Schmerzensgeld nach Glatteis-Sturz: Womit Eigentümer rechnen müssen

Drei Wochen nach dem Winterwochenende liegt ein Brief im Kasten. Absender: eine Anwaltskanzlei. Betreff: Schmerzensgeld bei Glatteis – Sturz vor Ihrem Haus am 14. Januar. Plötzlich steht eine Zahl im Raum. Wie hoch kann das werden? Die ehrliche Antwort: Das hängt von der Verletzung und ihren Folgen ab. Wer überhaupt zahlen muss, klärt die Frage Wer zahlt, wenn jemand vor meinem Haus ausrutscht? Echte Urteile zeigen Beträge im Bereich von mehreren tausend Euro – plus Behandlungskosten, Verdienstausfall und weitere Posten.

Pauschale Zahlen wie „bis zu X Euro“ helfen Ihnen nicht. Deshalb finden Sie hier nur Fälle, die Gerichte tatsächlich entschieden haben. Und die Posten, die neben dem Schmerzensgeld auf Sie zukommen können.

Schmerzensgeld bei Glatteis: Fußgänger stürzt auf vereistem Gehweg

Wovon die Höhe des Schmerzensgeldes abhängt

Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für Schmerzen, Leid und bleibende Folgen. Es gibt keine feste Tabelle. Gerichte schauen auf den Einzelfall:

  • Art der Verletzung: Prellung, Handgelenksbruch oder Oberschenkelhalsbruch sind ganz unterschiedliche Fälle.
  • Behandlung: Operation, Krankenhaus, Reha, Dauer der Heilung.
  • Bleibende Folgen: Schmerzen, eingeschränkte Beweglichkeit, Gehhilfe.
  • Alter und Lebenssituation: Wie stark verändert der Unfall das Leben des Gestürzten?
  • Mitverschulden: War der Gestürzte selbst unvorsichtig, sinkt der Betrag.

Gerade bei älteren Menschen sind die Folgen oft schwer. Ein Bruch heilt langsamer. Manchmal bleibt die Selbstständigkeit auf der Strecke.

Schmerzensgeld bei Glatteis: echte Fälle mit Beträgen

Diese Fälle sind belegt. Sie zeigen, in welcher Größenordnung sich Urteile bewegen.

Gericht und Datum Fall Ergebnis
OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12 Mieterin stürzt vor dem Haus, Oberschenkelhalsbruch, OP, Reha, Dauerbeschwerden 7.000 € Schmerzensgeld plus 2.652,31 € weiterer Schaden (ein Drittel Mitverschulden)
OLG Hamm, 01.12.2023, 11 U 32/22 Fußgängerin stürzt am Zebrastreifen, Stadt hatte nur Salz gestreut 7.000 € Schmerzensgeld plus Haftung für künftige Schäden
BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23 Mieterin stürzt auf vereistem Weg, Hausmeisterdienst hatte nicht gestreut Amtsgericht sprach 12.000 € zu; BGH verwies zurück, Endbetrag offen
OLG Oldenburg, 13.02.2014, 1 U 77/13 Sturz vor WEG-Anlage, 82-jähriger Hausmeister räumte nicht Sozialversicherung erhält 16.961,53 € zurück
LG Coburg, 08.12.2000, 13 O 424/99 Sturz vor dem Haus, Mieter räumten nur aus Gefälligkeit 15.000 DM Schmerzensgeld plus rund 1.000 DM Behandlungskosten

Auffällig ist der Fall aus Hamm: In der ersten Instanz sprach das Landgericht Bochum noch 10.000 Euro zu. Das OLG setzte unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens 7.000 Euro fest. Wer den Fall nachlesen will, findet das Urteil im Volltext bei der Justiz NRW.

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Was neben dem Schmerzensgeld dazukommt

Das Schmerzensgeld ist oft nicht der größte Posten. Dazu kommen Forderungen, die viele Eigentümer unterschätzen:

  • Heilbehandlung: Arzt, Krankenhaus, Operation, Reha, Physiotherapie.
  • Haushaltshilfe: wenn der Gestürzte Einkauf, Putzen oder Kochen nicht mehr allein schafft.
  • Verdienstausfall: bei Berufstätigen oft ein großer Betrag.
  • Künftige Schäden: Gerichte stellen fest, dass auch spätere Folgen zu ersetzen sind.
  • Anwalts- und Gerichtskosten: wenn Sie den Prozess verlieren.
  • Regress: Krankenkasse und Unfallversicherung holen sich ihre Kosten zurück. Mehr dazu unter Regress der Krankenkasse.

Die Summe aller Posten kann das Schmerzensgeld deutlich übersteigen. Eine vollständige Beispielrechnung zeigt der Ratgeber Was ein Glätteunfall wirklich kostet.

