Schmerzensgeld ist ein Geldbetrag, der einem Verletzten für Schmerzen, Leid und entgangene Lebensfreude gezahlt wird. Es gleicht Schäden aus, die sich nicht in einer Rechnung ausdrücken lassen. Juristen sprechen von immateriellem Schadensersatz.
Eine Mieterin bricht sich auf dem vereisten Weg vor ihrem Haus den Oberschenkelhals. Operation, zwei Wochen Krankenhaus, drei Wochen Reha, danach dauerhafte Beschwerden. Die Rechnungen der Klinik sind das eine. Die Frage, was ihr für Schmerzen und Einschränkungen zusteht, ist das andere. Genau darum geht es beim Schmerzensgeld.

Wofür Schmerzensgeld gezahlt wird
Die Grundlage ist § 253 Absatz 2 BGB. Bei einer Verletzung von Körper oder Gesundheit kann der Verletzte eine „billige Entschädigung in Geld“ verlangen, auch für Schäden, die kein Vermögensschaden sind. Voraussetzung ist, dass jemand für die Verletzung haftet – beim Glätteunfall meist nach § 823 BGB.
Das Geld soll zwei Dinge leisten: Es soll ausgleichen, was der Verletzte erlitten hat. Und es soll eine Art Genugtuung sein. Ein Unfall, der ein Leben lang nachwirkt, wird deshalb anders bewertet als ein blauer Fleck.
Wie Gerichte die Höhe bemessen
Es gibt keine feste Tabelle. Gerichte schauen auf den Einzelfall und vergleichen mit ähnlichen Urteilen. Wichtig sind vor allem:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer von Krankenhaus, Reha und Arbeitsunfähigkeit
- Bleibende Schäden und Dauerbeschwerden
- Alter und Lebenssituation des Verletzten
- Ein mögliches Mitverschulden, das den Betrag kürzt
Das Risiko nicht selbst tragen
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Echte Fälle mit Schmerzensgeld nach Glätte
Diese Urteile zeigen, womit Eigentümer rechnen müssen. Pauschale Obergrenzen gibt es nicht – jeder Fall ist anders.
- OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12: Mieterin stürzt vor dem Haus, Oberschenkelhalsbruch. Die Eigentümer zahlen 7.000 € Schmerzensgeld plus 2.652,31 € weiteren Schaden. Ein Drittel Mitverschulden war schon abgezogen.
- OLG Hamm, 01.12.2023, 11 U 32/22: Fußgängerin stürzt an einem Zebrastreifen. Die Stadt hatte ungeeignet gestreut. 7.000 € plus Feststellung künftiger Schäden.
- BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23: Mieterin stürzt auf dem Weg einer WEG. Das Amtsgericht sprach 12.000 € zu. Der BGH hob ein abweichendes Urteil auf und verwies zurück.
- LG Coburg, 08.12.2000, 13 O 424/99: Fußgänger stürzt vor einem Haus, Mieter räumten nur aus Gefälligkeit. 15.000 DM plus Behandlungskosten.
Mehr zu den Hintergründen lesen Sie im Ratgeber Schmerzensgeld nach Glatteis-Sturz.

Achtung: Schmerzensgeld ist nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen Schadensersatz für Behandlung, Haushaltshilfe und Verdienstausfall sowie Anwalts- und Gerichtskosten. Oft holt sich auch die Krankenkasse ihre Kosten zurück. Siehe Regress.
Wer das Schmerzensgeld am Ende zahlt
Zahlungspflichtig ist, wer haftet – also meist der Eigentümer oder der beauftragte Dienst. Wer in welchem Fall zahlt, klärt die Frage Wer zahlt, wenn jemand vor meinem Haus ausrutscht? Eine Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Selbstnutzer sind meist über die Privathaftpflicht geschützt. Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Mehr dazu unter Haftpflichtversicherung.
Wichtig: Neben dem Geld drohen weitere Folgen. In Essen kann ein Bußgeld nach der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen hinzukommen, bis 500 € bei Fahrlässigkeit. Und bei Verletzungen kommt ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (§ 229 StGB). Ein Bußgeld zahlt keine Versicherung.
Vorsorge kostet weniger als ein Unfall
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Ihr Vorteil: Vorbeugen statt zahlen
Der beste Schutz vor Schmerzensgeld ist ein sicherer Weg. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter pro Saison. Das Team räumt und streut auch vor 7 Uhr und an Sonntagen. Jeder Einsatz wird dokumentiert. Die Räum- und Streupflicht ist vertraglich auf einen Fachbetrieb übertragen. Stürzt trotzdem jemand, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Das Risiko tragen dann Profis mit Versicherung.
Ehrlich gesagt: Eine Garantie, dass nie jemand stürzt, gibt es nicht. Und Ihre Kontrollpflicht bleibt. Aber Sie senken das Risiko und haben im Ernstfall einen Nachweis. Was ein Unfall insgesamt kosten kann, zeigt der Ratgeber Was ein Glätteunfall wirklich kostet.

Häufige Fragen zum Schmerzensgeld
Wie viel Schmerzensgeld gibt es nach einem Sturz auf Glatteis?
Das hängt vom Einzelfall ab. Gerichte haben zum Beispiel 7.000 € nach einem Oberschenkelhalsbruch zugesprochen. Pauschale Obergrenzen gibt es nicht.
Zahlt meine Haftpflicht das Schmerzensgeld?
Wenn Sie passend versichert sind und haften, übernimmt die Haftpflicht berechtigte Forderungen. Selbstnutzer haben meist die Privathaftpflicht, Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Wird das Schmerzensgeld bei Mitverschulden gekürzt?
Ja. Hat der Gestürzte selbst unvorsichtig gehandelt, wird der Betrag anteilig gekürzt.
Kommen zum Schmerzensgeld noch weitere Kosten hinzu?
Ja, etwa Behandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Anwalts- und Gerichtskosten sowie Rückforderungen der Krankenkasse.
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Fazit
Schmerzensgeld gleicht Schmerzen und Leid nach einer Verletzung aus. Nach Glätteunfällen haben Gerichte Beträge von 7.000 € und mehr zugesprochen, dazu kamen weitere Schäden. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall. Weitere Haftungsbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon. Wer vorbeugt und dokumentiert, schützt sich am besten. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis.