Betriebshaftpflicht: Versicherung für Gewerbe

Die Betriebshaftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmen und Selbstständige, die Schäden abdeckt, die Dritten durch den Betrieb entstehen. Im Winter geht es vor allem um Stürze von Kunden, Patienten oder Lieferanten auf glatten Wegen vor dem Geschäft.

Montag, 8 Uhr, Ihre Apotheke öffnet. Über Nacht hat es gefroren. Die erste Kundin kommt mit dem Rollator, rutscht auf der Rampe aus und bricht sich die Hüfte. Neben dem Schrecken stellt sich schnell eine Frage: Wer zahlt? Genau dafür gibt es die Betriebshaftpflicht.

Betriebshaftpflicht für einen Laden mit verschneitem Eingang

Was die Betriebshaftpflicht abdeckt

Die Versicherung greift, wenn Ihr Betrieb für einen Schaden haftet. Im Winter sind das typischerweise:

  • Stürze von Kunden auf dem Weg zum Eingang
  • Unfälle auf dem Kunden- oder Mitarbeiterparkplatz
  • Verletzungen durch Schnee oder Eis vom Vordach
  • Schäden, die Ihre Mitarbeiter beim Räumen verursachen

Wie jede Haftpflichtversicherung zahlt sie berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Gerade bei Personenschäden ist das wichtig, weil neben Schmerzensgeld auch Krankenkassen ihre Kosten zurückfordern können.

Wichtig für Läden, Praxen und Dienstleister

Wer Kundschaft empfängt, trägt im Winter eine besondere Verantwortung. Kunden, Patienten und Gäste sollen sicher zu Ihnen kommen. Das gilt für den Gehweg vor dem Geschäft ebenso wie für eigene Parkplätze und Zugänge. Wann Geschäfte räumen müssen, erklärt der Ratgeber Streupflicht und Öffnungszeiten.

Ob Sie als Mieter oder Eigentümer räumen müssen, hängt vom Mietvertrag ab. Die Satzung der Stadt Essen verpflichtet zunächst den Grundstückseigentümer. Im Gewerbemietvertrag wird die Pflicht aber oft auf den Mieter übertragen. Einen Überblick gibt der Ratgeber Winterdienst für Gewerbetreibende.

Kunden sicher bis zur Tür

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Bei der Dienstleister-Auswahl nachweisen lassen

Die Betriebshaftpflicht ist nicht nur für Ihren eigenen Betrieb wichtig. Auch Ihr Winterdienst sollte eine haben. Denn wer den Winterdienst übernimmt, haftet selbst für Fehler. Ohne Versicherung kann er große Schäden womöglich nicht bezahlen – und dann fällt der Blick schnell auf Sie als Auftraggeber.

  • Lassen Sie sich eine aktuelle Versicherungsbestätigung zeigen.
  • Achten Sie darauf, dass Winterdienst ausdrücklich versichert ist.
  • Prüfen Sie die Deckungssumme für Personenschäden.
  • Fragen Sie, ob auch Subunternehmer versichert sind.

Wie Sie den Nachweis prüfen, erklärt der Ratgeber Versicherungsnachweis des Dienstleisters prüfen. Eine sorgfältige Prüfung schützt Sie auch vor dem Vorwurf von Auswahlverschulden.

Geräumter und gestreuter Eingang einer Arztpraxis im Erdgeschoss eines Altbaus in Essen

Achtung: Bußgelder zahlt keine Versicherung. Wer in Essen die Winterdienstpflicht verletzt, riskiert nach der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit und bis zu 1.000 € bei Vorsatz.

Steuerlich: Betriebsausgaben

Die Beiträge zur Betriebshaftpflicht sind für Unternehmen Betriebsausgaben. Das gilt auch für die Kosten eines beauftragten Winterdienstes. Den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG können Gewerbetreibende dafür nicht nutzen – er ist für Betriebsausgaben ausgeschlossen. Klären Sie Einzelheiten mit Ihrer Steuerberatung.

Mehr zur Versicherung im Winter lesen Sie im Ratgeber Betriebshaftpflicht und Glätte. Weitere Fachbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.

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Ihr Vorteil mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING

Ihre Betriebshaftpflicht ist der Schutz für den Ernstfall. Der Winterdienst von GOTTSCHLING sorgt dafür, dass er möglichst nicht eintritt. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter pro Saison, zzgl. 19 % USt. Streugut und Anfahrt sind inklusive, einen Mindestpreis gibt es nicht.

Das Team räumt auch vor 7 Uhr, damit Ihr Eingang zur Öffnung frei ist. Es ist eigenes Personal, und jeder Einsatz wird dokumentiert. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Ihre Pflicht zur Auswahl und Kontrolle belegen Sie mit Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation. Passende Lösungen für Ihre Branche finden Sie etwa auf der Seite Winterdienst für Tankstellen.

Winterdienst-Team mit Schneeschiebern und Streuwagen vor Backsteinhäusern im Ruhrgebiet

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht

Brauche ich als Ladenbesitzer eine Betriebshaftpflicht?

Sie ist dringend zu empfehlen. Sie deckt Schäden, wenn Kunden auf dem Weg zu Ihnen stürzen und Sie dafür haften.

Muss mein Winterdienst eine Betriebshaftpflicht haben?

Das sollte er. Lassen Sie sich eine aktuelle Bestätigung zeigen, in der Winterdienst ausdrücklich versichert ist.

Zahlt die Betriebshaftpflicht auch Bußgelder?

Nein. Bußgelder wegen verletzter Räumpflicht übernimmt keine Versicherung.

Kann ich Winterdienst-Kosten als Gewerbe absetzen?

Ja, als Betriebsausgaben. Den Steuerbonus nach § 35a EStG können Sie dafür nicht zusätzlich nutzen.

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Fazit

Die Betriebshaftpflicht schützt Unternehmen vor Forderungen, wenn Kunden oder Dritte zu Schaden kommen. Für Läden, Praxen und Dienstleister ist sie im Winter besonders wichtig. Lassen Sie sich auch von Ihrem Winterdienst die Versicherung nachweisen. Bußgelder deckt keine Police – ein zuverlässig geräumter Zugang schon eher. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.