Ein Subunternehmer ist ein Unternehmen, das nicht direkt von Ihnen, sondern von Ihrem Vertragspartner beauftragt wird und die Arbeit ganz oder teilweise für ihn ausführt. Im Winterdienst heißt das: Die Firma auf dem Vertrag ist nicht unbedingt die Firma, die morgens vor Ihrem Haus räumt.
Sie haben online bei einem großen Anbieter gebucht. Die Website war professionell, der Preis passte. Am ersten Schneemorgen steht ein Kleintransporter mit fremdem Namen vor der Tür. Wer ist das? Und wen rufen Sie an, wenn er am nächsten Morgen nicht kommt?

Wie Subunternehmer im Winterdienst eingesetzt werden
Viele Winterdienste arbeiten mit Partnern. Das ist nicht grundsätzlich schlecht. Kleine Betriebe fangen so Spitzen ab, wenn es überall gleichzeitig schneit. Bundesweite Plattformen dagegen haben oft gar kein eigenes Personal vor Ort. Sie vermitteln Aufträge an lokale Betriebe weiter.
Für Sie ist entscheidend, wie gut diese Kette funktioniert. Je mehr Stellen dazwischen sind, desto länger dauern Rückfragen. Und desto schwerer ist es, bei Problemen schnell jemanden zu erreichen. Mehr dazu im Ratgeber Lokaler Anbieter oder bundesweite Plattform.
- Vertragspartner und ausführender Betrieb sind verschiedene Firmen.
- Der ausführende Betrieb kann während der Saison wechseln.
- Anweisungen laufen über mehrere Stationen.
- Ortskenntnis ist nicht immer vorhanden.
Wer Ihnen gegenüber haftet
Ihr Vertragspartner bleibt Ihr Vertragspartner. Er schuldet Ihnen die vereinbarte Leistung – egal, wen er schickt. Was geschuldet sein kann, erklärt der Eintrag Werkvertrag. Setzt er einen Subunternehmer ein, muss er sich dessen Fehler wie eigene zurechnen lassen. So regelt es § 278 BGB für Personen, deren sich jemand zur Erfüllung seiner Pflichten bedient.
Wichtig: Das ändert nichts an Ihrer eigenen Rolle als Eigentümer. Wer die Räumpflicht überträgt, behält Auswahl- und Kontrollpflichten. Das hat der Bundesgerichtshof schon früh festgehalten (BGH, Urteil vom 22.01.2008, VI ZR 126/07). Wer vor Ort tatsächlich räumt, wird zudem selbst verantwortlich. Details erklärt der Eintrag Übertragung der Verkehrssicherungspflicht.
Achtung: Vermieter haften ihren Mietern auch dann, wenn der beauftragte Dienst nicht gestreut hat (BGH, Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Eine lange Kette von Subunternehmern schützt Sie davor nicht.
Ihr Ansprechpartner sitzt in Essen
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien ist GOTTSCHLING Ihr Vertragspartner – mit Büro in der Gemarkenstraße und fester Telefonnummer.
Fragen vorab? +49 201 45 875 433
Fünf Fragen vor dem Vertrag
Klären Sie vor der Unterschrift, wie der Anbieter arbeitet. Diese fünf Fragen helfen:
- Wer räumt vor Ort – eigenes Personal oder ein Subunternehmer?
- Hat auch der ausführende Betrieb eine Betriebshaftpflicht?
- Wer dokumentiert die Einsätze, und wie kommen Sie an die Protokolle?
- Wen erreichen Sie morgens um 7 Uhr, wenn niemand gekommen ist?
- Darf der Anbieter den ausführenden Betrieb ohne Info an Sie wechseln?
Weitere Prüffragen finden Sie im Ratgeber Winterdienst-Anbieter auswählen: 10 Prüffragen. Wie Sie den Versicherungsschutz prüfen, zeigt der Beitrag Versicherungsnachweis des Dienstleisters prüfen.

Warum die Auswahl so wichtig ist
Wer einen unzuverlässigen Dienst wählt, kann selbst haften. Juristen sprechen von Auswahlverschulden. Bei einer Kette aus Vermittler und Subunternehmer ist schwer zu prüfen, wer am Ende kommt. Umso wichtiger ist, dass Ihr Vertragspartner Transparenz schafft.
Gute Zeichen sind ein fester Ansprechpartner, eine lückenlose Einsatzdokumentation und klare Angaben zu Versicherung und Personal. Schlechte Zeichen sind ausweichende Antworten und Callcenter ohne Ortskenntnis.
Klarer Vertrag, fester Preis
15 Meter Gehweg: 585 € netto für die ganze Saison. Mit Protokoll zu jedem Einsatz.
Sie möchten lieber sprechen? +49 201 45 875 433
Ihr Vorteil beim Winterdienst von GOTTSCHLING
GOTTSCHLING Immobilien ist seit über 20 Jahren in der Essener Immobilienbranche tätig und verwaltet rund 4.000 Einheiten. Die Straßen der Stadt, die Hanglagen im Süden und die Pflichten der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen sind bekannt. Sie haben einen Vertragspartner vor Ort und eine Telefonnummer, unter der Sie jemanden erreichen. Geräumt wird mit eigenem Personal, und jeder Einsatz wird dokumentiert.
Der Preis ist fest: 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. Egal wie viele Einsätze nötig werden. Die Einsätze werden dokumentiert, damit Sie Ihre Kontrollpflicht nachweisen können.

Häufige Fragen zu Subunternehmern im Winterdienst
Darf ein Winterdienst Subunternehmer einsetzen?
Grundsätzlich ja, wenn der Vertrag es nicht ausschließt. Fragen Sie vorher nach und lassen Sie es sich im Zweifel schriftlich bestätigen.
Wer haftet, wenn der Subunternehmer nicht räumt?
Ihnen gegenüber haftet Ihr Vertragspartner. Er muss sich Fehler seines Subunternehmers zurechnen lassen. Ihre eigene Kontrollpflicht bleibt bestehen.
Woran erkenne ich, ob eine Plattform Subunternehmer beauftragt?
Fragen Sie direkt, wer vor Ort räumt. Oft steht es auch in den Geschäftsbedingungen. Ausweichende Antworten sind ein Warnsignal.
Braucht auch der Subunternehmer eine Versicherung?
Das sollte so sein. Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihres Vertragspartners nachweisen und fragen Sie nach dem des ausführenden Betriebs.
Jetzt direkt anfragen
Meter eingeben, Festpreis sehen, Angebot als PDF erhalten.
Direkt klären? +49 201 45 875 433
Fazit
Ein Subunternehmer räumt im Auftrag Ihres Vertragspartners. Das ist nicht verboten, macht die Kette aber länger. Ihr Vertragspartner haftet Ihnen für Fehler seines Subunternehmers. Ihre Auswahl- und Kontrollpflicht als Eigentümer bleibt trotzdem. Fragen Sie deshalb vorher genau nach, wer wirklich räumt. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an. Weitere Vertragsbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon.