Fahrlässigkeit bedeutet, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht zu lassen. So definiert es § 276 Absatz 2 BGB. Beim Winterdienst heißt das: Sie hätten räumen oder streuen können und müssen – und haben es nicht getan.
Kein böser Wille, keine Absicht. Nur ein langer Abend, ein überhörter Wecker, ein „Das mache ich gleich“. Genau so sehen die meisten Glätteunfälle aus. Juristen haben dafür einen eigenen Begriff. Und er reicht völlig aus, damit Sie zahlen müssen.

Was Fahrlässigkeit im Winterdienst bedeutet
Maßstab ist nicht, was Sie persönlich können. Maßstab ist, was ein ordentlicher Eigentümer in Ihrer Lage tun würde. In Essen ist das klar geregelt: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr müssen unverzüglich weg. Was nach 20 Uhr fällt oder entsteht, muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr beseitigt sein. So steht es in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.
Typische Sorgfaltsfehler beim Winterdienst sind:
- Verschlafen oder zu spät räumen
- Einmal streuen und nicht nachstreuen, obwohl es wieder glatt wird
- Ungeeignetes Streugut verwenden, etwa Hobelspäne
- Keine Vertretung für Urlaub oder Krankheit organisieren
- Einen Dienst beauftragen und nie kontrollieren
Zum Streugut ein Beispiel: Das OLG Hamm entschied, dass Hobelspäne keine nennenswerte abstumpfende Wirkung haben (OLG Hamm, 24.11.2014, 6 U 92/12).
Fahrlässigkeit reicht für Schadensersatz
Nach § 823 BGB haftet, wer „vorsätzlich oder fahrlässig“ einen anderen verletzt. Schon ein einfaches Versehen genügt also. Es muss nicht grob sein, es muss nicht bewusst sein. Mehr zum Grundsatz lesen Sie unter Verschuldenshaftung.
Die Folgen können erheblich sein: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, Forderungen der Krankenkasse. Dazu kommt in Essen ein mögliches Bußgeld: Wer fahrlässig nicht räumt, riskiert bis zu 500 €.
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Einfache und grobe Fahrlässigkeit
Juristen unterscheiden zwei Stufen:
- Einfache Stufe: Ein Versehen, das passieren kann, aber nicht passieren darf. Etwa zu spätes Nachstreuen.
- Grobe Stufe: Ein besonders schwerer Verstoß, bei dem das Naheliegende nicht beachtet wird. Etwa gar nicht räumen trotz Warnung und Schneefall.
Für die Haftung gegenüber dem Gestürzten reicht schon die einfache Stufe. Die grobe Stufe spielt vor allem bei Haftungsausschlüssen in Verträgen und bei manchen Versicherungsfragen eine Rolle. Details unter Grobe Fahrlässigkeit. Weitere Rechtsbegriffe finden Sie im Lexikon zum Winterdienst.

Achtung: Mangelnde Sorgfalt hat auch eine strafrechtliche Seite. Wird jemand verletzt, kommt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht (§ 229 StGB). Stirbt jemand, fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Mehr dazu unter Kann ich angezeigt werden, wenn jemand vor meinem Haus stürzt?
Wie Sie Fahrlässigkeit vermeiden
Die gute Nachricht: Solche Fehler lassen sich vermeiden. Es geht um verlässliche Abläufe, nicht um Perfektion. Wer seine Winterpflicht wie einen festen Termin behandelt, ist auf der sicheren Seite. Planen Sie im Herbst, wer räumt, wo das Streugut steht und wer einspringt. Die Streupflicht verlangt nicht, dass niemand ausrutschen kann. Sie verlangt, dass Sie das Zumutbare tun. Wo diese Grenze liegt, erklärt der Eintrag Zumutbarkeit.
- Feste Zuständigkeit und Vertretung regeln.
- Richtiges Streugut bereithalten: Splitt, Sand oder Granulat.
- Bei Wetterwarnungen früher aufstehen oder vorbereiten.
- Jeden Einsatz notieren, zum Beispiel im Streubuch.
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Ihr Vorteil mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING
Die meisten Fehler passieren, weil Menschen müde, krank, verreist oder einfach überlastet sind. Niemand ist jeden Morgen um 6 Uhr in Bestform – schon gar nicht an 30 oder 40 Frosttagen im Jahr. Ein Dienst mit eigenem Team und Einsatzplanung nimmt Ihnen dieses Risiko ab. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zahlen Sie 39 € netto je laufendem Meter pro Saison.
Jeder Einsatz wird dokumentiert. Die tägliche Arbeit liegt beim Dienst. Kommt es trotzdem zu einem Unfall, steht der Winterdienst mit seiner Betriebshaftpflicht über 3 Millionen Euro Deckung bei der DEVK dafür ein. Ihre verbleibende Kontrollpflicht erfüllen Sie mit Vertrag, Räumkarte und Einsatzdokumentation. Alle Pflichten im Überblick finden Sie unter Winterdienst in Essen: Alle Pflichten.

Häufige Fragen zur Fahrlässigkeit
Was gilt beim Winterdienst als fahrlässig?
Zum Beispiel zu spätes Räumen, fehlendes Nachstreuen, ungeeignetes Streugut oder eine fehlende Vertretung bei Urlaub und Krankheit.
Reicht einfache Fahrlässigkeit für Schadensersatz?
Ja. Nach § 823 BGB haftet, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen anderen verletzt. Grob muss der Fehler nicht sein.
Welches Bußgeld droht in Essen bei fahrlässigem Verhalten?
Nach der Essener Satzung bis zu 500 €. Bei Vorsatz sind es bis zu 1.000 €.
Kann Fahrlässigkeit strafbar sein?
Ja. Wird jemand verletzt, kommt fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB in Betracht.
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Fazit
Fahrlässigkeit heißt, die nötige Sorgfalt außer Acht zu lassen – ohne böse Absicht. Beim Winterdienst reicht schon einfache Fahrlässigkeit für Schadensersatz und ein Bußgeld bis 500 €. Grobe Fahrlässigkeit wiegt noch schwerer. Verlässliche Abläufe und Dokumentation schützen Sie. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.