Drei Angebote liegen auf Ihrem Tisch. Eins rechnet nach Quadratmetern, eins nach Einsätzen, eins nach Stunden. Eins nennt Streugut extra, eins sagt nichts dazu. Welches ist günstiger? Ehrlich gesagt: Das kann niemand sagen.
Für einen fairen Vergleich brauchen Sie ein Leistungsverzeichnis für den Winterdienst und ein passendes Preisblatt. Das Leistungsverzeichnis legt fest, welche Flächen in welcher Breite, zu welchen Zeiten, mit welchem Streumittel geräumt werden und wie jeder Einsatz nachgewiesen wird. Die Anbieter kalkulieren dann auf derselben Basis. Erst so werden Preise vergleichbar – und Streit im Winter selten.

Warum ein Leistungsverzeichnis für den Winterdienst Geld und Nerven spart
Ein Leistungsverzeichnis beschreibt, was genau geschuldet ist. Ohne diese Beschreibung füllt jeder Anbieter die Lücken selbst. Der eine rechnet den Parkplatz mit, der andere nicht. Der eine kommt ab 5 Uhr, der andere ab 7 Uhr. Später streitet man über Dinge, die nie jemand festgelegt hat.
Ein gutes Verzeichnis hat drei Vorteile. Sie bekommen vergleichbare Preise. Sie haben im Winter eine klare Grundlage für Reklamationen. Und Sie können im Schadenfall zeigen, dass Sie den Dienst sorgfältig ausgewählt und angewiesen haben. Genau das verlangen die Gerichte vom Auftraggeber, wenn er die Arbeit abgibt (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12).
Die einfachste Preisbasis: laufende Meter
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien kostet jeder laufende Meter 39 € netto pro Saison – egal wie viele Einsätze. Streugut und Anfahrt sind inklusive.
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Baustein 1: Flächenplan mit laufenden Metern
Die Grundlage jeder Ausschreibung: Das Leistungsverzeichnis und der Lageplan gehören zusammen. Markieren Sie alle Flächen farbig auf einem Plan. Geben Sie jeder Fläche eine Nummer und eine Länge in laufenden Metern.
| Nr. | Fläche | Laufende Meter | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1 | Öffentlicher Gehweg Nordseite | 32 m | Bushaltestelle vor dem Haus |
| 2 | Zuweg zum Haupteingang | 12 m | drei Stufen |
| 3 | Zufahrt Tiefgarage | 18 m | Gefälle |
| 4 | Fußweg Mitarbeiterparkplatz | 25 m | Beleuchtung vorhanden |
Laufende Meter sind leicht nachzumessen. Jeder Anbieter kommt auf dieselbe Zahl. Bei Quadratmetern entstehen dagegen schnell Abweichungen, weil jeder die Breite anders ansetzt. Wie Sie richtig messen, erklärt der Ratgeber Laufende Meter richtig messen.
Baustein 2: Räumbreite nach den Essener Vorgaben
Für öffentliche Gehwege gibt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen den Rahmen vor. Der Gehweg ist in seiner vorhandenen Breite freizuhalten, höchstens aber auf 1,20 Metern. Gibt es keinen Gehweg, gilt ein Streifen von 80 Zentimetern. Übergänge an Kreuzungen, Zugänge zu Haltestellen sowie Gullys und Hydranten müssen frei bleiben.
Für private Flächen legen Sie die Breite selbst fest. Für Zuwege ist oft die ganze Breite sinnvoll, für Fahrgassen eine Fahrspur. Schreiben Sie es auf.
Baustein 3: Zeiten, Streumittel und Dokumentation festlegen
Zeiten
Für den Gehweg gelten die Satzungszeiten: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigen. Was nach 20 Uhr kommt, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr weg sein. Für private Flächen tragen Sie den frühesten Nutzungsbeginn ein – etwa Schichtbeginn oder Öffnung.
Streumittel
Auf Essener Gehwegen ist Salz grundsätzlich verboten. Schreiben Sie abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat vor. Salz nur, soweit die Satzung es erlaubt. Legen Sie fest, wer das Streugut nach dem Tauwetter entfernt.
Dokumentation
Verlangen Sie für jeden Einsatz Datum, Uhrzeit und Maßnahme. Legen Sie fest, wie schnell Sie die Aufzeichnungen erhalten. Mehr Details zur Beschreibung der Leistung stehen im Ratgeber Leistungsbeschreibung: Flächen, Zeiten, Räumbreite.

Vergleichbar von Anfang an
Nennen Sie Ihre laufenden Meter – Sie erhalten sofort einen festen Saisonpreis. Ohne Einsatzdeckel, ohne Nachberechnung.
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Baustein 4: Vergleichbare Preisbasis schaffen
Geben Sie ein Preisblatt vor. Jeder Anbieter muss es gleich ausfüllen. Fragen Sie immer nach dem Preis für die ganze Saison. Nur so sehen Sie, was ein milder und was ein harter Winter kostet.
- Preis je laufendem Meter und Saison, netto
- Sind alle Einsätze enthalten oder gibt es einen Deckel?
- Zuschläge für Nacht, Sonntag, Feiertag?
- Anfahrts- oder Bereitschaftspauschalen?
- Streugut inklusive oder extra?
- Entfernen des Streuguts nach dem Winter enthalten?
- Gesamtpreis der Saison brutto
Achten Sie besonders auf Einsatzdeckel. Viele Pauschalen gelten nur bis zu einer bestimmten Zahl von Einsätzen. Danach wird extra abgerechnet. In einem harten Winter wird das teuer.
Baustein 5: Vertragsstrafen, Nachweise und Versicherung
Was passiert, wenn der Dienst nicht kommt? Regeln Sie das vorher. Möglich sind Meldewege, Nachbesserungsfristen und Minderungen oder Vertragsstrafen bei belegten Ausfällen. Lassen Sie solche Klauseln im Zweifel rechtlich prüfen.
Verlangen Sie außerdem einen gültigen Versicherungsnachweis für die Saison. Was dabei zählt, erklärt der Ratgeber Betriebshaftpflicht und Glätte.
Achtung: Die Übertragung auf einen Dienst nimmt Ihnen die Arbeit ab, aber nicht jede Pflicht. Auswahl und Kontrolle bleiben beim Auftraggeber (BGH, 22.01.2008, VI ZR 126/07). Ein klares Leistungsverzeichnis ist Ihr bester Beleg für eine sorgfältige Auswahl.
Für wen sich eine Ausschreibung lohnt
Gewerbebetriebe mit großem Gelände, Filialisten und Verwaltungen profitieren am meisten. Wer mehrere Objekte hat, liest am besten auch den Ratgeber Mehrere Standorte zentral steuern. Kundenparkplätze beschreiben Sie mit Hilfe des Beitrags Kundenparkplatz räumen. Schulen und öffentliche Träger finden Hinweise auf der Seite Winterdienst für Schulen.
Für kleine Objekte reicht oft weniger Aufwand. Bei einer festen Saisonpauschale je Meter genügt die Liste der Flächen mit Längen. Der Preis steht dann sofort fest: 30 Meter kosten 1.170 € netto, also 1.392,30 € brutto für die ganze Saison.
Zeitplan für die Vergabe
Starten Sie im Spätsommer. Planen Sie Ausschreibung, Leistungsverzeichnis und Ortstermin in einem Rutsch. Viele Anbieter wollen die Flächen vorher sehen. Das kostet Sie eine Stunde, spart aber spätere Nachträge. Verschicken Sie die Unterlagen bis Ende September. Werten Sie im Oktober aus und vergeben Sie vor dem 1. November. So ist der Dienst ab dem ersten Frost eingeplant.

Häufige Fragen zur Winterdienst-Ausschreibung
Was gehört in ein Leistungsverzeichnis für den Winterdienst?
Ein Lageplan mit allen Flächen und laufenden Metern, die Räumbreiten, die Einsatzzeiten, die Streumittel, die Dokumentation, Meldewege bei Mängeln und die Anforderungen an die Versicherung.
Wie vergleiche ich Winterdienst-Angebote richtig?
Lassen Sie alle Anbieter dasselbe Preisblatt ausfüllen. Vergleichen Sie den Gesamtpreis der Saison – einmal für einen milden und einmal für einen harten Winter.
Sollte ich nach Quadratmetern oder laufenden Metern ausschreiben?
Laufende Meter sind einfacher nachzumessen und führen seltener zu Streit. Quadratmeter hängen stark davon ab, wie breit jemand misst.
Wann sollte ich den Winterdienst ausschreiben?
Im Spätsommer. So bleibt Zeit für Auswertung und Vergabe vor dem 1. November.
Darf ich Vertragsstrafen vereinbaren?
Das ist grundsätzlich möglich. Formulieren Sie klar und angemessen und lassen Sie die Klausel im Zweifel prüfen.
Fazit
Ein gutes Leistungsverzeichnis für den Winterdienst entscheidet zusammen mit dem Preisblatt über Qualität und Kosten. Mit Flächenplan in laufenden Metern, klaren Zeiten, abstumpfenden Streumitteln und festgelegter Dokumentation bekommen Sie vergleichbare Angebote. Und Sie haben im Schadenfall einen sauberen Nachweis. Fordern Sie jetzt ein Angebot auf Basis Ihrer Meter an. Weitere Themen für Betriebe und Verwaltungen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.