Auswahlverschulden: Falscher Dienstleister, eigene Haftung

Auswahlverschulden ist ein Fehler bei der Auswahl einer Person oder Firma, der Sie eine Aufgabe übertragen haben – etwa weil sie erkennbar ungeeignet oder unzuverlässig war. Wer so einen Fehler macht, haftet für die Folgen selbst mit.

Der Nachbarsjunge hat angeboten, für 20 Euro im Monat den Gehweg zu räumen. Günstig, bequem, sympathisch. Doch er schläft gern lang und fährt über Silvester weg. Wenn dann jemand stürzt, fragt der Richter nicht nur, warum nicht geräumt wurde. Er fragt auch: Warum haben Sie ausgerechnet ihn gewählt?

Auswahlverschulden vermeiden bei der Wahl eines Winterdienstes

Wann ein Auswahlverschulden vorliegt

Sie dürfen den Winterdienst abgeben. Das hat der Bundesgerichtshof bestätigt (BGH, Urteil vom 22.01.2008, VI ZR 126/07). Doch dafür müssen Sie einen geeigneten Beauftragten wählen. Das OLG Hamm verlangt bei Hilfspersonen „sorgfältige Auswahl, gründliche Anweisung über die Art des Streuens und Überwachung“ (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12).

Ein Auswahlverschulden liegt nahe, wenn Sie Warnzeichen übersehen haben. Zum Beispiel:

  • Der Helfer ist körperlich erkennbar nicht in der Lage, die Arbeit zu leisten.
  • Er hat keine Erfahrung und bekommt keine Anweisung.
  • Es gibt keine Vertretung für Krankheit oder Urlaub.
  • Er arbeitet schwarz und ist nicht versichert.
  • Frühere Ausfälle waren bekannt, aber folgenlos.

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung

Das OLG Oldenburg hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Eigentümergemeinschaft einen 82-jährigen Hausmeister beauftragt hatte. Wegen eines Rohrbruchs in seinem eigenen Haus räumte er nicht. Eine Frau stürzte. Das Gericht sah die Eignung des Hausmeisters kritisch und verlangte engmaschige Überwachung. Die Gemeinschaft haftete zu 60 % (OLG Oldenburg, 13.02.2014, 1 U 77/13).

Die Lehre daraus: Ein freundlicher Helfer ist nicht automatisch ein geeigneter Helfer. Wer auswählt, muss prüfen. Sonst steht schnell der Vorwurf von Auswahlverschulden im Raum.

Die Auswahl leicht machen

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Auswahlverschulden vermeiden: Referenzen und Versicherung prüfen

Gute Auswahl lässt sich belegen. Diese sechs Punkte sollten Sie vor der Beauftragung prüfen:

  • Ist der Anbieter ein eingetragenes Unternehmen mit Impressum?
  • Hat er eine Betriebshaftpflichtversicherung – und kann er sie nachweisen?
  • Gibt es Bewertungen oder Referenzen aus Ihrer Umgebung?
  • Ist die Vertretung bei Krankheit und Spitzen geregelt?
  • Werden Einsätze dokumentiert?
  • Gibt es einen schriftlichen Vertrag mit Flächen und Zeiten?

Fragen Sie außerdem, wer tatsächlich räumt. Setzt die Firma einen Subunternehmer ein, sollten Sie das wissen.

Weitere Prüffragen liefert der Ratgeber Winterdienst-Anbieter auswählen: 10 Prüffragen. Wie Sie den Versicherungsschutz prüfen, erklärt der Eintrag Betriebshaftpflicht.

Mitarbeiter dokumentiert den geräumten Gehweg mit dem Tablet – Nachweis für den Winterdienst

Dokumentieren, warum Sie ausgewählt haben

Im Streitfall müssen Sie zeigen, dass Ihre Wahl vernünftig war. Nur so entkräften Sie den Vorwurf von Auswahlverschulden. Heben Sie deshalb auf, was Sie geprüft haben. Das Angebot, den Vertrag, den Versicherungsnachweis, Bewertungen. Eine kurze Notiz reicht: „Anbieter X gewählt, weil Betrieb mit Versicherung, Dokumentation und Vertretung.“

Achtung: Wer einen Schneeräumer bar und ohne Rechnung bezahlt, hat im Ernstfall kaum Belege für eine sorgfältige Auswahl. Dazu kommen weitere Risiken. Mehr dazu im Ratgeber Schneeräumer bar bezahlen: Warum das teuer werden kann.

Eine Wahl, die Sie belegen können

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Auswahl ist nur der Anfang

Auch nach einer guten Wahl bleibt die Kontrollpflicht. Sie müssen prüfen, ob der Dienst seine Arbeit macht. Und Vermieter haften ihren Mietern sogar für Fehler eines gut ausgewählten Dienstes (BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Ob sich die Haftung ganz abgeben lässt, beantwortet die Seite Kann ich die Haftung komplett an eine Winterdienst-Firma abgeben? Wann die Firma selbst haftet, erklärt der Ratgeber Wann die Winterdienst-Firma haftet. Weitere Fachbegriffe finden Sie im Winterdienst-Lexikon.

Der Winterdienst von GOTTSCHLING macht Ihnen beides leicht. GOTTSCHLING Immobilien verwaltet rund 4.000 Einheiten und hat bei ProvenExpert eine Bewertung von ca. 4,9 von 5 aus über 300 Bewertungen. Vor Saisonstart halten Sie auf einer Räumkarte fest, was geräumt wird. Jeder Einsatz wird dokumentiert, und eine Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK besteht. So belegen Sie Ihre sorgfältige Auswahl. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter pro Saison.

Winterdienst-Team mit Schneeschiebern und Streuwagen vor Backsteinhäusern im Ruhrgebiet

Häufige Fragen zum Auswahlverschulden

Was ist ein Auswahlverschulden beim Winterdienst?

Ein Fehler bei der Wahl der Person oder Firma, die räumen soll – etwa weil sie erkennbar ungeeignet war. Dann haften Sie für die Folgen mit.

Darf ich einen älteren Nachbarn mit dem Räumen beauftragen?

Grundsätzlich ja. Sie müssen aber prüfen, ob er die Arbeit zuverlässig schafft und eine Vertretung hat. Das OLG Oldenburg sah die Eignung eines 82-Jährigen kritisch.

Welche Nachweise sollte ich mir vorlegen lassen?

Vor allem eine Betriebshaftpflichtversicherung, einen schriftlichen Vertrag und eine Zusage zur Einsatzdokumentation.

Bin ich nach guter Auswahl aus der Haftung raus?

Nein. Die Kontrollpflicht bleibt. Vermieter haften ihren Mietern zudem für Fehler des Dienstes.

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Fazit

Auswahlverschulden bedeutet: Sie haften mit, weil Sie einen ungeeigneten Helfer gewählt haben. Prüfen Sie deshalb Eignung, Versicherung, Vertretung und Dokumentation. Halten Sie schriftlich fest, warum Sie sich entschieden haben. Nach der Auswahl bleibt die Kontrolle. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.