Sie hatten verschlafen. Um 7:40 Uhr stürzt jemand auf Ihrem ungeräumten Gehweg. Jetzt die bange Frage: Lässt mich meine Versicherung hängen, weil ich meine Pflicht nicht erfüllt habe?
Zahlt die Haftpflicht auch ohne Räumen? In den meisten Fällen ja. Genau dafür ist die Haftpflicht da: Sie zahlt, wenn Sie fahrlässig einen Schaden verursacht haben. Nach dem Gesetz ist der Versicherer in der Haftpflicht erst leistungsfrei, wenn Sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben (§ 103 VVG). Entscheidend sind aber auch die Bedingungen Ihres Vertrags. Und: Vermietete Objekte brauchen die passende Deckung.

Was das Gesetz sagt
§ 103 VVG regelt die Haftpflichtversicherung: Der Versicherer ist nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, „wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat“. Den Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
Verschlafen, vergessen, falsch eingeschätzt – das ist in aller Regel Fahrlässigkeit, kein Vorsatz. Auch grobe Fahrlässigkeit allein führt nach dem Gesetz in der Haftpflicht nicht zum Verlust des Schutzes. Den Begriff erklärt das Lexikon unter grobe Fahrlässigkeit.
Verschlafen ist kein Risiko mehr
Der Winterdienst räumt pünktlich – Ihre Versicherung bleibt im Schrank.
Fragen vorab? +49 201 45 875 433
Wo es trotzdem Probleme geben kann

- Vertragliche Pflichten verletzt, etwa den Schaden zu spät gemeldet
- Das Objekt ist nicht versichert, zum Beispiel ein vermietetes Haus in einer reinen Privathaftpflicht
- Deckungssumme zu niedrig für schwere Personenschäden
- Schuld vorschnell anerkannt oder Geld ohne Absprache gezahlt
Was genau gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Lesen Sie sie vor dem Winter – nicht erst nach dem Unfall. Details im Ratgeber Haftpflicht und Winterdienst.
Welche Versicherung für welches Haus?
| Situation | Passende Versicherung |
|---|---|
| Selbst genutztes Einfamilienhaus | Private Haftpflicht, meist inklusive |
| Vermietetes Haus oder Mehrfamilienhaus | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
| Wohnungseigentümergemeinschaft | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der Gemeinschaft – prüfen |
| Gewerbe, Praxis, Laden | Betriebshaftpflicht |
So beschreibt es auch der Gesamtverband der Versicherer. Ob etwa eine Einliegerwohnung in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert ist, hängt vom Vertrag ab. Mehr im Lexikon unter Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Was zahlt die Haftpflicht nie?

Bußgelder. Wer in Essen seine Räumpflicht verletzt, riskiert bis zu 500 Euro bei Fahrlässigkeit und bis zu 1.000 Euro bei Vorsatz. Das zahlen Sie immer selbst. Und eine Strafe aus einem Strafverfahren trifft Sie persönlich.
Dazu kommen Ärger und Zeit: Gespräche mit der Versicherung, dem Anwalt der Gegenseite, vielleicht ein Gerichtstermin. Das nimmt Ihnen keine Police ab. Mehr zu Bußgeldern unter Wie hoch ist das Bußgeld in Essen?
Achtung: Eine Versicherung ist kein Freibrief. Wer bewusst nicht räumt, weil „die Versicherung ja zahlt“, bewegt sich Richtung Vorsatz – und dann ist der Schutz weg.
Was nach einem Sturz zu tun ist
- Schaden sofort der Versicherung melden
- Fotos von Unfallstelle, Wetter und Uhrzeit machen
- Zeugen notieren
- Keine Schuld anerkennen und nichts auf eigene Faust zahlen
- Eigene Nachweise sichern: Wann wurde zuletzt geräumt?
Den genauen Ablauf zeigt der Ratgeber Schadensmeldung an die Versicherung nach Glätte.
Ihr Festpreis für die Saison
Berechnen Sie in einer Minute, was die Vorsorge kostet.
Kurz besprechen? +49 201 45 875 433
Was die Versicherung nach dem Sturz prüft
Die Versicherung schaut genau hin. Sie prüft, ob überhaupt eine Streupflicht bestand, ob allgemeine Glätte herrschte und ob die gestürzte Person selbst unvorsichtig war. Einzelne glatte Stellen lösen zivilrechtlich keine Streupflicht aus (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). War die gestürzte Person unvorsichtig, kann ihr Mitverschulden die Forderung senken.
Die Versicherung wehrt also auch unberechtigte Forderungen für Sie ab. Das ist ein oft unterschätzter Teil des Schutzes.
Regress: Wenn der beauftragte Dienst nicht kam
Haben Sie einen Winterdienst beauftragt, der nicht gekommen ist, zahlt vielleicht erst Ihre Versicherung. Sie kann sich das Geld dann beim Dienst zurückholen (§ 86 VVG). Gut, wenn der Dienst selbst versichert ist und seine Einsätze dokumentiert.
Besser: gar nicht erst in die Lage kommen
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien räumt und streut pünktlich. Sie müssen keinen Wecker mehr für den Gehweg stellen – und jeder Einsatz ist dokumentiert. Die Räum- und Streupflicht wird vertraglich auf den Fachbetrieb übertragen. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Ihre verbleibende Pflicht – sorgfältig auswählen und stichprobenartig kontrollieren – erfüllen Sie mit Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation.
Der Preis: 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für 15 Meter sind das 585 Euro netto. Alle Beispiele unter Winterdienst-Preise.
Weniger Schadensfälle, weniger Ärger
Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.
Lieber am Telefon? +49 201 45 875 433
Häufige Fragen
Zahlt die Haftpflicht, wenn ich vergessen habe zu räumen?
In der Regel ja. Vergessen ist Fahrlässigkeit. Leistungsfrei ist der Versicherer nach dem Gesetz erst bei Vorsatz.
Zahlt die Privathaftpflicht für mein vermietetes Haus?
Meist nicht. Für vermietete Objekte brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Zahlt die Versicherung das Bußgeld?
Nein. Bußgelder zahlt keine Haftpflichtversicherung.
Kann die Versicherung sich das Geld zurückholen?
Ja, vom schuldigen Dritten, etwa einem Winterdienst, der nicht gekommen ist (§ 86 VVG).
Fazit
Zahlt die Haftpflicht, wenn Sie nicht geräumt haben? Meist ja, denn nach dem Gesetz entfällt der Schutz erst bei Vorsatz. Prüfen Sie aber, ob Ihr Haus richtig versichert ist. Bußgeld, Ärger und Zeit bleiben bei Ihnen. Weitere Antworten finden Sie unter Fragen zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis und sorgen Sie vor.