Ein lauter Schrei vor dem Fenster. Ein Mann liegt auf dem Gehweg, direkt vor Ihrer Haustür. Er hält sich das Handgelenk. In diesem Moment rasen tausend Gedanken durch den Kopf. Was tun nach einem Glätteunfall vor dem eigenen Haus? Bewahren Sie Ruhe und erledigen Sie drei Dinge in genau dieser Reihenfolge: helfen, Fakten sichern, keine Schuld anerkennen.
Alles andere hat Zeit bis später am Tag. Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was jetzt wichtig ist. Drucken Sie sie aus und legen Sie sie zu Ihren Hausunterlagen. Im Ernstfall denkt niemand klar.

Glätteunfall vor dem eigenen Haus: die 7 Schritte
Die folgenden Schritte schützen den Verletzten und Sie. Sie sind kein Schuldeingeständnis, sondern schlicht vernünftig.
Schritt 1: Erste Hilfe leisten
Der Mensch geht vor. Sprechen Sie den Gestürzten an. Bewegen Sie ihn nicht, wenn er über Schmerzen im Rücken, Hüfte oder Kopf klagt. Rufen Sie bei Verdacht auf Brüche oder Kopfverletzungen den Notruf 112. Holen Sie eine Decke. Bleiben Sie bei ihm, bis Hilfe da ist.
Freundlichkeit schadet nie. Sie ist auch kein Eingeständnis. Wer sich allein gelassen fühlt, streitet später eher.
Schritt 2: Fakten sichern – sofort
Beweise verschwinden schnell. Taut es mittags, sieht der Gehweg am Nachmittag völlig anders aus. Sichern Sie deshalb sofort:
- Fotos: Unfallstelle aus mehreren Richtungen, Nahaufnahme der Oberfläche, geräumte und nicht geräumte Bereiche.
- Uhrzeit: genaue Zeit des Sturzes notieren.
- Wetter: Schneefall, Regen, Temperatur, Glättewarnung. Ein Foto vom Thermometer oder ein Screenshot der Wetter-App hilft.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern von Nachbarn oder Passanten.
- Ort: Stand der Sturz auf Ihrem Gehweg, auf dem Nachbargrundstück oder auf der Fahrbahn?
Notieren Sie auch, welche Art von Glätte Sie sehen: festgetretener Schnee, Reif oder blankes Eis. Die Unterschiede erklärt der Deutsche Wetterdienst in seinem Lexikon zur Glätte.
Schritt 3: Keine Schuld anerkennen
Das ist schwer, wenn jemand verletzt vor Ihnen liegt. Aber sagen Sie nicht: „Das ist meine Schuld“ oder „Ich zahle das“. Unterschreiben Sie nichts. Ob Sie haften, prüft Ihre Versicherung. Ein vorschnelles Anerkenntnis hilft niemandem und kann Ihre Lage verschlechtern.
Ein guter Satz lautet: „Es tut mir leid, dass Sie gestürzt sind. Ich kümmere mich darum, dass alles geklärt wird.“
Achtung: Machen Sie dem Gestürzten keine Zahlungszusagen – auch nicht aus Mitgefühl. Überlassen Sie die Prüfung der Frage, ob Sie haften, Ihrer Haftpflichtversicherung.
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Schritt 4: Eigene Unterlagen sichern
Jetzt geht es um Ihre Verteidigung. Wann haben Sie heute geräumt? Wann gestreut? Womit? Schreiben Sie es auf, solange die Erinnerung frisch ist. Haben Sie einen Dienstleister beauftragt, fordern Sie noch am selben Tag dessen Einsatzprotokoll an.
Warum das so wichtig ist, zeigt der Ratgeber zur Winterdienst-Dokumentation. Kurz gesagt: Ohne Nachweis steht im Streit oft Aussage gegen Aussage.
Schritt 5: Versicherung informieren
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer Haftpflichtversicherung. Das gilt auch dann, wenn der Gestürzte noch keine Forderung gestellt hat. Selbstnutzer wenden sich meist an die Privathaftpflicht. Vermieter an die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wie die Meldung richtig aussieht, lesen Sie unter Schadensmeldung an die Versicherung.
Schritt 6: Post nicht selbst beantworten
In den Wochen danach kann Post kommen: vom Anwalt des Gestürzten, von seiner Krankenkasse oder einer Unfallversicherung. Leiten Sie alles an Ihre Versicherung weiter. Antworten Sie nicht selbst mit Zusagen oder Entschuldigungen, die wie ein Eingeständnis klingen.
Schritt 7: Ab sofort lückenlos organisieren
Nach dem ersten Unfall ist die Lage eine andere. Sollte es ein zweites Mal passieren, wird es schwer, sich auf Pech zu berufen. Organisieren Sie den Winterdienst deshalb ab sofort lückenlos – mit Vertretung, Zeiten und Nachweisen.

Was tun, wenn Sie keinen Nachweis haben?
Das ist der schwierigste Fall. Wer nichts aufgeschrieben hat, muss sich auf Zeugen und das eigene Gedächtnis verlassen. Fragen Sie Nachbarn, ob sie Sie beim Räumen gesehen haben. Suchen Sie Fotos auf dem Handy. Manchmal hat das Handy den Zeitpunkt gespeichert.
Wichtig ist Ehrlichkeit. Erfinden Sie keine Uhrzeiten. Das fliegt vor Gericht schnell auf und macht alles schlimmer.
Welche Folgen auf Sie zukommen können
Ob Sie zahlen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Die Kurzantwort gibt die Frage Wer zahlt, wenn jemand vor meinem Haus ausrutscht? Mögliche Forderungen sind Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Wie hoch Schmerzensgeld in echten Fällen ausfiel, zeigt der Beitrag Schmerzensgeld nach Glatteis-Sturz.
Manchmal muss sich der Gestürzte aber einen Teil selbst anrechnen lassen, etwa wenn er erkennbar unvorsichtig war. Mehr dazu unter Mitverschulden beim Glätteunfall. Das Grundprinzip der Haftung erklärt der Ratgeber Haftung beim Winterdienst.
Dazu kommt in Essen ein mögliches Bußgeld. Bei fahrlässiger Verletzung der Winterdienstpflicht sind bis zu 500 Euro möglich. Auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) kann folgen. Ob Sie mit einer Anzeige rechnen müssen, beantwortet die Frage Kann ich angezeigt werden, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?
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Notfallkarte für die Haustür

Machen Sie es sich leicht. Schreiben Sie auf eine Karte und legen Sie sie in die Schublade neben der Haustür:
- Notruf 112
- Telefonnummer der Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer
- Telefonnummer des Winterdienstes
- Stift und Zettel für Zeugen und Uhrzeiten
- Hinweis: Fotos machen, nichts unterschreiben
Diese Karte kostet Sie fünf Minuten. Im Ernstfall spart sie Ihnen viel Ärger. Weitere Checklisten finden Sie in der Ratgeber-Übersicht. Wohnen Sie nicht selbst im Haus, geben Sie eine Kopie an einen Nachbarn oder die Hausverwaltung. So weiß auch vor Ort jemand, was zu tun ist.
Häufige Fragen zum Glätteunfall vor dem eigenen Haus
Was tun bei einem Sturz vor der eigenen Haustür?
Zuerst helfen und bei Bedarf den Notruf 112 wählen. Dann Fotos, Uhrzeit, Wetter und Zeugen sichern. Keine Schuld anerkennen und zeitnah die Haftpflichtversicherung informieren.
Muss ich dem Gestürzten meine Versicherung nennen?
Sie können ihm Ihren Namen und Ihre Adresse geben. Die Prüfung der Haftung übernimmt Ihre Versicherung. Zusagen zur Zahlung sollten Sie nicht machen.
Wie schnell muss ich den Unfall der Versicherung melden?
So schnell wie möglich. Die genaue Frist steht in Ihrem Vertrag. Melden Sie den Fall auch dann, wenn noch keine Forderung vorliegt.
Was ist, wenn mein Winterdienst nicht geräumt hat?
Fordern Sie sofort das Einsatzprotokoll an und informieren Sie Ihre Versicherung. Ein Dienstleister haftet für eigene Fehler. Als Vermieter haften Sie Ihrem Mieter gegenüber aber zusätzlich.
Muss sich ein unaufmerksamer Gestürzter eine Mitschuld anrechnen lassen?
Das ist möglich. Ob und in welcher Höhe, entscheidet im Streitfall das Gericht.
Fazit
Nach einem Glätteunfall zählen die ersten Stunden: helfen, Fakten sichern, keine Schuld anerkennen, Versicherung informieren. Ihre eigene Dokumentation ist dabei der wichtigste Schutz. Am besten sorgen Sie dafür, dass es gar nicht erst passiert. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Winterdienst-Angebot an – mit festem Preis und Einsatznachweis.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.