Drei Wochen nach dem Glatteis kommt ein Anwaltsschreiben. Frau M. sei am 12. Januar gegen 7:30 Uhr vor Ihrem Haus gestürzt. Es sei nicht gestreut gewesen. Wurde gestreut? Sie glauben schon. Aber können Sie es beweisen?
Die Dokumentation beim Winterdienst hält jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme fest. Nach einem Sturz ist sie oft Ihr wichtigstes Beweismittel. Fotos und digitale Zeitstempel erhöhen die Beweiskraft zusätzlich. Wer einen Dienstleister beauftragt, sollte die Dokumentation vertraglich vereinbaren und jederzeit abrufen können. Wer selbst räumt, führt ein Streubuch.

Warum die Dokumentation so wichtig ist
Nach einem Glätteunfall wird gestritten: Gab es allgemeine Glätte? Wann hätte gestreut werden müssen? Wurde gestreut? Grundsätzlich muss die gestürzte Person beweisen, dass eine Streupflicht bestand und verletzt wurde. Der BGH hat aber betont, dass die Anforderungen an ihren Vortrag nicht überspannt werden dürfen (BGH, 01.07.2025, VI ZR 357/24).
In der Praxis dreht sich die Lage schnell. Passiert ein Sturz innerhalb der Streuzeiten auf einem glatten Weg, spricht das für eine Pflichtverletzung – solange der Pflichtige nichts anderes beweist (LG Bochum, 02.01.2012, I-8 O 49/11). Genau dann brauchen Sie Belege. Mehr dazu im Ratgeber Beweislast beim Glätteunfall.
Achtung: Ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage. Die gestürzte Person hat Verletzungen, vielleicht Zeugen. Sie haben nur Ihre Erinnerung. Das reicht vor Gericht oft nicht. Und Erinnerungen verblassen schnell, wenn Wochen vergangen sind.
Was eine gute Dokumentation beim Winterdienst enthält
Den Begriff selbst erklärt das Lexikon unter Einsatzdokumentation. Jeder Eintrag sollte diese vier Angaben haben:
- Datum und Uhrzeit des Einsatzes – Beginn und Ende
- Fläche: Welcher Gehweg, welcher Zuweg, welche Treppe?
- Maßnahme: geräumt, gestreut oder beides – und womit
- Wer hat den Einsatz ausgeführt?
Hilfreich sind außerdem:
- Wetterlage: Schneefall, Eisregen, überfrierende Nässe
- Besonderheiten: Hindernisse, parkende Autos, beschädigte Stellen
- Fotos vor und nach dem Einsatz
- Digitale Zeitstempel oder GPS-Daten
Fotos und GPS-Daten machen die Angaben schwer angreifbar. Ein Foto mit Zeitstempel zeigt, wie der Weg aussah. Aber auch eine schlichte, zeitnahe Liste hat Beweiswert – wenn sie ordentlich und lückenlos geführt ist.
Wichtig ist die Regelmäßigkeit. Eine Dokumentation, die an fünf Tagen perfekt ist und dann zwei Wochen fehlt, wirft Fragen auf. Besser ist ein kurzer Eintrag an jedem Einsatztag. So entsteht ein Bild, dem man glaubt.
Jeder Einsatz dokumentiert
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien wird jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Leistung festgehalten – zum festen Saisonpreis.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Typische Lücken – und wie Sie sie vermeiden
Nur „erledigt“ statt Uhrzeit. Ein Haken im Kalender beweist wenig. Entscheidend ist, ob vor 7 Uhr gestreut war – oder erst um 9 Uhr.
Nachträglich geschrieben. Einträge, die Tage später entstehen, wirken unglaubwürdig. Tragen Sie sofort nach dem Einsatz ein oder nutzen Sie eine App mit Zeitstempel.
Nur Schneetage erfasst. In Essen ist Glätte ohne Schnee häufiger als Schnee. Frost gibt es im Mittel an rund 35 bis 45 Tagen im Jahr (Auswertung von DWD-Daten). Auch jede Streufahrt gegen Reifglätte oder überfrierende Nässe gehört in die Liste.
Flächen ungenau. „Vor dem Haus“ hilft wenig, wenn Gehweg, Zuweg und Treppe getrennt zu betrachten sind. Nennen Sie die Fläche so, wie sie im Vertrag steht.
Kontrollgänge fehlen. Auch ein Kontrollgang ohne Maßnahme ist wichtig. „6:15 Uhr geprüft, trocken, kein Streuen nötig“ zeigt, dass jemand hingeschaut hat.
Bei einem Unfall sofort abrufbar
Die beste Dokumentation nützt nichts, wenn sie erst nach Wochen auftaucht. Sobald ein Schadenfall gemeldet wird, wollen Versicherung und Anwalt Belege sehen. Vereinbaren Sie deshalb, dass Sie die Aufzeichnungen jederzeit anfordern können – und zwar für jede Fläche und jeden Tag.
Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien wird jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und ausgeführter Leistung dokumentiert. Sie können die Dokumentation für Ihre Flächen jederzeit anfordern. Zusammen mit der Räumkarte ist so belegt, welche Fläche wann geräumt wurde – und dass Sie einen zuverlässigen Dienst sorgfältig ausgewählt haben. Was nach einem Sturz sonst zu tun ist, zeigt der Ratgeber Glätteunfall vor Ihrem Haus: Die ersten Schritte.
Wie lange aufbewahren?
Forderungen nach einem Unfall kommen oft erst spät. Bewahren Sie die Unterlagen deshalb mehrere Jahre auf. Details beantwortet die Seite Wie lange sollte ich Nachweise zum Winterdienst aufbewahren?

Dokumentation erleichtert Ihre Kontrollpflicht
Wer den Winterdienst abgibt, muss den Dienst weiter kontrollieren. Gerichte verlangen eine engmaschige Überwachung. Bloßes Reagieren auf Beschwerden reicht nicht (OLG Oldenburg, 13.02.2014, 1 U 77/13). Eine Hausverwaltung zu beauftragen, reicht allein ebenfalls nicht (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12).
Die Dokumentation beim Winterdienst macht Kontrolle einfach. Werfen Sie nach einem Schneefall einen Blick in die Aufzeichnungen. Passen Uhrzeiten und Flächen? Stimmt das mit dem überein, was Sie selbst gesehen haben? Notieren Sie Ihre Kontrolle kurz. So haben Sie beides: den Nachweis des Dienstes und den Nachweis Ihrer eigenen Überwachung.
Das Räumen übernimmt der Dienst. Den Nachweis haben Sie schwarz auf weiß – für jeden Tag der Saison und für jede Fläche.
Kontrolle in zwei Minuten
Fordern Sie die Einsätze für Ihre Flächen an und prüfen Sie sie in Ruhe. Fester Preis: 39 € netto je laufendem Meter.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Vorteil für Vermieter: Belege für Mieter
Mieter dürfen die Belege zu ihrer Betriebskostenabrechnung einsehen. Eine saubere Rechnung plus Einsatzdokumentation beantwortet viele Fragen, bevor sie gestellt werden. Gerade bei einer Saisonpauschale fragen Mieter manchmal: „Wofür zahle ich, es hat doch kaum geschneit?“ Die Dokumentation zeigt, wie oft wegen Glätte gestreut wurde.
Welche Punkte in den Vertrag gehören, lesen Sie im Beitrag Winterdienst-Vertrag. Wie die Leistung genau beschrieben wird, zeigt der Ratgeber Leistungsbeschreibung. Wer selbst räumt, findet eine Vorlage im Ratgeber Streubuch führen.
Wenn der Dienst nicht dokumentiert
Fehlen Aufzeichnungen oder kommen sie nur auf Nachfrage und lückenhaft, ist das ein Warnsignal. Sprechen Sie es schriftlich an. Bleibt es dabei, ist ein Wechsel zur nächsten Saison sinnvoll. Wie das ohne Lücke gelingt, zeigt der Ratgeber Winterdienst-Vertrag kündigen oder wechseln.

Häufige Fragen zur Einsatzdokumentation
Was muss eine Winterdienst-Dokumentation enthalten?
Datum und Uhrzeit, die Fläche, die Maßnahme (geräumt, gestreut, womit) und wer den Einsatz ausgeführt hat. Wetterlage und Fotos sind eine gute Ergänzung.
Muss ich als Eigentümer dokumentieren?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Nach einem Sturz ist die Dokumentation aber oft Ihr wichtigster Beleg. Wer selbst räumt, sollte ein Streubuch führen.
Wie lange sollte ich die Dokumentation aufbewahren?
Mehrere Jahre. Forderungen nach einem Unfall kommen oft verzögert. Bewahren Sie Unterlagen lieber zu lange als zu kurz auf.
Sind Fotos Pflicht?
Nein. Fotos mit Zeitstempel erhöhen aber die Beweiskraft deutlich.
Bekomme ich die Dokumentation vom Winterdienst?
Das sollte im Vertrag stehen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien können Sie die Dokumentation für Ihre Flächen jederzeit anfordern.
Fazit
Eine lückenlose Dokumentation beim Winterdienst ist Ihr Beweis im Ernstfall und Ihr Werkzeug für die Kontrolle. Datum, Uhrzeit, Fläche und Maßnahme gehören in jeden Eintrag, Fotos machen ihn stärker. Vereinbaren Sie, dass Sie die Aufzeichnungen jederzeit bekommen. Weitere Haftungs- und Vertragsthemen finden Sie im Winterdienst-Ratgeber. Berechnen Sie jetzt Ihren Preis für einen dokumentierten Winterdienst.