Streupflicht für Gewerbetreibende: Pflichten gegenüber Kunden und Mitarbeitern

Montag, 7:50 Uhr. Die erste Kundin steht schon vor der Tür. Der Eingang glänzt. Niemand hat gestreut, weil jeder dachte, der andere macht es. Genau so beginnen die meisten Glätteunfälle vor Geschäften.

Die Streupflicht für Gewerbetreibende in Essen lässt sich in einem Satz sagen: Sie müssen alle Wege sicher halten, die Kunden und Mitarbeiter nutzen – dazu kommt der öffentliche Gehweg vor dem Grundstück. Wer das nicht schafft, haftet für Stürze, zahlt unter Umständen Bußgeld und riskiert Ärger mit der Versicherung. Die gute Nachricht: Die Arbeit lässt sich abgeben – zu einem festen Preis.

Streupflicht für Gewerbetreibende: Geräumter Ladeneingang in Essen im Winter

Was die Streupflicht für Gewerbetreibende genau umfasst

Die Streupflicht für Gewerbetreibende hat zwei Wurzeln. Die erste ist die Satzung der Stadt. Die zweite ist die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Beide gelten nebeneinander.

Die Anliegerpflicht auf dem Gehweg

In Essen müssen die Eigentümer angrenzender Grundstücke alle Gehwege räumen und streuen. Das gilt auch an großen Straßen, auf denen die Entsorgungsbetriebe die Fahrbahn räumen. Der Gehweg muss in seiner Breite frei sein, höchstens aber auf 1,20 Metern. Gibt es keinen Gehweg, gilt ein Streifen von 80 Zentimetern. So steht es in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Sind Sie Mieter einer Gewerbeeinheit, entscheidet Ihr Mietvertrag. Oft hat der Vermieter die Pflicht dort weitergegeben. Lesen Sie den Vertrag also genau, bevor der erste Frost kommt.

Die Verkehrssicherungspflicht auf Ihrem Gelände

Wer einen Ort für Publikum öffnet, muss ihn sicher halten. Das folgt aus § 823 BGB. Für Sie heißt das: Eingang, Zuweg, Stufen, Rampe und Kundenparkplatz gehören dazu. Diese Flächen stehen in keiner Satzung. Trotzdem haften Sie, wenn dort jemand stürzt.

Ihr Eingang sicher ab dem ersten Kunden

Gehweg, Zuweg und Parkplatzstreifen zum festen Saisonpreis – 39 € netto je laufendem Meter, egal wie oft es schneit.

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Kundenwege: sicher während der Öffnungszeiten

Ihre Pflicht richtet sich nach dem Verkehr, den Sie selbst eröffnen. Öffnet Ihr Laden um 8 Uhr, muss der Weg vorher frei sein. Bleibt er bis 21 Uhr offen, endet Ihre Pflicht auf den Kundenwegen meist nicht schon um 20 Uhr. Wie Sie Öffnungszeiten und Streuzeiten zusammenbringen, lesen Sie im Ratgeber zur Streupflicht rund um die Öffnungszeiten.

Wichtig sind vor allem diese Stellen:

  • Der Weg vom Gehweg bis zur Eingangstür
  • Stufen, Podeste und Rampen – sie werden als Erstes glatt
  • Der Bereich direkt vor automatischen Türen, wo Schmelzwasser gefriert
  • Die Hauptwege auf dem Kundenparkplatz
  • Behindertenparkplätze und der Weg zum Eingang

Beim Parkplatz müssen Sie nicht jeden Quadratmeter räumen. Was dort genau zählt, erklärt der Beitrag Kundenparkplatz: Wie viel müssen Sie räumen?

Mitarbeiterwege: Ihre Pflicht als Arbeitgeber

Viele Betriebe denken nur an Kunden. Doch Ihre Mitarbeiter kommen oft früher. Die Bäckerei öffnet um 6 Uhr, das Team ist um 5 Uhr da. Der Pflegedienst startet um 6:30 Uhr. Wege zum Personaleingang, zum Mitarbeiterparkplatz und zu den Mülltonnen müssen dann schon sicher sein.

Als Arbeitgeber sind Sie für sichere Wege auf Ihrem Gelände verantwortlich. Das gehört zum Arbeitsschutz. Stimmen Sie Ihre Winterregeln deshalb mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.

Tipp: Legen Sie intern fest, wer morgens prüft, ob geräumt ist. Ein Name, eine Vertretung, eine Telefonnummer. So bleibt keine Lücke, wenn jemand krank ist.

Gehweg vor einem Geschäft wird mit Granulat gestreut

Hohe Kundenfrequenz bedeutet hohes Risiko

Ein Einfamilienhaus hat am Morgen vielleicht drei Passanten vor der Tür. Eine Apotheke hat in der ersten Stunde vierzig Kunden. Jeder Schritt auf einem glatten Weg ist ein Risiko. Je mehr Menschen kommen, desto größer ist die Chance, dass jemand fällt.

Dazu kommt: Ihre Kunden sind oft älter, krank oder tragen Taschen. In einer Arztpraxis kommen Patienten mit Krücken. Im Hotel rollen Gäste Koffer über den Zuweg. Ins Fitnessstudio kommen viele schon vor der Arbeit, zur Tankstelle oft im Morgengrauen. Ein Sturz trifft hier Menschen, die sich schlecht abfangen können. Deshalb wiegt die Streupflicht für Gewerbetreibende umso schwerer, je mehr Publikum kommt.

Wie teuer das werden kann, zeigt ein Fall aus dem Ruhrgebiet: Nach einem Oberschenkelhalsbruch vor einem Mietshaus mussten die Eigentümer 7.000 € Schmerzensgeld plus weiteren Schaden zahlen (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Dazu kommen oft Forderungen von Krankenkasse oder Sozialversicherung.

Achtung: Ihre Betriebshaftpflicht zahlt in der Regel bei einem berechtigten Schaden. Ein Bußgeld der Stadt übernimmt sie aber nicht. In Essen sind bei Vorsatz bis zu 1.000 € möglich, bei Fahrlässigkeit bis zu 500 €.

Ob Ihre Police Glätteunfälle abdeckt und welche Pflichten Sie gegenüber dem Versicherer haben, lesen Sie im Ratgeber Betriebshaftpflicht und Glätte. Was eine Betriebshaftpflicht grundsätzlich ist, steht im Lexikon.

Keine Lücke mehr um 6 Uhr morgens

Ein Dienst, der früh startet, auch sonntags. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.

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Streupflicht für Gewerbetreibende abgeben: So geht es richtig

Sie können die Arbeit an einen Winterdienst übertragen. Das ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, 22.01.2008, VI ZR 126/07). Dann haftet in erster Linie der Dienstleister für seine Fehler. Bei Ihnen bleibt aber die Pflicht, ihn sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren.

Ihr Team muss dann nicht mehr selbst zur Schaufel greifen. Und die Einsatzprotokolle zeigen im Streitfall, wann geräumt wurde. So gehen Sie vor:

  • Flächen erfassen: Gehweg, Zuweg, Eingang, Parkplatzstreifen, Personaleingang
  • Laufende Meter messen – das ist die Basis für den Preis
  • Zeiten festlegen: Wann muss alles frei sein, und welche Zeiten kann der Dienst zusagen?
  • Dokumentation vereinbaren: Datum, Uhrzeit, Maßnahme je Einsatz
  • Kontrolle einplanen: kurzer Blick morgens, Mängel sofort melden

Haben Sie mehrere Filialen oder ein großes Gelände, lohnt sich eine schriftliche Leistungsbeschreibung. Wie Sie die aufbauen, zeigt der Ratgeber Winterdienst ausschreiben. Speziell für Läden gibt es die Seite Winterdienst für den Einzelhandel.

Was der Festpreis für Ihren Betrieb bedeutet

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien kostet 39 € netto je laufendem Meter und Saison. Das sind 46,41 € brutto. Es gibt keinen Mindestpreis und keine Abrechnung pro Einsatz. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Öffnet Ihr Betrieb früh, lohnt das Pluspaket: Ihre Flächen sind dann in der ersten Tour dabei – für 3 € netto je Meter mehr.

Fläche Laufende Meter Netto pro Saison Brutto pro Saison
Ladenlokal mit Gehweg 10 m 390,00 € 464,10 €
Praxis mit Gehweg und Zuweg 20 m 780,00 € 928,20 €
Laden mit Parkplatzstreifen 30 m 1.170,00 € 1.392,30 €

Für Ihr Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben. Sie wissen im Oktober, was der Winter kostet. Ein harter Winter mit vielen Einsätzen kostet keinen Cent mehr.

Gestreuter Praxiseingang – Winterdienst für Gewerbe in Essen

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Häufige Fragen zur Streupflicht im Gewerbe

Muss ich als Gewerbemieter Schnee räumen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Hat der Vermieter die Räum- und Streupflicht auf Sie übertragen, sind Sie zuständig. Steht nichts im Vertrag, bleibt die Pflicht beim Eigentümer.

Wer haftet, wenn ein Kunde vor meinem Laden ausrutscht?

Haftbar ist, wer die Streupflicht hatte und sie verletzt hat. Haben Sie einen Dienst beauftragt, haftet in erster Linie er. Bei Ihnen bleibt aber die Pflicht, ihn sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren.

Muss ich vor meinem Geschäft räumen, wenn es geschlossen ist?

Den öffentlichen Gehweg ja – die Pflicht aus der Satzung gilt unabhängig von Ihren Öffnungszeiten. Private Kundenwege müssen vor allem dann sicher sein, wenn Kunden kommen.

Ab wann muss der Weg für Mitarbeiter frei sein?

Sobald Ihre Mitarbeiter ihn nutzen. Beginnt die Schicht um 5:30 Uhr, muss der Personaleingang dann sicher sein. Das geht oft über die Zeiten der Satzung hinaus.

Darf ich vor meinem Laden Salz streuen?

Auf Gehwegen in Essen grundsätzlich nicht. Salz ist nur an gefährlichen Stellen oder bei Eisregen erlaubt, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen – und nie an Bäumen oder Grünflächen.

Kann ich die Winterdienstkosten absetzen?

Ja, für Ihr Unternehmen sind sie Betriebsausgaben. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt dagegen nur für Privathaushalte.

Fazit

Die Streupflicht für Gewerbetreibende ist umfassender als die privater Eigentümer. Sie deckt den Gehweg, die Kundenwege und die Wege Ihrer Mitarbeiter ab – oft schon vor Sonnenaufgang. Wer viele Kunden hat, trägt ein hohes Risiko. Geben Sie die Arbeit an einen zuverlässigen Dienst ab, kontrollieren Sie kurz und behalten Sie die Dokumentation. Weitere Anleitungen finden Sie in allen Ratgebern zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis und starten Sie ohne Sorgen in die Saison.