Eigentümer prüft Forderung zu Schmerzensgeld nach Glatteis-Sturz

Mitverschulden: Warum Beträge oft sinken

In vielen Fällen muss sich der Gestürzte einen Teil selbst anrechnen lassen. Die Quoten schwanken: ein Drittel beim OLG Hamm, 40 Prozent beim OLG Oldenburg, sogar 50 Prozent in einem anderen Fall des OLG Hamm. Es gibt aber auch Urteile ohne jede Kürzung.

Wichtig für Sie: Allein, dass der Gestürzte die Glätte gesehen hat, reicht nicht, um die Haftung auszuschließen. Alle Details lesen Sie unter Mitverschulden beim Glätteunfall.

Schmerzensgeld bei Glatteis – und Ihre Versicherung

Die gute Nachricht: Eine Haftpflichtversicherung zahlt berechtigte Forderungen. Selbstnutzer sind meist über die Privathaftpflicht geschützt. Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Was bei grober Fahrlässigkeit gilt, erklärt das Lexikon.

Prüfen Sie trotzdem drei Punkte:

  1. Besteht überhaupt eine passende Versicherung für Ihr Objekt?
  2. Reicht die Deckungssumme auch für schwere Personenschäden?
  3. Ist eine vermietete Einliegerwohnung mitversichert? Das hängt vom Vertrag ab.

Achtung: Bußgelder zahlt keine Versicherung. Und nach einem Schaden kann die Prämie steigen. Zeit, Nerven und ein Gerichtstermin bleiben ebenfalls bei Ihnen.

So senken Sie Ihr Risiko schon vor dem ersten Frost

Das beste Schmerzensgeld ist das, das nie gefordert wird. Mit wenigen Schritten senken Sie das Risiko deutlich:

  • Pflichten kennen: In Essen müssen Sie den Gehweg in der vorhandenen Breite räumen, höchstens 1,20 Meter.
  • Zeiten einhalten: Glätte, die nachts entsteht, muss werktags bis 7 Uhr weg sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr.
  • Richtig streuen: Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten.
  • Nachstreuen: Glätte kommt oft am Nachmittag zurück.
  • Vertretung regeln: Urlaub und Krankheit sind die häufigsten Lücken.
  • Dokumentieren: Datum, Uhrzeit und Maßnahme notieren.

Wer das nicht selbst leisten kann oder will, gibt die Arbeit an einen Profi ab. Dann liegen Zeiten, Vertretung und Dokumentation beim Dienstleister.

Was Sie im Streitfall schützt

Im Prozess muss der Gestürzte beweisen, dass Sie Ihre Pflicht verletzt haben. Sie wiederum sollten darlegen können, wann und wie geräumt wurde. Ohne Nachweis wird es schwer. Warum das so ist, erklärt der Ratgeber zur Beweislast beim Glätteunfall.

Das stärkste Beweismittel ist ein Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit. Ein professioneller Dienst liefert genau das. Das Grundprinzip der Haftung lesen Sie unter Haftung beim Winterdienst.

Sauber geräumter Gehweg schützt vor Schmerzensgeld nach Glatteis-Sturz

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Mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING wird jeder Einsatz dokumentiert. So haben Sie im Ernstfall Belege statt Bauchgefühl.

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Häufige Fragen zum Schmerzensgeld bei Glatteis

Wie viel Schmerzensgeld bekommt man bei einem Sturz auf Glatteis?

Das hängt von der Verletzung und den Folgen ab. In belegten Fällen sprachen Gerichte zum Beispiel 7.000 Euro bei einem Oberschenkelhalsbruch zu. Dazu kommen oft Behandlungskosten und weitere Schäden.

Muss ich als Eigentümer das Schmerzensgeld selbst zahlen?

Wenn Sie haften, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung. Voraussetzung ist, dass eine passende Versicherung besteht. Bußgelder zahlt sie nicht.

Wer zahlt, wenn eine Winterdienst-Firma nicht geräumt hat?

Die Firma haftet für eigene Fehler. Der Winterdienst von GOTTSCHLING hat dafür eine Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK. Als Vermieter bleiben Sie gegenüber Ihrem Mieter Ansprechpartner (BGH, VIII ZR 250/23). Sie können sich aber an den versicherten Winterdienst halten.

Kann das Schmerzensgeld wegen Mitverschulden sinken?

Ja. Gerichte haben Ansprüche um ein Drittel, 40 oder 50 Prozent gekürzt. Es gibt aber auch Fälle ohne Kürzung.

Kommen nach dem Schmerzensgeld noch weitere Forderungen?

Oft ja. Krankenkasse oder Unfallversicherung können ihre Behandlungskosten vom Verantwortlichen zurückfordern.

Fazit

Schmerzensgeld nach einem Glatteis-Sturz liegt in echten Fällen schnell bei mehreren tausend Euro. Behandlungskosten, Verdienstausfall und Regressforderungen kommen oft noch dazu. Prüfen Sie Ihre Haftpflicht – und sorgen Sie dafür, dass der Sturz gar nicht erst passiert. Weitere Anleitungen finden Sie in allen Ratgebern zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis für die ganze Saison.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.