die Winterdienst-Kosten selbst. Sie laufen nach § 2 Nr. 8 BetrKV unter „Straßenreinigung“. Damit tragen im Ergebnis oft die Mieter sowohl den Winterdienst als auch die Versicherung. Mehr dazu unter Betriebskosten.

Achtung: Die Versicherung zahlt keine Bußgelder. Wer in Essen die Winterdienstpflicht verletzt, zahlt bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit oder bis zu 1.000 € bei Vorsatz selbst. Und gegenüber Ihren Mietern haften Sie auch für Fehler Ihres Dienstleisters (BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23).
Fünf Punkte, die Vermieter prüfen sollten
- Sind alle Gebäude und Grundstücke im Vertrag aufgeführt?
- Ist die Deckungssumme für Personenschäden hoch genug?
- Sind Gehwege, Zufahrten und Parkplätze eingeschlossen?
- Welche Meldefristen gelten nach einem Unfall?
- Hat Ihr Winterdienst eine eigene Betriebshaftpflicht?
Weitere Hinweise gibt der Ratgeber Haftpflichtversicherung und Winterdienst: Was wirklich versichert ist. Welche Pflichten Vermieter beim Winterdienst haben, zeigt die Seite Winterdienst für Vermieter in Essen.
Planbare Kosten, umlagefähig
15 Meter Gehweg kosten 585 € netto für die ganze Saison. Als Betriebskosten umlegbar, wenn Ihr Mietvertrag das vorsieht.
Sie möchten lieber sprechen? +49 201 45 875 433
Ihr Vorteil: Versicherung und Winterdienst zusammen denken
Eine Versicherung ersetzt keinen sicheren Weg. Sie zahlt erst, wenn etwas passiert ist. Jeder Schadenfall kostet Zeit und Nerven und kann den Beitrag erhöhen. Der beste Schutz ist deshalb ein Gehweg, auf dem niemand stürzt.
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. Das Team kommt auch vor 7 Uhr und sonntags. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das hilft Ihrer Versicherung, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Die Räum- und Streupflicht geht vertraglich auf einen Fachbetrieb über. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Ihre Kontrollpflicht bleibt – Sie erfüllen sie mit Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation.

Häufige Fragen zur Versicherung für Vermieter
Brauche ich als Vermieter eine eigene Grundstücks-Haftpflicht?
Ja. Laut Gesamtverband der Versicherer brauchen Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern diese Police. Die Privathaftpflicht reicht dafür meist nicht.
Kann ich den Beitrag auf die Mieter umlegen?
Ja. Die Kosten der Haftpflichtversicherung sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
Zahlt die Versicherung auch nach einem Glätteunfall?
Ja, berechtigte Forderungen wegen verletzter Räum- und Streupflicht gehören zum typischen Versicherungsschutz.
Brauche ich die Versicherung auch für ein unbebautes Grundstück?
Oft ja, denn auch dort gilt in Essen die Räumpflicht für den Gehweg. Klären Sie das mit Ihrem Versicherer.
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Fazit
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor Forderungen aus ihrem Grundstück. Für Vermieter und Mehrfamilienhäuser ist sie unverzichtbar, der Beitrag ist als Betriebskosten umlagefähig. Bußgelder deckt sie nicht. Weitere Versicherungsbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon. Zusammen mit einem zuverlässigen Winterdienst sind Sie gut aufgestellt. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.