Räumpflicht auf dem Parkplatz: Wie viel müssen Sie für Kunden räumen?

Sie schauen morgens auf Ihren Parkplatz. 40 Stellplätze, alles weiß. Müssen Sie wirklich die ganze Fläche frei schieben, bevor der erste Kunde kommt? Wie weit reicht Ihre Pflicht dort? Diese Frage stellen sich Betreiber jeden Winter. Die kurze Antwort: nicht bis in jede Ecke. Weitere Themen für Gewerbe und Eigentümer finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Die Räumpflicht auf dem Parkplatz verlangt keine eisfreie Gesamtfläche. Sie müssen die Wege sichern, die Kunden zwingend nutzen: vom Auto zum Eingang, die Hauptfahrgassen und die Gehwege. Diese Wege müssen zu den Öffnungszeiten sicher sein. Was Sie nicht räumen, sollten Sie klar kennzeichnen.

Räumpflicht auf dem Parkplatz: Verschneiter Kundenparkplatz in Essen am Morgen

Räumpflicht auf dem Parkplatz: Was Gerichte verlangen

Die Pflicht folgt aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB). Wer einen Parkplatz für Kunden öffnet, muss ihn so sicher machen, wie es zumutbar ist. Absolute Sicherheit schuldet niemand.

Das Oberlandesgericht Hamm hat es klar formuliert: Die Streupflicht bedeutet nicht, dass Wege so zu bestreuen sind, dass „ein Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht ausgleiten kann“ (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Zudem besteht die Pflicht nur bei allgemeiner Glätte, nicht wegen einzelner glatter Stellen (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11).

Das klingt entspannt. Doch der Maßstab steigt mit der Nutzung. Ein Supermarktparkplatz mit hunderten Kunden am Tag braucht mehr Aufwand als der Hof einer kleinen Kanzlei.

Was „zumutbar“ in der Praxis heißt

  • Kunden müssen vom Auto sicher zum Eingang kommen
  • Der Weg zum Einkaufswagen-Unterstand gehört meist dazu
  • Parkplätze für Menschen mit Behinderung und ihr Weg zum Eingang haben Vorrang
  • Rampen, Bordsteine und Stufen brauchen besondere Sorgfalt
  • Randflächen und selten genutzte Ecken dürfen nachrangig sein

Ihr Parkplatz frei, bevor der Erste parkt

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Fahrgassen und Gehwege richtig priorisieren

Denken Sie wie ein Kunde. Er fährt über die Einfahrt, sucht einen Platz, steigt aus und läuft zur Tür. Genau diese Linie muss sicher sein. Planen Sie Ihre Räumung in drei Stufen:

Stufe 1: Fußwege zum Eingang

Hier passieren die meisten Stürze. Räumen und streuen Sie die Wege, auf denen Menschen gehen. Dazu zählen markierte Fußwege, Zebrastreifen auf dem Gelände und der Bereich vor dem Eingang.

Stufe 2: Hauptfahrgassen und Einfahrt

Autos brauchen Grip, um zu bremsen. Die Einfahrt, die Hauptgasse und die Ausfahrt sollten befahrbar sein. Wer hier rutscht, rutscht womöglich in einen Fußgänger.

Stufe 3: Stellplätze nach Bedarf

Stellplätze nah am Eingang werden zuerst genutzt. Diese räumen Sie zuerst. Weiter entfernte Reihen können bei wenig Betrieb gesperrt bleiben. Rechnen Sie aber mit Spitzen: In der Woche vor Weihnachten braucht jeder Platz einen sicheren Weg.

Legen Sie diese Reihenfolge schriftlich fest. Dann weiß jeder Räumer, wo er anfängt. Und Sie können später zeigen, dass Sie planvoll vorgegangen sind. Genau das zählt, wenn nach einem Sturz die Frage kommt, ob Sie genug getan haben.

Geräumte Fahrgasse auf einem Supermarkt-Parkplatz im Winter

Der öffentliche Gehweg kommt immer dazu

Viele Betreiber vergessen den Gehweg vor dem Parkplatz. In Essen müssen Eigentümer angrenzender Grundstücke alle Gehwege räumen und streuen – auch an Straßen, deren Fahrbahn die Stadt räumt. Das regelt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Der Gehweg muss in seiner Breite frei sein, höchstens auf 1,20 Metern. Salz ist dort grundsätzlich verboten. Erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Liegt eine Ein- oder Ausfahrt im Gehweg, müssen Fußgänger sie sicher queren können.

Einschränkungen klar kennzeichnen

Sie räumen nicht alles? Dann zeigen Sie das deutlich. Ein Schild „Kein Winterdienst“ allein hebt Ihre Pflicht aber nicht auf. Die Hauptwege müssen trotzdem sicher sein. Das Schild hilft nur bei Nebenflächen, die niemand nutzen muss.

