Leistungsverzeichnis: Was genau geschuldet ist

Ein Leistungsverzeichnis ist eine genaue Liste aller Leistungen, die ein Auftragnehmer erbringen soll – im Winterdienst also welche Flächen wann, wie breit und womit geräumt und gestreut werden. Es macht aus einem ungefähren Auftrag einen prüfbaren Vertrag.

„Gehweg räumen“ steht im Vertrag. Mehr nicht. Nach dem ersten Schneefall ist der Gehweg frei, aber der Weg zur Haustür nicht. Die Mülltonnen stehen im Schnee. Der Dienst sagt: „Stand nicht drin.“ Genau diesen Streit verhindert ein gutes Leistungsverzeichnis.

Leistungsverzeichnis für den Winterdienst mit Flächen und Zeiten

Was ein Leistungsverzeichnis enthält

Im Winterdienst beschreibt es alle Punkte, die für einen sicheren Weg nötig sind. Je genauer, desto besser. Diese sieben Punkte gehören hinein:

  • Flächen: Gehweg, Zuweg, Hauseingang, Treppen, Zufahrt, Stellplätze, Weg zu den Mülltonnen
  • Maße: laufende Meter oder Quadratmeter jeder Fläche
  • Räumbreite: In Essen muss der Gehweg in voller Breite frei sein, höchstens aber auf 1,20 Metern
  • Zeiten: Tagsüber unverzüglich; Schnee und Glätte aus der Nacht werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr
  • Streugut: abstumpfende Mittel, Salz nur in erlaubten Ausnahmen
  • Nachkontrolle: Nachstreuen bei neuer Glätte
  • Dokumentation: Nachweis jedes Einsatzes mit Datum und Uhrzeit

Die Vorgaben zu Breite und Zeiten stammen aus der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen. Mehr zur Breite lesen Sie unter Räumbreite.

Grundlage für Vergleich und Kontrolle

Ohne Leistungsverzeichnis vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Das eine Angebot enthält den Zuweg, das andere nicht. Das eine streut Granulat, das andere nur Sand. Erst wenn alle Anbieter auf dieselbe Liste antworten, sehen Sie den echten Preisunterschied.

Genauso wichtig ist die Kontrolle. Als Eigentümer bleibt Ihnen nach der Übertragung eine Kontrollpflicht. Sie müssen prüfen, ob der Dienst seine Arbeit macht. Das geht nur, wenn klar ist, was er tun soll.

Klare Leistung, klarer Preis

Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien legt vorab fest, welche Meter geräumt werden. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter pro Saison.

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Leistungsverzeichnis bei Ausschreibungen

Hausverwaltungen, WEGs und Gewerbebetriebe holen oft mehrere Angebote ein. Dann ist das Leistungsverzeichnis Pflichtbestandteil der Anfrage. Es beschreibt jedes Objekt einzeln: Adresse, Flächen, Besonderheiten wie Hanglage, Treppen oder Bushaltestellen.

Wie Sie eine solche Anfrage aufbauen, zeigt der Ratgeber Winterdienst ausschreiben. Tipps zur genauen Beschreibung der Flächen gibt der Ratgeber Leistungsbeschreibung: Flächen, Zeiten und Räumbreite.

Verschneites Mehrfamilienhaus mit Balkonen und Gehweg in Essen im Winter

Achtung: Was nicht im Leistungsverzeichnis steht, schuldet der Dienst oft nicht. Vergessen Sie eine Fläche, bleibt die Pflicht für diese Fläche bei Ihnen. Stürzt dort jemand, haften Sie.

Typische Lücken im Leistungsverzeichnis

  • Der Weg zu den Mülltonnen fehlt – die Stadt empfiehlt dafür einen Meter Breite.
  • Außentreppen und Podeste sind nicht genannt.
  • Die Bushaltestelle vor dem Haus ist vergessen.
  • Gullys und Hydranten sind nicht erwähnt, obwohl die Satzung sie nennt.
  • Das Entfernen des Streuguts nach dem Winter fehlt.

Gehen Sie Ihr Grundstück vor der Saison einmal ab. Notieren Sie jede Fläche, über die Menschen laufen: Besucher, Mieter, Postbote, Pflegedienst, Müllabfuhr. Messen Sie die Länge mit einem Zollstock oder Maßband. Machen Sie Fotos von Treppen und engen Stellen. So entsteht die Liste fast von allein – und jeder Anbieter versteht sofort, was Sie brauchen.

Ihre Meter, Ihr Festpreis

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Ihr Vorteil mit dem Winterdienst von GOTTSCHLING

Beim Winterdienst von GOTTSCHLING richtet sich der Preis nach den laufenden Metern der zu räumenden Fläche. Gehweg, Zuweg, Zufahrt und Parkplatzstreifen werden vorher festgelegt. Auch Außentreppen, Hydranten, Gullys, Garagenzufahrt und der Weg zur Mülltonne können dazugehören. Alles wird vor Saisonstart in einer Räumkarte auf einem Satellitenbild eingezeichnet. So wissen beide Seiten genau, was geschuldet ist. Was „geschuldet“ rechtlich heißt, erklärt der Eintrag Werkvertrag. Die Punkte eines guten Vertrags erklärt der Ratgeber Winterdienst-Vertrag: Diese Punkte müssen rein.

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das hilft Ihnen bei der Kontrolle und im Ernstfall als Nachweis.

Eigentümer unterschreibt den Vertrag für den Winterdienst

Häufige Fragen zum Leistungsverzeichnis

Brauche ich als Privatperson ein Leistungsverzeichnis?

Ein formelles Dokument ist nicht nötig. Eine klare Liste der Flächen und Zeiten im Vertrag erfüllt denselben Zweck.

Was passiert mit Flächen, die nicht im Leistungsverzeichnis stehen?

Für diese Flächen bleibt die Pflicht bei Ihnen. Stürzt dort jemand, haften Sie selbst.

Welche Zeiten gehören in Essen in das Leistungsverzeichnis?

Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr sowie tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Schneefall oder Glätte.

Wie breit muss laut Leistungsverzeichnis geräumt werden?

In Essen in voller Gehwegbreite, höchstens 1,20 Meter. Ohne Gehweg gilt ein Streifen von 80 Zentimetern.

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Fazit

Ein Leistungsverzeichnis legt fest, welche Flächen wann und wie geräumt werden. Es verhindert Streit, macht Angebote vergleichbar und erleichtert Ihre Kontrolle. Denken Sie an Mülltonnenweg, Treppen, Bushaltestelle und Hydranten. Was fehlt, bleibt Ihr Risiko. Weitere Vertragsbegriffe erklärt das Winterdienst-Lexikon. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.