Die Rente reicht, aber große Sprünge sind nicht drin. Ein Winterdienst wäre eine Erleichterung – wenn nur die Kosten nicht wären. Hilft da das Finanzamt?
Ja, Sie können den Winterdienst als Rentner absetzen – als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 Prozent der Arbeitskosten ziehen Sie direkt von Ihrer Steuerschuld ab (§ 35a EStG), bis zu 4.000 Euro im Jahr für alle haushaltsnahen Dienstleistungen zusammen. Voraussetzung: Sie zahlen überhaupt Einkommensteuer, und Sie haben eine Rechnung und per Überweisung bezahlt.

Was das Gesetz sagt
§ 35a Abs. 2 EStG: Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten. Die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters gehen, Barzahlung zählt nicht. Den Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
Winterdienst zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Das Lexikon erklärt die haushaltsnahe Dienstleistung genauer.
Kein Schneeschieber mehr – und weniger Steuer
Der Winterdienst räumt, das Finanzamt beteiligt sich.
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Auch der öffentliche Gehweg zählt

Lange war umstritten, ob der Gehweg vor dem Haus dazugehört, denn er liegt jenseits der Grundstücksgrenze. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück ist begünstigt (20.03.2014, VI R 55/12).
Für Essener Eigentümer ist das wichtig, denn genau den Gehweg müssen sie nach der Satzung räumen. Mehr dazu im Ratgeber § 35a für den öffentlichen Gehweg.
Winterdienst als Rentner absetzen: Sie müssen Steuern zahlen
Die Ermäßigung zieht einen Betrag von Ihrer Steuerschuld ab. Zahlen Sie keine Einkommensteuer, weil Ihre Rente unter dem Grundfreibetrag liegt, bringt der Abzug nichts. Eine Erstattung gibt es dann nicht.
Viele Rentner zahlen aber Steuern, etwa wegen einer Betriebsrente, Mieteinnahmen oder weil beide Partner Rente beziehen. Ob das bei Ihnen so ist, zeigt Ihr letzter Steuerbescheid. Im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Achtung: Nur die Arbeitskosten zählen. Achten Sie darauf, dass die Rechnung den Arbeitsanteil ausweist. Selbst schätzen dürfen Sie den Anteil nicht.
Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Ihre Winterdienst-Rechnung weist 500 Euro Arbeitskosten aus. Dann ermäßigt sich Ihre Einkommensteuer um 20 Prozent davon, also um 100 Euro. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens so viel Steuer zahlen.
Haben Sie weitere haushaltsnahe Dienstleistungen wie Gartenpflege oder Treppenhausreinigung, zählen diese mit. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro gilt für alle zusammen. Mehr im Ratgeber Höchstbetrag nach § 35a.
Was Sie brauchen
- Eine Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil
- Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder EC-Karte – nicht bar
- Die Leistung für Ihren eigenen Haushalt, nicht für eine vermietete Wohnung
- Eintrag in der Steuererklärung unter haushaltsnahe Dienstleistungen
Worauf es bei der Rechnung ankommt, erklärt der Ratgeber Die richtige Rechnung für § 35a. Den Überblick gibt der Ratgeber Winterdienst steuerlich absetzen.
Ihr Festpreis für die Saison
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Wo Sie es in der Steuererklärung eintragen
Die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen tragen Sie in der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen der Einkommensteuererklärung ein. Geben Sie dort den Arbeitskostenanteil laut Rechnung an. Die Rechnung selbst müssen Sie nicht sofort einreichen, aber aufbewahren. Das Finanzamt kann sie anfordern.
Wer die Erklärung mit einem Lohnsteuerhilfeverein macht, legt die Rechnung dort vor.
Mieter und Wohnungseigentümer
Wohnen Sie zur Miete, können Sie Ihren Anteil an den Winterdienstkosten ebenfalls absetzen, wenn er in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen ist. Wohnungseigentümer nutzen dafür die Jahresabrechnung oder eine Bescheinigung des Verwalters.
Für vermietete Wohnungen gilt § 35a nicht. Dort sind die Kosten Werbungskosten bei den Mieteinnahmen.
Entlastung für Körper und Geldbeutel
Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien kostet 39 Euro netto je laufendem Meter für die ganze Saison. Für 12 Meter sind das 468 Euro netto, also 556,92 Euro brutto. Die Rechnung weist den Arbeitskostenanteil aus. Streugut und Anfahrt kosten nichts extra. Mehr für ältere Eigentümer auf der Seite Winterdienst für Senioren.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Ihre persönliche Situation klären Sie mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
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Häufige Fragen
Können Rentner Winterdienst von der Steuer absetzen?
Ja, wenn sie Einkommensteuer zahlen. Absetzbar sind 20 Prozent der Arbeitskosten.
Was ist, wenn ich keine Steuern zahle?
Dann bringt der Abzug nichts. Eine Erstattung gibt es nicht.
Zählt der Gehweg vor dem Haus?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat den Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück anerkannt.
Darf ich den Winterdienst bar bezahlen?
Für die Steuerermäßigung nicht. Nötig ist eine Zahlung auf das Konto des Dienstleisters.
Fazit
Den Winterdienst als Rentner absetzen können Sie, wenn Sie Einkommensteuer zahlen – 20 Prozent der Arbeitskosten, mit Rechnung und Überweisung. Auch der Gehweg vor dem Haus zählt. Weitere kurze Antworten finden Sie in den Fragen zum Winterdienst. Berechnen Sie jetzt Ihren Festpreis und entlasten Sie Rücken und Steuer.