Streubuch führen: Vorlage und wichtige Angaben für Selbsträumer

Sie räumen selbst. Jeden Morgen, zuverlässig, seit Jahren. Doch wenn morgen jemand vor Ihrem Haus stürzt und behauptet, es sei nicht gestreut gewesen – womit beweisen Sie das Gegenteil? Mit Ihrem guten Gewissen allein nicht.

Wer ein Streubuch führen will, braucht vor allem eine einfache Vorlage. Sie hilft Ihnen, jeden Einsatz sofort und vollständig festzuhalten: Datum, Uhrzeit, Wetter, Maßnahme und Name. Tragen Sie direkt nach dem Räumen ein, ergänzen Sie Fotos und bewahren Sie das Streubuch mehrere Jahre auf. So haben Sie im Streitfall einen Beleg, dass Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind.

Streubuch führen: Einträge zum Winterdienst digital erfassen

Was ist ein Streubuch?

Ein Streubuch ist ein Protokoll über Ihre Räum- und Streueinsätze. Es ist keine gesetzliche Pflicht. Aber es ist Ihr wichtigstes Beweismittel, wenn es nach einem Sturz Streit gibt.

Denn im Streitfall zählt, was Sie belegen können. Ein Glätteunfall innerhalb der Streuzeiten kann nach einer Entscheidung des Landgerichts Bochum für eine Pflichtverletzung sprechen – solange der Pflichtige nichts anderes beweist. Ohne Aufzeichnung stehen Sie dann mit leeren Händen da.

Professionelle Dienste führen eine Einsatzdokumentation. Wer selbst räumt, braucht das Gleiche in einfacher Form. Wie die Dokumentation beim Dienstleister aussieht, zeigt der Ratgeber Einsatzdokumentation: Ihr Beweis im Ernstfall.

Streubuch führen: die fünf wichtigsten Angaben

1. Datum

Klingt selbstverständlich. Wird aber oft vergessen, wenn man um 6 Uhr noch müde ist. Schreiben Sie den Wochentag dazu. Das hilft, Sonn- und Feiertage zu erkennen.

2. Uhrzeit

Das ist die wichtigste Angabe. In Essen muss der Gehweg werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr frei sein, wenn Schnee oder Glätte nach 20 Uhr entstanden sind. Tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr müssen Sie sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte handeln. Notieren Sie Beginn und Ende.

3. Wetter

Schneefall, Eisregen, Reif, überfrierende Nässe? Temperatur? Diese Angabe zeigt, warum Sie gehandelt haben – oder warum kein Einsatz nötig war.

4. Maßnahme

Geräumt, gestreut oder beides? Womit gestreut? Welche Flächen? In Essen dürfen Sie auf Gehwegen grundsätzlich nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat verwenden. Salz ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur in engen Grenzen, etwa bei Eisregen.

5. Name

Wer hat geräumt? Sie, Ihr Partner, der Nachbar, ein Mieter? Gerade wenn mehrere Personen abwechselnd räumen, ist das entscheidend.

Lieber gar kein Streubuch führen?

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien wird jeder Einsatz dokumentiert – Sie müssen nichts eintragen. 39 € netto je laufendem Meter pro Saison.

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Die Vorlage zum Abschreiben

Übertragen Sie diese Tabelle in ein Heft, eine Tabellen-Datei oder eine Notiz-App. Eine Zeile pro Einsatz genügt.

Datum Uhrzeit von–bis Wetter Fläche Maßnahme / Streumittel Name Foto
Mo, 12.01. 6:10–6:35 Schneefall bis 5 Uhr, −2 °C Gehweg, Zuweg geräumt, Splitt gestreut K. Müller ja
Mo, 12.01. 13:05–13:20 erneut Schnee 11–12:30 Uhr Gehweg geräumt, nachgestreut K. Müller ja
Di, 13.01. 6:20–6:30 trocken, −4 °C, Reif Gehweg, Treppe Granulat gestreut K. Müller nein
Mi, 14.01. 6:15 trocken, keine Glätte alle Kontrolle, keine Maßnahme K. Müller nein

Tipp: Tragen Sie auch Kontrollgänge ohne Maßnahme ein. „6:15 Uhr geprüft, keine Glätte“ zeigt, dass Sie hingeschaut haben. Das ist fast so wertvoll wie ein Streueinsatz.

Sofort nach dem Einsatz eintragen

Ein Streubuch ist nur so glaubwürdig wie seine Einträge. Schreiben Sie direkt nach dem Räumen – nicht abends, nicht am Wochenende für die ganze Woche. Nachträgliche Sammeleinträge in derselben Schrift und Farbe wirken schnell konstruiert.

Digitale Lösungen helfen. Eine Tabelle auf dem Handy speichert automatisch das Änderungsdatum. Eine Notiz-App mit Zeitstempel ist ebenso gut. Wichtig ist nur: regelmäßig und ehrlich. Nutzen Sie die Vorlage oben als Muster für die Spalten.

Fotos als Ergänzung

Ein Foto sagt mehr als jeder Eintrag. Machen Sie nach dem Streuen ein Bild vom Gehweg. Das Handy speichert Datum und Uhrzeit automatisch. Achten Sie darauf, dass Hausnummer oder ein markanter Punkt zu sehen sind. So ist klar, wo das Foto entstanden ist.

Sichern Sie die Fotos regelmäßig, zum Beispiel in einem Ordner „Winterdienst“ mit Unterordnern je Monat.

Gestreuter Gehweg als Foto für das Streubuch

Streubuch in der Hausgemeinschaft

Räumen mehrere Personen im Wechsel, etwa Mieter nach Plan, wird das Streubuch noch wichtiger. Jeder trägt seine Einsätze selbst ein. Legen Sie das Heft an einen festen Ort, zum Beispiel neben den Streugutbehälter. Oder nutzen Sie eine geteilte Tabelle.

Als Vermieter sollten Sie das Streubuch regelmäßig ansehen. Das ist Teil Ihrer Kontrollpflicht. Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein bloßer Schneeplan im Briefkasten keine wirksame Übertragung auf Mieter ist (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Wer Mietern den Winterdienst überträgt, braucht eine klare Vereinbarung – und muss prüfen, ob sie eingehalten wird.

Mehrfamilienhaus im Winter – Streubuch für die Hausgemeinschaft

Aufbewahren für mögliche Forderungen

Forderungen nach einem Sturz kommen nicht immer sofort. Manchmal meldet sich erst Wochen später ein Anwalt. Manchmal fordert eine Krankenkasse nach Monaten ihre Behandlungskosten zurück. Bewahren Sie Ihr Streubuch deshalb mehrere Jahre auf. Mehr dazu auf der Seite Wie lange sollte ich Nachweise aufbewahren?

Achtung: Ein Streubuch schützt Sie nur, wenn Sie auch wirklich gestreut haben. Es ersetzt nicht die Arbeit. Und es hilft nicht, wenn Sie krank oder im Urlaub sind und niemand für Sie räumt.

Wann ein Dienst die bessere Wahl ist

Ein Streubuch ist Arbeit. Jeden Morgen räumen, jeden Morgen schreiben, jeden Morgen fotografieren. Wer das nicht mehr will oder kann, gibt beides ab: das Räumen und die Dokumentation. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING gehört die Einsatzdokumentation jedes Einsatzes zum Festpreis. Worauf Sie bei der Auswahl achten, zeigt der Ratgeber Winterdienst-Anbieter auswählen: 10 Prüffragen. Wie die Leistung beschrieben wird, lesen Sie im Beitrag Leistungsbeschreibung. Haben Sie schon einen Dienst, der nicht zuverlässig ist? Dann hilft der Ratgeber Winterdienst-Vertrag kündigen oder wechseln.

Räumen und Dokumentieren abgeben

Sie zahlen einen festen Preis für die Saison. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Leistung festgehalten.

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Häufige Fragen: Streubuch führen

Muss ich ein Streubuch führen?

Gesetzlich nicht. Es ist aber Ihr wichtigster Beleg, wenn nach einem Sturz Streit entsteht. Wer selbst räumt, sollte es deshalb führen.

Was gehört in ein Streubuch?

Datum, Uhrzeit, Wetter, Fläche, Maßnahme mit Streumittel und der Name der Person, die geräumt hat. Fotos sind eine gute Ergänzung.

Gibt es eine kostenlose Vorlage für das Streubuch?

Ja, die Tabelle auf dieser Seite können Sie abschreiben oder in eine Tabellen-Datei übertragen. Eine Zeile pro Einsatz reicht.

Wie lange muss ich das Streubuch aufbewahren?

Eine feste Frist gibt es nicht. Bewahren Sie es mehrere Jahre auf, weil Forderungen oft verzögert kommen.

Reicht ein digitales Streubuch?

Ja. Digitale Einträge mit automatischem Zeitstempel sind sogar besonders glaubwürdig.

Fazit

Wer ein Streubuch führen will, hat mit einer festen Vorlage im Ernstfall Beweise statt Erinnerungen. Datum, Uhrzeit, Wetter, Maßnahme und Name – sofort eingetragen, mit Fotos ergänzt und mehrere Jahre aufbewahrt. Wer sich das sparen will, gibt Räumen und Dokumentation zusammen ab. Weitere Anleitungen finden Sie in allen Ratgebern zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis.