Es hat fünf Zentimeter geschneit. Sie haben wenig Zeit und denken: Ich streue einfach eine Schicht Splitt drauf, das hält schon. Oder: Ich schiebe den Schnee weg, dann ist es ja frei. Beides ist nur die halbe Wahrheit.
Schnee räumen oder streuen? In Essen gehört beides zur Pflicht. Bei Schnee räumen Sie zuerst und streuen danach. Bei Glätte ohne Schnee – etwa Reif oder überfrierende Nässe – streuen Sie. Nur Streugut auf eine Schneeschicht zu werfen, reicht nicht. Und nur zu räumen, ohne danach zu streuen, reicht bei Glätte ebenfalls nicht.

Was die Essener Satzung verlangt
Die Satzung spricht von „Winterwartung“. Gemeint ist damit „das Räumen und Streuen“ bei Schnee und Eisglätte. Gehwege sind „von Schnee zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Asche, Granulat) zu bestreuen“. So steht es in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Beides zusammen bildet die Räum- und Streupflicht der Eigentümer.
Die Entsorgungsbetriebe Essen empfehlen dazu ausdrücklich: „Streuen Sie erst nach dem Schneeräumen.“ Das hat einen einfachen Grund.
Regel 1: Bei Schnee erst räumen, dann streuen
Streugut auf Schnee wird eingetreten. Der Schnee darunter wird festgetrampelt, taut kurz an und friert wieder. Es entsteht Schneeglätte – eine der häufigsten Glättearten. Das Streugut liegt dann im Eis und hilft kaum noch.
Deshalb gilt: Erst den Schnee vom Gehweg schieben, dann auf den freien Belag streuen. So wirkt das Streugut direkt auf der Fläche, auf der Menschen gehen. Den Schnee schieben Sie an den Rand des Gehwegs zur Fahrbahn hin. Gullys, Hydranten und Übergänge bleiben frei.
- Schnee in der vorhandenen Gehwegbreite räumen, höchstens 1,20 Meter
- Ohne Gehweg: Streifen von 80 Zentimetern
- Schnee an den Gehwegrand zur Fahrbahn schieben
- Danach abstumpfend streuen: Sand, Splitt oder Granulat
- Kein Salz auf Gehwegen – außer in engen Ausnahmen
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Regel 2: Bei Glätte ohne Schnee streuen
In Essen ist Glätte häufiger als Schnee. Frost gibt es im Mittel an rund 35 bis 45 Tagen im Jahr, Schnee liegt deutlich seltener (Auswertung von DWD-Daten). Viele Einsätze sind deshalb reine Streueinsätze. Der Deutsche Wetterdienst unterscheidet mehrere Glättearten:
- Reifglätte: Reif wird festgetreten, taut an und gefriert – oft nur stellenweise, etwa unter Bäumen
- Glatteis: unterkühlter Regen gefriert beim Auftreffen – besonders gefährlich
- Eisglätte oder überfrierende Nässe: Wasser auf dem Weg gefriert, weil der Boden unter null Grad abkühlt
- Schneeglätte: festgetretener Schnee gefriert wieder
Bei Reif, Glatteis und überfrierender Nässe gibt es nichts zu räumen. Hier hilft nur Streuen. Mehr zu den Begriffen steht im Wetterlexikon des Deutschen Wetterdienstes. Was Streupflicht genau bedeutet, erklärt das Lexikon unter Streupflicht.

