Sie sind 79. Das Knie macht nicht mehr mit, der Rücken schon lange nicht. Der Schneeschieber steht im Keller. Irgendwann muss es doch eine Altersgrenze geben – oder?
Gibt es für Senioren eine Befreiung von der Räumpflicht? Die ehrliche Antwort: Eine automatische Befreiung wegen Alters gibt es nicht. Die Essener Satzung überträgt die Pflicht jedem Grundstückseigentümer, unabhängig vom Alter. Aber: Sie müssen nicht selbst räumen. Sie können die Arbeit an Angehörige, Nachbarn oder einen Winterdienst abgeben.

Keine Befreiung von der Räumpflicht wegen Alters
Die Pflicht dient dem Schutz der Fußgänger. Sie hängt am Grundstück, nicht an der Person. § 2 Abs. 2 der Essener Winterdienstsatzung überträgt die Winterwartung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Eine Altersgrenze oder eine automatische Befreiung für Senioren enthält die Satzung nicht.
Wer also mit 80 ein Haus besitzt, ist genauso verpflichtet wie mit 40. Der Unterschied liegt nur darin, wie er die Pflicht erfüllt.
Kein Schneeschieber mehr mit 75+
Der Winterdienst räumt – Sie bleiben sicher im Haus.
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Und ältere Mieter?

Bei Mietern ist die Lage etwas anders. Hat der Vermieter den Winterdienst im Mietvertrag übertragen, fragen sich viele ältere Mieter, ob sie irgendwann befreit sind. Die Gerichte sehen das unterschiedlich.
Manche befreien Mieter wegen Unzumutbarkeit. Andere sagen: Die Arbeit kann auch ein anderer machen, also muss der Mieter auf eigene Kosten Ersatz stellen. Sprechen Sie als älterer Mieter frühzeitig mit dem Vermieter. Mehr dazu unter Wer muss räumen: Mieter oder Vermieter? Zahlen Sie schon für einen Dienst, lesen Sie: Muss ich als Mieter Winterdienst zahlen und trotzdem räumen?
Das OLG Hamm hat berücksichtigt, dass mehrere Mieter „bereits in fortgeschrittenem Alter“ waren und womöglich gar nicht selbst räumen konnten. Die Eigentümer hafteten für den Sturz (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12).
Das Risiko, es trotzdem selbst zu machen
Viele Senioren räumen weiter, obwohl es ihnen schwerfällt. Das ist gefährlich. Schneeschippen ist schwere Arbeit, oft vor 7 Uhr, im Dunkeln und auf glattem Boden. Ein eigener Sturz kann einen Oberschenkelhalsbruch bedeuten.
Wer es aus Sparsamkeit selbst macht, zahlt im schlimmsten Fall mit seiner Gesundheit. Tipps für alle, die es noch selbst tun wollen, gibt der Ratgeber Schnee räumen im Alter.
Achtung: Wer nicht mehr räumen kann und nichts organisiert, haftet trotzdem, wenn jemand stürzt. Dazu kann in Essen ein Bußgeld kommen. Eine Befreiung auf Zuruf gibt es nicht.
Drei Wege, die Pflicht ohne Schippen zu erfüllen

1. Angehörige
Kinder oder Enkel übernehmen den Winterdienst. Das klappt, wenn sie in der Nähe wohnen und früh Zeit haben. Hinweise im Ratgeber Winterdienst durch Angehörige.
2. Nachbarn
Ein jüngerer Nachbar räumt mit. Halten Sie die Absprache schriftlich fest und klären Sie Vertretung und Bezahlung.
3. Ein professioneller Winterdienst
Der Dienst räumt die ganze Saison, zuverlässig und dokumentiert. Niemand muss um einen Gefallen gebeten werden.
Was kostet die Entlastung?
Meter eingeben, Festpreis für die Saison sehen.
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Für Angehörige: Winterdienst für die Eltern organisieren
Oft sind es die erwachsenen Kinder, die sich Sorgen machen. Sie wohnen nicht in Essen oder arbeiten tagsüber. Ein fester Winterdienst nimmt ihnen die Sorge ab. Der Ratgeber Winterdienst für die Eltern organisieren zeigt, wie es geht. Speziell für ältere Eigentümer gibt es außerdem die Seite Winterdienst für Senioren.
Entlastung mit Steuervorteil
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien kostet 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für 12 Meter sind das 468 Euro netto, also 556,92 Euro brutto. Kein Mindestpreis, keine Abrechnung pro Einsatz, Streugut und Anfahrt inklusive. Auf Wunsch gehören auch Außentreppen und der Weg zur Mülltonne dazu. Was genau geräumt wird, zeichnen Sie vorab gemeinsam auf einer Räumkarte ein.
Als Rentner mit Einkommensteuerpflicht können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Mehr dazu unter Winterdienst als Rentner von der Steuer absetzen.
Sorgenfreier Winter für Sie oder Ihre Eltern
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Häufige Fragen
Ab welchem Alter muss man keinen Schnee mehr räumen?
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Pflicht besteht für jeden Eigentümer, kann aber übertragen werden.
Kann ich mich bei der Stadt Essen befreien lassen?
Eine automatische Befreiung wegen Alters sieht die Satzung nicht vor. Die übliche Lösung ist die Übertragung an Dritte.
Müssen ältere Mieter räumen?
Wenn der Mietvertrag es vorsieht, grundsätzlich ja. Gerichte entscheiden bei Alter und Gebrechlichkeit unterschiedlich.
Kann ich den Winterdienst als Rentner absetzen?
Ja, wenn Sie Einkommensteuer zahlen: 20 Prozent der Arbeitskosten, mit Rechnung und Überweisung.
Fazit
Eine Befreiung von der Räumpflicht gibt es für Senioren nicht automatisch. Die Pflicht bleibt, aber niemand muss mit 80 selbst schippen. Angehörige, Nachbarn oder ein Dienst übernehmen. Der sicherste Weg ist ein fester Winterdienst. Weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen zum Winterdienst. Fordern Sie jetzt ein Angebot an – für sich oder Ihre Eltern.