Kann ich angezeigt werden, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?

Die Nachbarin ist vor Ihrem Haus gestürzt, Handgelenk gebrochen. Eine Woche später liegt ein Schreiben der Polizei im Briefkasten. Anzeige? Wegen eines Schneehaufens?

Streupflicht verletzt – droht dann eine Strafe? Ja, das ist möglich. Neben Schadensersatz und Schmerzensgeld kann ein Strafverfahren drohen, etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB. Stirbt jemand an den Folgen eines Sturzes, kommt fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. Ein Nachweis Ihres Winterdienstes ist in so einer Lage Ihr wichtigster Schutz.

Streupflicht verletzt: Sturz auf vereistem Gehweg

Was das Strafgesetzbuch sagt

§ 229 StGB: „Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Den Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de.

§ 222 StGB: Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Beides sind Höchstgrenzen. Was ein Gericht im Einzelfall entscheidet, hängt von vielen Umständen ab.

Nachweis statt Rechtfertigung

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Wann ermittelt wird

Glatteis auf einem ungestreuten Gehweg

Fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (§ 230 StGB). Die verletzte Person oder ihre Familie muss also Strafantrag stellen. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch von sich aus ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse sieht.

Bei fahrlässiger Tötung braucht es keinen Antrag. Hier ermitteln die Behörden von Amts wegen. Den Begriff Fahrlässigkeit erklärt das Lexikon unter Fahrlässigkeit.

Streupflicht verletzt: Strafe zusätzlich zu Schadensersatz

Das Strafverfahren läuft neben den zivilrechtlichen Forderungen. Beides ist unabhängig voneinander möglich:

  • Zivilrecht: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall – meist zahlt die Haftpflicht
  • Strafrecht: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – sie trifft Sie persönlich
  • Ordnungswidrigkeit: Bußgeld nach der Essener Satzung, bis 500 Euro bei Fahrlässigkeit, bis 1.000 Euro bei Vorsatz

Achtung: Eine Haftpflichtversicherung ist für den Schadensersatz da. Ein Bußgeld zahlt sie nicht, und eine Strafe trifft Sie persönlich.

Warum Unfälle im Winter so schwer wiegen

Einsatzdokumentation als Nachweis im Ernstfall

Ein Sturz auf Glatteis ist selten harmlos. Viele Betroffene sind älter. Ein Bruch von Hüfte oder Oberschenkelhals bedeutet Operation, Reha und manchmal bleibende Einschränkungen. Bei so schweren Folgen liegt ein Strafantrag von Betroffenen oder Angehörigen nahe.

Je schwerer die Folgen, desto eher kann auch die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse sehen. Wie teuer ein Glätteunfall zivilrechtlich wird, zeigt der Ratgeber Kosten eines Glätteunfalls.

Wer im Visier steht

Ist die Streupflicht verletzt, wird gegen die Person ermittelt, die für das Räumen verantwortlich war. Das kann der Eigentümer sein, ein Mieter mit wirksam übertragener Pflicht, ein Hausmeister oder ein Winterdienst. Hat der Eigentümer die Pflicht übertragen, kann auch er in den Blick geraten, wenn er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat.

Wer wofür verantwortlich ist, erklärt der Ratgeber Haftung beim Winterdienst.

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Ihr bester Schutz: der Nachweis

Im Strafverfahren muss Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden. Können Sie belegen, dass und wann geräumt und gestreut wurde, sieht die Lage ganz anders aus. Eine Dokumentation mit Datum, Uhrzeit und Streugut ist dann entscheidend.

  • Räum- und Streuzeiten notieren – am besten täglich
  • Fotos vom geräumten Gehweg mit Zeitstempel
  • Rechnungen und Einsatzberichte des Winterdienstes aufbewahren
  • Absprachen mit Vertretungen schriftlich festhalten

Wie Sie ein Streubuch führen, zeigt der Ratgeber Winterdienst-Dokumentation.

Wenn Post von der Polizei kommt

Bleiben Sie ruhig. Wer am Ende den Schaden bezahlt, klärt die Antwort auf die Frage wer zahlt, wenn jemand vor Ihrem Haus ausrutscht. Sie müssen sich als Beschuldigter nicht zur Sache äußern. Holen Sie sich anwaltlichen Rat, bevor Sie etwas sagen oder schreiben. Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den Unfall, falls noch nicht geschehen.

Sammeln Sie alle Nachweise über Ihren Winterdienst. Was Sie direkt nach einem Unfall tun sollten, lesen Sie im Ratgeber Glätteunfall: was tun? Weitere kurze Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten zum Winterdienst.

Vorsorge mit Dokumentation

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien dokumentiert jeden Einsatz. Sie müssen nicht mehr selbst früh raus – und haben im Ernstfall Belege für jeden Einsatz. Für Schäden aus einem Einsatz steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht ein. Der Preis: 39 Euro netto je laufendem Meter pro Saison, bei 12 Metern also 468 Euro netto.

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Häufige Fragen

Kann ich angezeigt werden, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?

Ja. In Betracht kommt fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB, wenn Sie Ihre Streupflicht schuldhaft verletzt haben.

Muss die gestürzte Person Strafantrag stellen?

Grundsätzlich ja. Die Staatsanwaltschaft kann bei besonderem öffentlichem Interesse aber auch ohne Antrag ermitteln.

Zahlt meine Versicherung ein Bußgeld oder eine Strafe?

Ein Bußgeld zahlt keine Haftpflicht. Eine Strafe richtet sich gegen Sie persönlich – die Versicherung ist für den Schadensersatz da.

Wie schütze ich mich vor einer Anzeige?

Am besten, indem Sie zuverlässig räumen und das dokumentieren – selbst oder mit einem Dienst.

Fazit

Streupflicht verletzt? Dann kann neben Schmerzensgeld ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen. Eine Strafe trifft Sie persönlich, nicht Ihre Versicherung. Ihr bester Schutz ist ein zuverlässiger, dokumentierter Winterdienst. Fordern Sie jetzt ein Angebot an.