Leistungsbeschreibung für den Winterdienst: Flächen, Zeiten und Räumbreite genau festlegen

„Gehweg räumen bei Bedarf.“ Steht so etwas in Ihrem Vertrag? Dann wissen Sie weder, welcher Gehweg gemeint ist, noch wie breit, noch bis wann. Und Ihr Dienstleister weiß es auch nicht.

Eine gute Leistungsbeschreibung für den Winterdienst legt sechs Dinge fest: die Flächen auf einem Lageplan, die Räumbreite nach den Essener Vorgaben, die Einsatzzeiten einschließlich Sonn- und Feiertagen, die Streumittel ohne Salz, das Verhalten bei Dauerschneefall und die Grenzen der Leistung. Mit klaren Formulierungen gibt es keinen Spielraum für Missverständnisse – und Sie können jederzeit prüfen, ob die Leistung stimmt.

Leistungsbeschreibung für den Winterdienst: Gehweg in festgelegter Breite geräumt

Warum eine genaue Leistungsbeschreibung für den Winterdienst Sie schützt

Wer die Räum- und Streupflicht abgibt, muss den Dienst sorgfältig auswählen und gründlich anweisen. So sehen es die Gerichte (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Die Leistungsbeschreibung ist diese Anweisung in schriftlicher Form. Je genauer sie ist, desto besser können Sie nach einem Sturz zeigen, was Sie verlangt haben.

Sie ist außerdem die Grundlage für Kontrolle und Reklamation. Nur was beschrieben ist, lässt sich einfordern. Alles andere ist Verhandlungssache – und die führen Sie ungern um 7 Uhr morgens im Schnee. In größeren Vergaben heißt dieses Dokument auch Leistungsverzeichnis.

Angabe 1: Lageplan mit markierten Flächen

Ein Bild sagt mehr als jede Beschreibung. Drucken Sie einen Lageplan oder ein Luftbild aus. Markieren Sie jede Fläche mit einer Farbe und einer Nummer. Schreiben Sie die Länge in laufenden Metern daneben.

Formulierungsbeispiel: „Zu räumen und zu streuen sind die im Lageplan (Anlage 1) farbig markierten Flächen Nr. 1 bis 4 mit insgesamt 38 laufenden Metern: Nr. 1 öffentlicher Gehweg Musterstraße (22 m), Nr. 2 Zuweg Hauseingang (9 m), Nr. 3 Weg zu den Abfallbehältern (4 m), Nr. 4 Außentreppe Kellerzugang (3 m).“

Angabe 2: Räumbreiten nach Essener Vorgaben

Für öffentliche Gehwege gilt die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Der Gehweg ist in seiner vorhandenen Breite freizuhalten, höchstens aber auf 1,20 Metern. Ohne Gehweg gilt ein Streifen von 80 Zentimetern. Zugänge zu Haltestellen, Übergänge an Kreuzungen sowie Gullys und Hydranten müssen frei bleiben.

Für private Flächen legen Sie die Breite selbst fest. Für den Weg zu den Mülltonnen empfiehlt die Stadt etwa einen Meter.

Formulierungsbeispiel: „Gehwege werden in voller Breite, höchstens auf 1,20 m geräumt und gestreut. Der Zuweg wird in voller Breite geräumt. Zum Abfallbehälterplatz wird eine Gasse von mindestens 1,00 m Breite freigehalten. Einläufe und Hydranten werden von Schnee und Eis freigehalten.“

Genau beschrieben, fest bepreist

39 € netto je laufendem Meter pro Saison – für genau die Flächen, die im Vertrag stehen.

Jetzt Preis berechnen Kostenloses Angebot anfordern

Lieber persönlich? +49 201 45 875 433

Angabe 3: Einsatzzeiten inklusive Sonn- und Feiertage

Die Essener Satzung legt fest: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Was nach 20 Uhr kommt, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr weg sein. Diese Zeiten gehören ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung.

Brauchen Sie frühere Zeiten, etwa für einen Pflegedienst um 6 Uhr oder den Schichtbeginn, schreiben Sie das dazu.

Formulierungsbeispiel: „Die Leistung wird an allen Tagen einschließlich Sonn- und Feiertagen erbracht. Maßgeblich sind die Zeiten der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Abweichend ist der Zuweg Nr. 2 werktags bis 6:30 Uhr zu räumen und zu streuen.“

Angabe 4: Streumittel salzfrei

Salz ist auf Essener Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur an gefährlichen Stellen oder bei außergewöhnlichem Wetter wie Eisregen – und nie an Bäumen oder Grünflächen. Legen Sie abstumpfende Mittel fest. Regeln Sie auch, wer das Streugut nach dem Tauwetter entfernt. Das verlangt die Satzung.

