Ein Nachbar klingelt, bleich im Gesicht. Eine ältere Dame ist vor Ihrem Haus gestürzt. Der Krankenwagen ist unterwegs. Und Ihnen schießt die Frage durch den Kopf: Wer zahlt das jetzt?
Wer zahlt bei Sturz auf Glatteis? Derjenige, der die Räum- und Streupflicht schuldhaft verletzt hat. Das ist in Essen meist der Anlieger, also der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks, oder ein beauftragter Dienst. In der Regel zahlt dessen Haftpflichtversicherung. Hat die gestürzte Person selbst unvorsichtig gehandelt, kann ihr Anspruch gekürzt werden.

Die Grundregel: Wer seine Pflicht verletzt, zahlt
§ 823 BGB verpflichtet zum Schadensersatz, wer schuldhaft die Gesundheit eines anderen verletzt. Wer den Gehweg in Essen nicht räumt, obwohl er muss, verletzt seine Pflicht aus der Satzung und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht.
In Essen trifft die Pflicht auf dem Gehweg den Grundstückseigentümer (§ 2 Abs. 2 der Satzung). Hat er sie wirksam übertragen, haftet zunächst der Übernehmer. Die Kette im Detail erklärt der Ratgeber Haftung beim Winterdienst.
Vorsorge statt Schadensfall
Der Winterdienst räumt pünktlich und dokumentiert jeden Einsatz.
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Was alles gezahlt werden muss

- Schmerzensgeld
- Behandlungs- und Reha-Kosten, soweit nicht die Krankenkasse zahlt
- Haushaltsführungsschaden, wenn die Person ihren Haushalt nicht mehr schafft
- Verdienstausfall
- Anwalts- und Gerichtskosten
- Künftige Schäden bei Dauerfolgen
Dazu kommen Forderungen der Krankenkasse oder Unfallversicherung. Sie gehen nach § 116 SGB X auf den Versicherungsträger über. Mehr im Ratgeber Regress der Krankenkasse nach Glätteunfall.
Echte Beträge aus Urteilen
| Gericht | Fall | Ergebnis |
|---|---|---|
| OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12 | Mieterin, Oberschenkelhalsbruch vor dem Haus | 7.000 € Schmerzensgeld plus weiterer Schaden, ein Drittel Mitverschulden |
| OLG Hamm, 01.12.2023, 11 U 32/22 | Fußgängerin am Zebrastreifen, falsch gestreut | 7.000 € Schmerzensgeld plus künftige Schäden, kein Mitverschulden |
| OLG Oldenburg, 13.02.2014, 1 U 77/13 | Sturz vor einer WEG-Anlage | Sozialversicherung erhält 16.961,53 € |
Weitere Beispiele stehen im Ratgeber Schmerzensgeld nach Glatteis.
Wer zahlt bei Sturz auf Glatteis, wenn Mitverschulden vorliegt?

Wer auf einem erkennbar glatten Weg stürzt, trägt oft einen Teil selbst. Das OLG Hamm setzte ein Drittel Mitverschulden an. Aber: Allein das Erkennen der Glätte führt nicht zum vollen Verlust des Anspruchs. Ein Haftungsausschluss verlangt „unverständliche Sorglosigkeit“ (BGH, 20.06.2013, III ZR 326/12).
Mehr dazu im Ratgeber Mitverschulden bei Glätte.
Die Pflicht besteht nur bei allgemeiner Glätte, nicht bei einer einzelnen glatten Stelle (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Ist der Rest des Weges trocken, kann die Haftung entfallen.
Welche Versicherung zahlt?
Selbstnutzer eines Einfamilienhauses sind meist über ihre Privathaftpflicht geschützt. Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bußgelder zahlt keine Versicherung. Ob Ihre Versicherung auch zahlt, wenn Sie gar nicht geräumt haben, lesen Sie unter Zahlt die Haftpflicht auch ohne Räumen?
Achtung: Melden Sie einen Sturz sofort Ihrer Versicherung. Erkennen Sie keine Schuld an und zahlen Sie nichts auf eigene Faust. Was jetzt zu tun ist, zeigt der Ratgeber Glätteunfall: was tun?
Was kostet Ihre Sicherheit?
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Was Sie direkt nach dem Sturz tun
- Erste Hilfe leisten und bei Bedarf den Rettungsdienst rufen
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren
- Stelle, Wetter und Uhrzeit mit Fotos festhalten
- Eigene Räum- und Streunachweise sichern
- Den Schaden sofort der Versicherung melden
Ein freundliches, hilfsbereites Verhalten ist menschlich richtig. Es ist kein Schuldeingeständnis. Entscheidungen über Zahlungen überlassen Sie aber der Versicherung. Weitere kurze Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten zum Winterdienst.
Vorbeugen ist günstiger
Der beste Fall ist der, der nie passiert. Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt und streut in den Essener Fristen und dokumentiert jeden Einsatz. Die Räum- und Streupflicht geht per Vertrag auf den Fachbetrieb über. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Ihre verbleibende Pflicht – einen zuverlässigen Dienst wählen und stichprobenartig kontrollieren – erfüllen Sie mit Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation. So ist das Haftungsrisiko für Sie praktisch abgesichert.
Sie zahlen 39 Euro netto je laufendem Meter pro Saison – für 15 Meter also 585 Euro netto. Streugut und Anfahrt sind inklusive.
Das ist weniger als ein Zehntel des Schmerzensgeldes aus einem einzigen der oben genannten Fälle.
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Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn jemand vor meinem Haus ausrutscht?
Wer die Räum- und Streupflicht schuldhaft verletzt hat. Meist zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Glätteunfall?
Das hängt von der Verletzung ab. In zwei Fällen des OLG Hamm waren es jeweils 7.000 Euro plus weiterer Schaden.
Muss der Gestürzte beweisen, dass nicht gestreut war?
Grundsätzlich ja. Die Anforderungen an seinen Vortrag dürfen aber nicht überspannt werden.
Zahlt die Versicherung auch ein Bußgeld?
Nein. Bußgelder zahlt keine Haftpflichtversicherung.
Fazit
Wer zahlt bei Sturz auf Glatteis? Wer seine Räum- und Streupflicht schuldhaft verletzt hat, meist über die Haftpflicht. Mitverschulden kann kürzen, aber selten ganz ausschließen. Wer vorbeugt, erspart sich den Ärger. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis.