Winterdienst-Leistungen: Was ein professioneller Dienst leistet – und was nicht

Sie haben einen Winterdienst beauftragt. Am ersten Schneemorgen ist der Gehweg frei. Aber auf dem Dach hängt eine Schneewechte über dem Eingang, und die Straße ist noch weiß. Hat der Dienst seine Arbeit gemacht? Wahrscheinlich ja. Denn beides gehört meist nicht dazu.

Zu den typischen Winterdienst-Leistungen gehören vier Aufgaben: Räumen, Streuen, Kontrolle und Dokumentation – auf den vereinbarten Flächen, früh am Morgen und auch an Sonn- und Feiertagen. Nicht dazu gehören Dachlawinen, Eiszapfen und die Fahrbahn. Ein Abtransport von Schnee ist nicht nötig: Der Schnee wird seitlich am Gehwegrand oder auf dem Grundstück gelagert und taut dort ab. Wer diese Grenzen kennt, weiß genau, was er bekommt – und was er selbst im Blick behalten muss.

Winterdienst-Leistungen: Team räumt und streut einen Gehweg in Essen

Winterdienst-Leistungen, Kernaufgabe 1: Räumen

Schnee wird von den vereinbarten Flächen geschoben. Auf dem Gehweg in Essen in der vorhandenen Breite, höchstens auf 1,20 Metern. Der Schnee kommt an den Rand zur Fahrbahn – so, dass niemand gefährdet oder mehr als nötig behindert wird. Gullys, Hydranten und Übergänge an Kreuzungen bleiben frei. So verlangt es die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Schnee von Ihrem Grundstück darf übrigens nicht auf Gehweg oder Straße. Er bleibt auf dem eigenen Gelände.

Winterdienst-Leistungen, Kernaufgabe 2: Streuen

Nach dem Räumen wird gestreut. In Essen auf Gehwegen mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Granulat. Salz ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur an gefährlichen Stellen oder bei Eisregen – und nie dort, wo Bäume oder Grünflächen sind.

Gestreut wird auch ohne Schnee. Reifglätte und überfrierende Nässe sind in Essen die häufigeren Einsatzgründe. Frost gibt es im Mittel an rund 35 bis 45 Tagen im Jahr (Auswertung von DWD-Daten). Wann Räumen, wann Streuen Pflicht ist, erklärt der Ratgeber Räumen oder streuen.

Kernaufgabe 3: Kontrolle und Nachräumen

Ein Einsatz am Morgen reicht nicht immer. Schneit es mittags erneut, wird nachgeräumt. Friert es am Nachmittag, wird nachgestreut. Die Essener Satzung verlangt, dass Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr jeweils sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte beseitigt werden. Was nach 20 Uhr kommt, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr weg sein.

Kernaufgabe 4: Dokumentation

Jeder Einsatz wird festgehalten: Datum, Uhrzeit, Fläche, Maßnahme. Das ist Ihr Beleg im Streitfall und Ihr Werkzeug für die Kontrolle. Mehr dazu im Ratgeber Einsatzdokumentation: Ihr Beweis im Ernstfall.

Alle vier Kernaufgaben, ein Preis

Räumen, Streuen, Nachräumen und Dokumentation zum festen Saisonpreis – 39 € netto je laufendem Meter.

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Einsätze ab frühem Morgen – auch sonntags

Frühe Einsätze gehören zu den wichtigsten Winterdienst-Leistungen. Ein professioneller Dienst arbeitet nach Touren. Er startet so früh, dass die Flächen zu den Satzungszeiten frei sind. Das heißt oft: Beginn lange vor 7 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt 8 Uhr. Auch an Weihnachten, Neujahr und Ostern.

Fragen Sie jeden Anbieter konkret, wann er bei Ihnen ist. Und wer kommt, wenn ein Fahrzeug ausfällt oder ein Mitarbeiter krank ist. Einen Dienst mit echten Frühtouren erkennen Sie daran, dass er diese Fragen ohne Zögern beantwortet.

Früher Wintermorgen – Winterdienst im Einsatz vor 7 Uhr

Was meist nicht zu den Winterdienst-Leistungen gehört

Dachlawinen und Eiszapfen

Schnee auf dem Dach und Eiszapfen an der Regenrinne sind Sache des Eigentümers. Die Stadt Essen empfiehlt ausdrücklich, Eiszapfen und Schneeüberhänge zu entfernen, damit niemand gefährdet wird. Dafür braucht es oft Leitern oder Hubsteiger – das ist ein anderes Gewerk. Mehr dazu auf der Seite Muss ich Schnee vom Dach räumen?

Die Fahrbahn

Fahrbahnen der Straßen im Winterdienstverzeichnis räumen die Entsorgungsbetriebe Essen. Für Straßen, die dort nicht stehen, müssen Eigentümer nur die Übergänge für Fußgänger räumen. Die Fahrbahn selbst gehört nicht zum üblichen Auftrag.

Abtransport von Schnee

Schnee wird geschoben, nicht weggefahren. Er wird seitlich am Gehwegrand oder auf dem Grundstück gelagert – je nachdem, wo Platz ist. Dort taut er von allein. Wo der Schnee hinkommt, steht schon auf Ihrer Räumkarte.