Formulierungsbeispiel: „Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln (Splitt oder Granulat). Auftauende Mittel werden nur eingesetzt, soweit die Satzung dies zulässt. Das Streugut wird nach Ende der Glätteperiode entfernt durch: [Auftraggeber/Auftragnehmer – bitte festlegen].“

Salzfreies Granulat als festgelegtes Streumittel

Angabe 5: Verhalten bei Dauerschneefall und Eisregen

Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen kann niemand eine dauerhaft eisfreie Fläche garantieren. Schreiben Sie deshalb, dass in angemessenen Abständen geräumt und gestreut wird. Und dass nach jedem Schneefall und jeder neuen Glätte erneut gehandelt wird. Das Wort „jeweils“ in der Satzung meint genau das.

Legen Sie auch fest, was bei Eisregen passiert. Eisregen ist in Essen einer der wenigen Fälle, in denen Salz ausnahmsweise erlaubt sein kann. Der Dienst sollte wissen, an welchen Stellen das in Frage kommt – etwa an einer steilen Außentreppe. Und wo es wegen Bäumen oder Beeten tabu bleibt.

Angabe 6: Grenzen der Leistung

Klare Grenzen schaffen Vertrauen. Schreiben Sie auf, was nicht dazugehört. Typisch sind Dachlawinen, Eiszapfen und das Abfahren von Schnee. Auch die Fahrbahn gehört in Essen nicht zur Pflicht des Eigentümers, wenn die Straße im Winterdienstverzeichnis der Stadt steht. Was ein Dienst üblicherweise leistet, zeigt der Ratgeber Was ein professioneller Winterdienst leistet.

Achtung: Unklare Leistungsgrenzen sind gefährlich. Wenn niemand weiß, wer die Eiszapfen über dem Eingang entfernt, macht es niemand. Die Stadt empfiehlt ausdrücklich, Eiszapfen und Schneeüberhänge zu beseitigen.

Dokumentation und Kontrolle gleich mitregeln

Jede Leistungsbeschreibung ist nur so gut wie ihre Kontrolle. Legen Sie fest, dass jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme festgehalten wird. Klären Sie auch, ob der Dienst Subunternehmer einsetzt. Die Ratgeber zeigen, wie Sie Einsätze richtig dokumentieren und wie Sie ein Streubuch führen. Die übrigen Vertragspunkte wie Versicherung und Laufzeit finden Sie im Beitrag Winterdienst-Vertrag. Für größere Vergaben hilft der Ratgeber Winterdienst ausschreiben. Alle weiteren Themen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Leistung klar, Preis klar

Sie nennen die Flächen, der Preis steht fest. Einsätze werden mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.

Preis berechnen Angebot anfordern

Lieber persönlich? +49 201 45 875 433

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien übernimmt die Räumkarte die Rolle des Lageplans: Vor Saisonstart wird auf einem Satellitenbild eingezeichnet, was geräumt und gestreut wird. Die laufenden Meter stehen im Vertrag. Die Zeiten richten sich nach der Essener Satzung, gestreut wird abstumpfend, jeder Einsatz wird dokumentiert. Streugut und Anfahrt sind inklusive. Das Streugut nach Saisonende entfernt der Dienst im Pluspaket. Der Preis: 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. Für die 38 Meter aus dem Beispiel oben wären das 1.482 € netto oder 1.763,58 € brutto.

Freigehaltener Hydrant – Teil einer genauen Leistungsbeschreibung

Häufige Fragen zur Leistungsbeschreibung

Was gehört in eine Leistungsbeschreibung für den Winterdienst?

Lageplan mit Flächen und laufenden Metern, Räumbreiten, Einsatzzeiten inklusive Sonn- und Feiertagen, Streumittel, Verhalten bei Dauerschneefall und die Grenzen der Leistung.

Wie breit muss der Winterdienst in Essen räumen?

Gehwege in ihrer vorhandenen Breite, höchstens auf 1,20 Metern. Ohne Gehweg einen Streifen von 80 Zentimetern.

Muss der Winterdienst auch sonntags kommen?

Ja, wenn es nötig ist. In Essen muss der Gehweg an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr frei sein. Schreiben Sie das ausdrücklich in die Leistungsbeschreibung.

Darf der Winterdienst Salz streuen?

Auf Gehwegen in Essen grundsätzlich nicht. Ausnahmen nur an gefährlichen Stellen oder bei Eisregen und nie an Bäumen oder Grünflächen.

Brauche ich einen Lageplan?

Er ist sehr zu empfehlen. Ein markierter Plan verhindert Streit darüber, welche Flächen gemeint sind.

Fazit

Eine genaue Leistungsbeschreibung für den Winterdienst ist Ihre beste Anweisung an den Dienst – und Ihr Beleg im Ernstfall. Legen Sie Flächen, Räumbreite, Zeiten, Streumittel, Verhalten bei Dauerschneefall und Leistungsgrenzen schriftlich fest. Dann gibt es keine Missverständnisse. Fordern Sie jetzt ein Angebot für Ihre Flächen an.