Regel 3: Nur streuen auf Schnee reicht nicht
Das ist der häufigste Fehler. Wer auf fünf Zentimeter Schnee nur Splitt wirft, hat formal gestreut – aber nicht geräumt. Der Gehweg ist nicht frei, wie es die Satzung verlangt. Und nach wenigen Stunden ist die Oberfläche wieder glatt.
Umgekehrt gilt auch: Nur räumen reicht bei Glätte nicht. Unter dem Schnee liegt oft eine Eisschicht. Oder der geräumte Belag friert nachts. Dann muss gestreut werden. Mehr zur Räumpflicht steht im Lexikon.
Achtung: Wer seine Pflichten nicht vollständig erfüllt, riskiert in Essen ein Bußgeld – bis zu 500 € bei Fahrlässigkeit, bis zu 1.000 € bei Vorsatz. Auch verbotenes Salzstreuen und liegen gelassenes Streugut nach dem Tauwetter können ein Bußgeld kosten.
Regel 4: Beides immer wieder – so oft wie nötig
Die Satzung sagt: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sind „jeweils unverzüglich“ nach dem Ende des Schneefalls bzw. dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Was nach 20 Uhr kommt, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr weg sein. „Jeweils“ heißt: nach jedem Schneefall und jeder neuen Glätte erneut.
Schneit es morgens, räumen und streuen Sie morgens. Schneit es mittags wieder, räumen Sie mittags erneut. Friert es am Nachmittag, streuen Sie nach.
Einzelne glatte Stellen
Zivilrechtlich gilt: Die Räum- und Streupflicht setzt allgemeine Glätte voraus, nicht nur einzelne glatte Stellen (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Das ist aber kein Freibrief. Ob die Glätte „allgemein“ ist, lässt sich am frühen Morgen oft schwer einschätzen. Wer im Zweifel streut, ist auf der sicheren Seite.
Nach dem Winter: Streugut entfernen
Auch das gehört dazu. Nach dem Tauwetter muss das abstumpfende Streugut wieder weg. So verlangt es die Essener Satzung. Die Stadt nennt als Entsorgungsweg die Restmülltonne. Wer das nicht selbst erledigen will, wählt beim Winterdienst von GOTTSCHLING das Pluspaket mit Frühjahrsreinigung für 3 € netto mehr je Meter.
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Schnee räumen oder streuen: die richtige Technik
Räumen Sie in Bahnen, nicht kreuz und quer. Beginnen Sie am Hauseingang und arbeiten Sie sich zum Gehweg vor. So müssen Sie nicht durch frischen Schnee zurücklaufen. Schieben Sie den Schnee, statt ihn zu heben – das schont den Rücken.
Beim Streuen gilt: gleichmäßig und dünn. Große Haufen helfen nicht mehr als eine feine Schicht. Als Faustwert nennen Fachartikel rund 100 bis 150 Gramm Splitt pro Quadratmeter. Streuen Sie besonders sorgfältig an Stufen, Rampen, Gefälle und vor der Haustür. Dort ist das Risiko am größten. Wer an Stufen spart, spart an der falschen Stelle. Kontrollieren Sie nach einer Stunde, ob das Streugut noch liegt oder schon verweht ist.

Wer macht das für Sie?
Räumen und Streuen, früh am Morgen, mehrmals am Tag, auch sonntags – das ist viel Arbeit. Ob Sie selbst räumen, Mieter einbinden, einen Hausmeister oder einen Dienst beauftragen, vergleicht der Ratgeber Selbst, Mieter, Hausmeister oder Dienstleister. Wer bei Hausmeister oder Spezialfirma schwankt, liest Winterdienst-Firma oder Hausmeisterservice. Welche Anbieter es gibt, zeigt der Beitrag Gärtner, Reinigungsfirma, Hausmeister.
Häufige Fragen zum Räumen und Streuen
Muss ich Schnee räumen oder reicht streuen?
Bei Schnee müssen Sie räumen und danach streuen. Nur Streugut auf eine Schneeschicht reicht nicht, weil der Gehweg dann nicht frei ist.
Muss ich streuen, obwohl es nicht geschneit hat?
Ja, wenn allgemeine Glätte entsteht, etwa durch Reif, Eisregen oder überfrierende Nässe. In Essen ist das sogar der häufigere Fall.
Was streue ich in Essen?
Abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
Wie oft muss ich räumen und streuen?
So oft wie nötig. Nach jedem Schneefall und jeder neuen Glätte erneut, tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr sofort.
Darf ich den Schnee auf die Straße schieben?
Nein. Der Schnee kommt an den Rand des Gehwegs zur Fahrbahn. Schnee von Ihrem Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Straße.
Fazit
Schnee räumen oder streuen – in Essen ist beides Pflicht. Bei Schnee zuerst räumen, dann streuen. Bei Glätte ohne Schnee streuen. Nur Streugut auf Schnee reicht nicht. Und das Ganze so oft wie nötig, zu den Zeiten der Satzung. Weitere Praxistipps finden Sie im Winterdienst-Ratgeber. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis und lassen Sie beides erledigen.