Flächen außerhalb des Vertrags

Winterdienst-Leistungen gelten nur für die vereinbarten Flächen. Was nicht im Vertrag steht, wird nicht geräumt. Das gilt für den Hintereingang, den Weg zur Gartenlaube oder den zweiten Stellplatz. Legen Sie alle Flächen vorher fest. Gehen Sie dafür einmal im Herbst alle Wege ab, die im Winter genutzt werden.

Entfernen des Streuguts

Nach dem Tauwetter muss das Streugut weg – das verlangt die Satzung. Ob der Dienst das übernimmt, steht im Vertrag. Sonst bleibt es bei Ihnen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING übernimmt das die Frühjahrsreinigung im Pluspaket.

Achtung: Unklare Grenzen sind gefährlich. Wenn jeder denkt, der andere kümmert sich um die Eiszapfen über der Haustür, kümmert sich niemand. Klären Sie diese Punkte vor der Saison.

Klare Grenzen schaffen Vertrauen

Klar getrennte Winterdienst-Leistungen schützen beide Seiten. Sie wissen, wofür Sie zahlen.

Ein Dienst, der alles verspricht, kann nicht alles halten. Ein Dienst, der ehrlich sagt, was er nicht macht, ist verlässlicher. So wissen Sie genau, welche Pflichten bei Ihnen bleiben – und können sie einplanen.

Bei anhaltendem Schneefall oder Eisregen kann zudem kein Dienst eine dauerhaft eisfreie Fläche garantieren. Er räumt und streut in angemessenen Abständen. Das ist ehrlich und entspricht der Rechtsprechung: Die Streupflicht verlangt nicht, dass niemand ausgleiten kann (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12).

Wie Sie die Leistung schriftlich festlegen, zeigt der Ratgeber Leistungsbeschreibung. Welche Vertragspunkte dazugehören, lesen Sie unter Winterdienst-Vertrag. Auf Klauseln zur Haftung achten Sie mit dem Beitrag Haftungsausschluss im Winterdienst-Vertrag. Alle Ratgeber-Themen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber.

Wissen, was Sie bekommen

Alle Winterdienst-Leistungen stehen klar in den Bedingungen. Der Preis steht fest, bevor der erste Schnee fällt.

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Die Winterdienst-Leistungen von GOTTSCHLING

Leistung Enthalten?
Räumen der vereinbarten Flächen ja
Streuen mit abstumpfenden Mitteln, Streugut inklusive ja
Außentreppen, Hydranten, Gullys, Garagenzufahrt, Weg zur Mülltonne ja, wenn in der Räumkarte aufgenommen
Anfahrt, Zuschläge, Einsatzabrechnung keine – alles im Festpreis
Einsätze früh, auch sonn- und feiertags ja
Nachräumen bei neuem Schnee oder neuer Glätte ja
Dokumentation jedes Einsatzes ja
Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten ja
Dachlawinen, Eiszapfen nicht im Festpreis enthalten
Abtransport von Schnee nicht nötig – Lagerung seitlich oder auf dem Grundstück
Entfernen des Streuguts nach der Saison im Pluspaket (+ 3 € netto je Meter)
Vorrang in der ersten Tour im Pluspaket

Der Preis: 39 € netto je laufendem Meter und Saison, vom 1. November bis 15. April. Ohne Einsatzdeckel und ohne Mindestpreis. Welche Flächen dazugehören, zeichnen Sie vorab gemeinsam in einer Räumkarte auf einem Satellitenbild ein. Die Details stehen in den Bedingungen für den Winterdienst.

Geräumter und gestreuter Gehweg – Ergebnis eines professionellen Winterdienstes

Häufige Fragen zu Winterdienst-Leistungen

Was macht ein Winterdienst genau?

Er räumt Schnee, streut gegen Glätte, kontrolliert und räumt nach und dokumentiert jeden Einsatz – auf den vereinbarten Flächen und zu den Zeiten der Essener Satzung.

Räumt der Winterdienst auch Schnee vom Dach?

Meist nicht. Dachlawinen und Eiszapfen sind Sache des Eigentümers und oft ein Fall für ein anderes Gewerk, etwa einen Dachdecker.

Kommt der Winterdienst auch sonntags?

Ja, wenn es nötig ist. In Essen muss der Gehweg an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr frei sein.

Wird der Schnee abtransportiert?

Nein, das ist nicht nötig. Der Schnee wird seitlich am Gehwegrand oder auf dem Grundstück gelagert und taut dort ab. Gullys, Hydranten und Übergänge bleiben dabei frei.

Streut ein Winterdienst in Essen Salz?

Auf Gehwegen grundsätzlich nicht. Erlaubt sind abstumpfende Mittel. Salz nur in den Ausnahmefällen der Satzung.

Fazit

Die Winterdienst-Leistungen eines Profis umfassen Räumen, Streuen, Kontrolle und Dokumentation – früh am Morgen und auch sonntags. Dach, Fahrbahn und Schneeabtransport gehören meist nicht dazu. Klare Grenzen schaffen Vertrauen und zeigen Ihnen, was Sie selbst im Blick behalten müssen. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis für einen Winterdienst mit klarem Leistungsumfang.