Haftpflichtversicherung: Schutz vor Ansprüchen Dritter

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die zahlt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen und dafür haften. Sie übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Beim Winterdienst ist sie der finanzielle Schutz, falls jemand vor Ihrem Haus stürzt.

Sie haben seit Jahrzehnten eine Haftpflicht. Aber haben Sie je nachgesehen, was genau drinsteht? Viele Eigentümer merken erst nach einem Unfall, dass ihr Vertrag nicht passt – etwa weil sie inzwischen eine Wohnung vermieten. Dann ist es zu spät.

Haftpflichtversicherung prüfen: Unterlagen eines Hauseigentümers

Was eine Haftpflichtversicherung leistet

Die Versicherung hat zwei Aufgaben. Beide sind wichtig:

  • Zahlen: Berechtigte Forderungen wie Schadensersatz und Schmerzensgeld werden bis zur Deckungssumme übernommen.
  • Abwehren: Unberechtigte Forderungen weist der Versicherer zurück, notfalls vor Gericht. Das wirkt wie ein Rechtsschutz.

Nach einem Glätteunfall können mehrere Forderungen kommen: vom Verletzten, von seiner Krankenkasse, von der Rentenversicherung. Eine gute Police deckt all das ab. Sie prüft jede Forderung, verhandelt mit der Gegenseite und zahlt, wenn der Anspruch besteht. Sie selbst müssen sich dann nicht mit Anwälten und Kassen auseinandersetzen. Wichtig ist nur, dass Sie den Schaden rechtzeitig melden und keine Schuld anerkennen, ohne mit dem Versicherer zu sprechen. Mehr zu diesen Forderungen unter Schadensersatz und Regress. Weitere Begriffe finden Sie im Winterdienst-Lexikon.

Welche Haftpflichtversicherung Sie brauchen

Es gibt verschiedene Arten. Welche passt, hängt davon ab, wie Sie Ihre Immobilie nutzen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) gilt grob:

Grenzfälle wie eine vermietete Einliegerwohnung hängen vom Vertrag ab. Fragen Sie Ihren Versicherer konkret. Prüfen Sie als Wohnungseigentümer, ob Ihre Gemeinschaft eine eigene Police für das Gemeinschaftseigentum hat und was genau versichert ist.

Versicherung plus Vorsorge

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien senkt das Risiko, dass Ihre Versicherung überhaupt einspringen muss.

In 1 Minute Preis berechnen Persönliches Angebot anfordern

Lieber persönlich? +49 201 45 875 433

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich nicht geräumt habe?

Eine häufige Sorge. Die Antwort: Nach dem Gesetz ist der Haftpflichtversicherer nur dann leistungsfrei, wenn Sie den Schaden „vorsätzlich und widerrechtlich“ herbeigeführt haben (§ 103 VVG). Einfaches oder grobes Versäumnis allein führt danach nicht zum Verlust des Schutzes.

Aber: Verträge enthalten Pflichten, zum Beispiel zur rechtzeitigen Schadensmeldung. Verstöße dagegen können je nach Vertrag Folgen haben. Details erklärt die Seite Zahlt meine Haftpflicht auch, wenn ich gar nicht geräumt habe?

Mitarbeiter dokumentiert den geräumten Gehweg mit dem Tablet – Nachweis für den Winterdienst

Achtung: Bußgelder zahlt keine Haftpflichtversicherung. Wer in Essen gegen die Winterdienstpflicht verstößt, zahlt bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit oder bis zu 1.000 € bei Vorsatz selbst. Das regelt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Fünf Punkte, die Sie vor dem Winter prüfen sollten

  • Passt die Art der Police zu Ihrer Nutzung – selbst genutzt, vermietet, gewerblich?
  • Ist die Deckungssumme hoch genug für Personenschäden?
  • Sind alle Grundstücke und Gebäude im Vertrag genannt?
  • Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall?
  • Hat Ihr Winterdienst eine eigene Betriebshaftpflicht?

Wie Sie nach einem Sturz richtig melden, zeigt der Ratgeber Schadensmeldung an die Versicherung nach einem Glätteunfall. Einen Überblick gibt der Ratgeber Haftpflichtversicherung und Winterdienst.

Das Risiko klein halten

15 Meter Gehweg kosten 585 € netto für die ganze Saison. Jeder Einsatz dokumentiert.

Jetzt Preis berechnen Kostenloses Angebot anfordern

Fragen vorab? +49 201 45 875 433

Ihr Vorteil: Versicherung und Winterdienst zusammen

Eine Haftpflichtversicherung zahlt, wenn etwas passiert ist. Ein Winterdienst sorgt dafür, dass möglichst nichts passiert. Beides zusammen ist der beste Schutz. Denn jeder Schadenfall kostet Nerven und Zeit. Je nach Vertrag kann der Versicherer nach einem Schaden sogar kündigen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. Der Dienst hat selbst eine Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht er damit für eigene Fehler ein.

Die Einsatzdokumentation hilft auch Ihrer Versicherung. Sie kann damit unberechtigte Forderungen besser abwehren. Und zahlt sie, kann sie bei einem schuldigen Dritten Rückgriff nehmen (§ 86 VVG).

Winterdienst-Team mit Schneeschiebern und Streuwagen vor Backsteinhäusern im Ruhrgebiet

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung

Reicht meine Privathaftpflicht für den Winterdienst?

Für Selbstnutzer eines Einfamilienhauses meist ja. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Zahlt die Haftpflicht auch Schmerzensgeld?

Ja, berechtigte Forderungen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz werden bis zur Deckungssumme übernommen.

Zahlt die Haftpflicht ein Bußgeld wegen nicht geräumtem Gehweg?

Nein. Bußgelder übernimmt keine Haftpflichtversicherung.

Braucht auch mein Winterdienst eine Haftpflicht?

Ja. Lassen Sie sich die Betriebshaftpflicht des Dienstleisters nachweisen.

Jetzt Festpreis berechnen

Meter eingeben, Preis sehen, Angebot als PDF erhalten.

Preis für Ihre Meter berechnen Unverbindliches Angebot anfordern

Sie möchten lieber sprechen? +49 201 45 875 433

Fazit

Eine Haftpflichtversicherung zahlt berechtigte Ansprüche nach einem Sturz und wehrt unberechtigte ab. Selbstnutzer sind meist über die Privathaftpflicht geschützt, Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bußgelder zahlt keine Versicherung. Prüfen Sie Ihren Vertrag vor dem Winter und sorgen Sie für zuverlässiges Räumen. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.