Besser als ein Schild ist eine Absperrung. Stellen Sie Pylonen oder Flatterband vor Reihen, die Sie nicht räumen. So parkt dort niemand und niemand läuft dort entlang.

Achtung: Ein Hinweisschild ersetzt keine Pflicht. Wer den Weg zum Eingang nicht räumt, kann trotz Schild haften. Und in Essen kann ein nicht geräumter Gehweg zusätzlich ein Bußgeld von bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit kosten.

Wer trägt die Pflicht: Betreiber, Vermieter oder Mieter?

Bei gemieteten Flächen entscheidet der Vertrag. Das gilt für Ladenzeilen, Arztpraxen und Bürohäuser gleichermaßen. Wer den Parkplatz nutzt, ist nicht automatisch zuständig. Im Gewerbemietvertrag wird die Räumpflicht oft auf den Mieter übertragen. Steht nichts drin, bleibt sie beim Eigentümer. Für Wohnanlagen beantwortet die Seite Muss der Vermieter den Parkplatz räumen? die wichtigsten Fragen.

Klären Sie auch die Zeiten. Wann Ihr Parkplatz frei sein muss, hängt von Ihren Öffnungszeiten ab. Details stehen im Ratgeber Streupflicht und Öffnungszeiten. Einen Überblick über alle Pflichten im Gewerbe gibt der Beitrag Streupflicht für Gewerbetreibende.

Parkplatz-Winterdienst ohne Einsatzrechnung

Sie zahlen je laufendem Meter und Saison. Ob 10 oder 50 Einsätze – der Preis bleibt gleich.

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So berechnen Sie die Kosten für Ihren Kundenparkplatz

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien rechnet nach laufenden Metern. Gemessen wird die Länge der Wege und Streifen, die geräumt werden. Pro Meter zahlen Sie 39 € netto für die ganze Saison, also 46,41 € brutto. Welche Wege und Streifen das sind, wird vor Saisonstart in einer Räumkarte eingezeichnet. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Öffnen Sie früh, sichert Ihnen das Pluspaket einen Platz in der ersten Tour.

Beispiel Laufende Meter Netto pro Saison Brutto pro Saison
Gehweg vor dem Parkplatz 15 m 585,00 € 696,15 €
Gehweg plus Fußweg zum Eingang 30 m 1.170,00 € 1.392,30 €
Gehweg, Fußweg und Hauptgasse 60 m 2.340,00 € 2.784,60 €

Größere Anlagen und Parkplätze mit mehreren Zufahrten lassen sich am besten mit einem Lageplan beschreiben. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Winterdienst ausschreiben. Mehr zu Parkflächen finden Sie auf der Seite Winterdienst für Parkplätze. Branchen mit großen Kundenparkplätzen finden eigene Hinweise unter Winterdienst für Tankstellen und Winterdienst für Fitnessstudios.

Kleines Räumfahrzeug räumt einen Parkplatz in Essen

Häufige Fragen zur Räumpflicht auf dem Parkplatz

Wer muss einen Parkplatz von Schnee räumen?

Zuständig ist, wer den Parkplatz betreibt oder die Pflicht vertraglich übernommen hat. Beim Kundenparkplatz ist das meist der Betreiber des Geschäfts oder der Eigentümer.

Muss ich den ganzen Parkplatz räumen?

Nein. Sie müssen die Wege sichern, die Kunden nutzen müssen: Zugänge, Hauptgassen und Fußwege zum Eingang. Nebenflächen können Sie absperren.

Reicht ein Schild „Kein Winterdienst“?

Für Hauptwege nicht. Ein Schild hilft nur bei Flächen, die niemand nutzen muss. Den sicheren Weg zum Eingang müssen Sie trotzdem gewährleisten.

Darf ich auf dem Parkplatz Salz streuen?

Auf öffentlichen Gehwegen in Essen grundsätzlich nicht. Auf privaten Flächen gilt die Satzung nicht direkt – achten Sie aber auf Bäume, Grünflächen und Beläge.

Wohin mit dem Schnee vom Parkplatz?

Schnee vom Privatgrundstück darf in Essen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn. Lagern Sie ihn auf dem eigenen Gelände, am besten auf Randflächen ohne Verkehr.

Ab wann muss der Parkplatz frei sein?

Vor der Öffnung für Kunden. Kommen Mitarbeiter früher, müssen auch ihre Wege früher sicher sein.

Fazit

Bei der Räumpflicht auf dem Parkplatz zählt Augenmaß statt Perfektion. Sichern Sie die Wege vom Auto zum Eingang und die Hauptfahrgassen. Sperren Sie ab, was Sie nicht räumen. Vergessen Sie den öffentlichen Gehweg nicht. Berechnen Sie jetzt den Festpreis für Ihren Kundenparkplatz und geben Sie den Winter ab.