Müssen Sie Ihren Gehweg so streuen, dass wirklich niemand mehr ausrutschen kann? Auch nicht der Jogger mit glatten Sohlen um 5 Uhr früh? Die gute Nachricht: nein.
Zumutbarkeit ist die Grenze, bis zu der ein Eigentümer beim Winterdienst handeln muss. Die Pflicht zu räumen und zu streuen besteht nur im Rahmen dessen, was vernünftig, möglich und angemessen ist. Gerichte wägen dabei ab: Wie groß ist die Gefahr? Wie viele Menschen sind betroffen? Und wie groß ist der Aufwand, sie zu beseitigen?

Keine absolute Sicherheit geschuldet
Das Oberlandesgericht Hamm hat es klar formuliert: Die Streupflicht bedeutet nicht, dass die Wege so zu bestreuen sind, dass überhaupt niemand ausgleiten kann (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Fußgänger müssen sich im Winter selbst vorsichtig bewegen. Wer unvorsichtig über einen erkennbar glatten Weg geht, muss unter Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen.
Das heißt aber nicht, dass Sie sich zurücklehnen können. Es heißt nur: Verlangt wird das Vernünftige, nicht das Perfekte.
Wo die Zumutbarkeit Grenzen zieht
Einige Grenzen sind klar:
- Einzelne glatte Stellen lösen in der Regel keine Streupflicht aus. Nötig ist allgemeine Glätte (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11).
- Zivilrechtlich besteht nachts grundsätzlich keine Streupflicht, auch wenn einzelne Menschen früh unterwegs sind (BGH, 11.08.2009, VI ZR 163/08). Was in Essen trotzdem bis 7 Uhr gilt, klärt die Frage Muss ich nachts streuen, wenn es glatt wird?
- Bei anhaltendem Eisregen verlangt niemand Unmögliches. Sobald Streuen wieder wirkt, müssen Sie aber handeln.
- Nicht jeder Weg braucht dieselbe Sorgfalt. Stark genutzte Wege gehen vor.
Wie diese Grenzen im Einzelnen aussehen, zeigt der Ratgeber Grenzen der Streupflicht.
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Was die Zumutbarkeit nicht entschuldigt
Viele Eigentümer verstehen den Begriff falsch. Sie denken: „Mir ist das Räumen nicht zumutbar, ich bin 80.“ Für Eigentümer greift das nicht. Die Essener Satzung kennt keine Befreiung wegen Alter oder Krankheit. Wer nicht selbst räumen kann, muss die Arbeit organisieren. Anders kann es bei Mietern sein, denen der Winterdienst übertragen wurde: Manche Gerichte befreien sie wegen Unzumutbarkeit, andere verlangen eine Ersatzkraft.
Auch Urlaub, Beruf oder Krankheit machen die Pflicht nicht unzumutbar. Sie verschieben sie nur auf eine Vertretung. Das zeigt die Frage Werden Senioren von der Räumpflicht befreit?.

Zumutbarkeit und Essener Satzung
Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung setzt eigene Maßstäbe. Sie nennt feste Zeiten, Breiten und Streumittel. Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob ein Gericht im Einzelfall eine Pflicht als unzumutbar ansehen würde. Wer sie nicht einhält, riskiert ein Bußgeld.
Der Bundesgerichtshof hat zwar entschieden, dass Satzungen die zivilrechtliche Haftung nicht beliebig erweitern können (BGH, 14.02.2017, VI ZR 254/16). Für Sie zählt trotzdem: Wer die Satzung einhält, hat die beste Grundlage. Wer auf Zumutbarkeitsgrenzen hofft, wettet auf das Urteil eines Richters.
Achtung: Die Grenze der Zumutbarkeit wird erst nach einem Unfall geklärt – vor Gericht, im Einzelfall. Bis dahin tragen Sie das Risiko.
Wie Gerichte abwägen
Richter stellen im Streitfall einfache Fragen. Wie gefährlich war die Stelle? Wie viele Menschen gehen dort entlang? Was hätte es gekostet, die Gefahr zu beseitigen? Ein paar Schaufeln Granulat auf eine vereiste Stufe gelten fast immer als zumutbar. Einen ganzen Parkplatz um 4 Uhr nachts eisfrei zu halten, eher nicht. Je leichter die Abhilfe und je größer die Gefahr, desto eher erwartet ein Gericht, dass Sie gehandelt haben.
Zumutbarkeit in der Praxis
Was heißt das für Ihren Alltag? Räumen und streuen Sie bei allgemeiner Glätte, zu den Zeiten der Satzung. Achten Sie auf Treppen, Gefälle und Stellen im Schatten. Streuen Sie nach, wenn die Glätte anhält. Und dokumentieren Sie, was Sie getan haben. Mehr zur Abwägung erklärt der Eintrag Verkehrsbedeutung.

Häufige Fragen zur Zumutbarkeit
Muss ich so streuen, dass niemand mehr rutschen kann?
Nein. Gerichte verlangen nur, was vernünftig und zumutbar ist. Absolute Sicherheit wird nicht geschuldet.
Ist mir das Räumen im Alter unzumutbar?
Als Eigentümer bleiben Sie in der Pflicht und müssen für eine Vertretung sorgen. Bei Mietern mit übertragenem Winterdienst entscheiden Gerichte unterschiedlich.
Muss ich bei Dauerregen auf gefrorenem Boden ständig streuen?
Nicht ohne Pause. Sinnloses Streuen verlangt niemand. Sobald Streuen wirkt, müssen Sie aber handeln.
Gilt die Zumutbarkeit auch für die Satzung?
Die Satzung setzt feste Regeln. Die sollten Sie einhalten, um Bußgeld und Streit zu vermeiden.
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Fazit
Zumutbarkeit begrenzt die Räum- und Streupflicht auf das Vernünftige. Absolute Sicherheit müssen Sie nicht schaffen. Alter, Arbeit oder Urlaub machen die Pflicht aber nicht unzumutbar. Wer sich auf Grenzen verlässt, spielt mit dem Risiko. Sicherer ist ein fester Dienst – was er kostet, zeigen die Winterdienst-Preise. Weitere Begriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon. Berechnen Sie jetzt Ihren Saisonpreis.