Zwei Jahre nach einem Winter kommt ein Anwaltsschreiben. Eine Frau sei damals vor Ihrem Haus gestürzt. Sie erinnern sich nicht einmal an den Tag. Haben Sie noch irgendetwas in der Hand?
Wie lange sollten Sie Nachweise zum Winterdienst aufbewahren? Mindestens bis zum Ablauf der Verjährung. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte davon weiß. Bei Personenschäden kann es länger dauern. Bewahren Sie Nachweise deshalb lieber länger auf – am besten digital.

Warum Nachweise so wichtig sind
Nach einem Glätteunfall wird gestritten: War geräumt? Wann? Womit? Der Gestürzte muss zwar grundsätzlich beweisen, dass eine Streupflicht bestand und verletzt wurde. Der BGH hat aber betont, dass die Anforderungen an seinen Vortrag „nicht überspannt werden“ dürfen (Beschluss vom 01.07.2025, VI ZR 357/24).
Wer dann eine Dokumentation vorlegen kann, steht deutlich besser da. Mehr zur Beweislast im Ratgeber Beweislast beim Glätteunfall.
Nachweise, die Sie nicht selbst führen müssen
Jeder Einsatz wird dokumentiert – ein Streubuch müssen Sie nicht selbst führen.
Lieber am Telefon? +49 201 45 875 433
Nachweise zum Winterdienst: die Fristen

Die regelmäßige Verjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte die Umstände und den Verantwortlichen kennt oder kennen müsste. Den Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
Ein Beispiel: Ein Sturz im Januar verjährt bei Kenntnis des Geschädigten frühestens drei Jahre nach Ende dieses Jahres. Das sind also fast vier Jahre. Bei Verletzungen des Körpers gibt es zudem eine Höchstfrist von 30 Jahren, wenn der Geschädigte erst spät von Umständen erfährt. Mehr im Lexikon unter Verjährung.
Faustregel: Heben Sie Nachweise mindestens vier volle Jahre nach dem Winter auf. Wenn Sie von einem Unfall erfahren haben, bewahren Sie alles bis zur endgültigen Klärung auf.
Welche Unterlagen zählen
- Winterdienstvertrag mit Leistungsbeschreibung
- Einsatzdokumentation mit Datum, Uhrzeit und Streugut
- Rechnungen und Überweisungsbelege
- Eigenes Streubuch, wenn Sie selbst räumen
- Fotos vom geräumten Gehweg mit Zeitstempel
- Absprachen mit Mietern, Nachbarn oder Vertretungen
Wie Sie ein Streubuch führen, zeigt der Ratgeber Streubuch führen. Was eine gute Einsatzdokumentation ausmacht, erklärt das Lexikon unter Einsatzdokumentation.
Digital ist sicherer

Papier verblasst, Ordner verschwinden bei Umzug oder Verkauf. Scannen Sie Unterlagen oder speichern Sie digitale Berichte direkt. Legen Sie pro Winter einen eigenen Ordner an. Sichern Sie ihn an zwei Orten, etwa auf dem Rechner und in einer Cloud.
Achtung: Eine Dokumentation, die Sie nicht finden, hilft Ihnen nicht. Beschriften Sie Dateien mit Winter und Adresse, zum Beispiel „Winterdienst Musterstraße Saison Nov–Apr“.
Auch für Steuer und Nebenkosten
Rechnungen brauchen Sie auch für die Steuer: Selbstnutzer können 20 Prozent der Arbeitskosten nach § 35a EStG geltend machen. Vermieter brauchen Belege für die Nebenkostenabrechnung, denn Mieter haben ein Recht auf Belegeinsicht. Mehr dazu im Ratgeber Belegeinsicht beim Winterdienst.
Festpreis mit Dokumentation
Berechnen Sie Ihren Saisonpreis nach laufenden Metern.
Lieber persönlich? +49 201 45 875 433
Was eine gute Dokumentation enthält
Eine Dokumentation ist nur so gut wie ihre Details. „Gestreut“ allein hilft vor Gericht wenig. Besser ist: „12. Januar, 6:20 Uhr, Gehweg und Zuweg geräumt, Splitt gestreut, Temperatur minus 2 Grad.“ So lässt sich später nachvollziehen, was wirklich passiert ist.
Wer selbst räumt, kann das in einem einfachen Heft oder einer App notieren. Ein Foto mit Zeitstempel ergänzt die Notiz.
Beim Hausverkauf: Nachweise behalten
Verkaufen Sie Ihr Haus, bleiben Sie für vergangene Winter verantwortlich. Die Nachweise gehören also zu Ihnen, nicht zum Käufer. Nehmen Sie sie mit. Mehr im Ratgeber Winterdienst beim Hausverkauf.
Dokumentation inklusive
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien dokumentiert jeden Einsatz. Sie bekommen die Belege, ohne selbst ein Heft führen zu müssen. Welche Flächen dazugehören, steht vorab in der Räumkarte – einem Satellitenbild mit allen eingezeichneten Flächen. Auch sie ist ein Nachweis für die sorgfältige Beauftragung. Der Preis: 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison, bei 15 Metern also 585 Euro netto.
Mehr zur Dokumentation im Ratgeber Winterdienst-Dokumentation.
Gut vorbereitet, falls doch etwas passiert
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.
Fragen vorab? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen
Wie lange sollte ich Winterdienst-Nachweise aufbewahren?
Mindestens bis zur Verjährung möglicher Ansprüche. Als Faustregel vier volle Jahre nach dem Winter, nach einem Unfall bis zur Klärung.
Wann verjähren Ansprüche aus einem Glätteunfall?
Regelmäßig nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Geschädigte Schaden und Verantwortlichen kennt.
Welche Nachweise sind am wichtigsten?
Einsatzdokumentation mit Datum und Uhrzeit, Vertrag, Rechnungen und Fotos.
Reicht eine digitale Kopie?
Für Ihre eigenen Nachweise ja. Sichern Sie Dateien an zwei Orten.
Fazit
Nachweise zum Winterdienst aufzubewahren lohnt sich. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre ab Jahresende, bei Personenschäden kann es länger dauern. Heben Sie alles mindestens vier Winter auf, digital und gut beschriftet. Weitere Antworten rund um die Räumpflicht finden Sie unter Fragen und Antworten zum Winterdienst. Fordern Sie jetzt ein Angebot an für einen Dienst mit Dokumentation.