80 Stellplätze, zwei Fahrgassen, ein Fußweg zur Straße. Über Nacht sind 10 Zentimeter Schnee gefallen, und ab 7 Uhr kommen die ersten Autos. Wer jetzt nicht geräumt hat, bekommt festgefahrene Spurrillen, die tagelang bleiben – und Fußgänger, die zwischen den Autos über Eis balancieren.
Ein guter Winterdienst für Parkplätze bedeutet: Fahrgassen und Gehwege nach Prioritäten räumen, Schnee sinnvoll lagern und klar kennzeichnen, wo kein Winterdienst stattfindet. Der Winterdienst von GOTTSCHLING Immobilien übernimmt das für private Parkflächen aller Art – vom Mieterparkplatz bis zur Kundenfläche. Dazu kommt der öffentliche Gehweg nach Essener Satzung. Welche Räumstreifen dazugehören, zeichnen Sie vorab auf einer Räumkarte ein. Abgerechnet wird nach laufenden Metern: 39 € netto je Meter für die ganze Saison, Streugut und Anfahrt inklusive. Jeder Einsatz wird dokumentiert.

Wer muss einen Parkplatz von Schnee räumen?
Auf privaten Parkplätzen gilt keine Satzungspflicht, sondern die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Wer einen Parkplatz für andere öffnet – für Mieter, Kunden, Mitarbeiter oder Besucher –, muss ihn im Rahmen des Zumutbaren sichern. Verantwortlich ist, wer die Fläche beherrscht: Eigentümer oder Betreiber, bei vermieteten Flächen je nach Vertrag.
- Mieterparkplatz am Mehrfamilienhaus: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass Mieter sicher zu ihren Autos kommen. Mehr dazu unter Muss der Vermieter den Parkplatz räumen?
- Kundenparkplatz: Der Betreiber sichert vor allem die Wege, die Kunden zu Fuß gehen. Details im Ratgeber Räumpflicht auf dem Kundenparkplatz.
- Mitarbeiterparkplatz: Der Arbeitgeber sorgt für sichere Wege auf dem Betriebsgelände.
- Öffentlicher Gehweg am Parkplatz: Hier gilt die Essener Satzung – bis 1,20 m breit, nach nächtlichem Schnee werktags bis 7 Uhr.
Nicht alles muss frei sein – aber das Richtige
Niemand verlangt, dass ein großer Parkplatz jederzeit komplett schneefrei ist. Die Streupflicht setzt allgemeine Glätte voraus (BGH, 12.06.2012, VI ZR 138/11). Außerdem gilt sie nur im Rahmen der Zumutbarkeit. Entscheidend ist, dass Menschen sicher vom Auto zum Ziel kommen. Deshalb arbeitet ein guter Winterdienst nach Prioritäten:
- Gehwege und Fußwege vom Parkplatz zum Eingang.
- Behindertenstellplätze mit Zugang.
- Hauptfahrgassen, damit Fahrzeuge sicher ein- und ausfahren.
- Einkaufswagen- oder Müllplätze, wenn vorhanden.
- Nebenfahrgassen und Randbereiche.
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Eingeschränkten Winterdienst klar kennzeichnen
Auf großen Flächen ist es üblich, nur bestimmte Streifen zu räumen. Das sollten Nutzer wissen. Ein Schild „Eingeschränkter Winterdienst“ kann helfen, die Erwartung zu steuern. Einen Freibrief für ungeräumte Hauptwege gibt es aber nicht. Was ein solcher Hinweis leisten kann, erklärt der Ratgeber Eingeschränkter Winterdienst. Zum Schild „Kein Winterdienst“ gibt es einen eigenen Ratgeber: Schild „Kein Winterdienst“.
Achtung: Stürzt jemand auf einem ungeräumten Hauptweg, drohen Schmerzensgeld, Schadensersatz und Regress der Krankenkasse. In einem Fall aus dem Ruhrgebiet waren es 7.000 Euro Schmerzensgeld plus weiterer Schaden (OLG Hamm, 21.12.2012, I-9 U 38/12). Für den öffentlichen Gehweg kommt ein Bußgeld der Stadt dazu – bis 500 Euro bei Fahrlässigkeit, bis 1.000 Euro bei Vorsatz.
Schneelagerflächen einplanen
Auf einem Parkplatz fällt viel Schnee an. Wird er falsch gelagert, gehen Stellplätze verloren, Sichtachsen werden verdeckt, und Schmelzwasser läuft über die Wege und friert wieder. Planen Sie deshalb feste Lagerflächen:
- Am Rand, nicht vor Ein- und Ausfahrten.
- Nicht auf Gullys und Hydranten – die müssen laut Satzung frei bleiben.
- Mit Gefälle weg von Fußwegen.
- Nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen, wenn der Schnee salzhaltig sein könnte.
- Nicht auf Gehweg oder Straße – das verbietet die Satzung.
Mehr dazu im Ratgeber Schnee auf dem Parkplatz lagern.

Winterdienst für Parkplätze: So wird abgerechnet
Abgerechnet wird nach laufenden Metern der vereinbarten Räumstreifen. Sie legen fest, welche Gehwege und Fahrgassen geräumt werden, und geben deren Länge an. Breite Fahrgassen oder ganze Flächen geben Sie mit Maßen an, damit das Angebot genau passt. Ob von Hand oder mit einem Räumfahrzeug gearbeitet wird, hängt von Fläche und Zugänglichkeit ab.
| Räumstreifen | Meter | netto / Saison |
|---|---|---|
| Öffentlicher Gehweg | 30 m | 1.170 € |
| Fußweg zum Gebäude | 20 m | 780 € |
| Hauptfahrgasse | 50 m | 1.950 € |
| Gesamt | 100 m | 3.900 € (4.641 € brutto) |
Der Betrag gilt für die ganze Saison von Anfang November bis Mitte April, egal wie oft geräumt wird. Nach einem harten Winter mit vielen Einsätzen gibt es keine Nachforderung, nach einem milden keine Diskussion über Stunden.
Umlage bei Mieterparkplätzen
Gehört der Parkplatz zu einer Wohnanlage, können Vermieter die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bei vermieteten Stellplätzen oder Garagenhöfen gilt das entsprechend für die Stellplatzmieter. Für Betriebe und Märkte sind die Kosten Betriebsausgaben. Eine eigene Seite gibt es für Garagenhöfe. Für Märkte mit Kundenparkplatz lohnt ein Blick auf die Seite Winterdienst für Supermärkte.
Räumen und Streuen übernimmt ein Team. Über jeden Einsatz gibt es einen Beleg. Die Kontrollpflicht bleibt beim Verantwortlichen. Das Protokoll macht diese Kontrolle leicht. Die Regeln der Stadt für Gehwege stehen in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Stadt Essen.

Wann auf dem Parkplatz geräumt wird
Für den öffentlichen Gehweg gibt die Satzung die Zeiten vor: zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Schneefall oder Glättebildung, nach nächtlichem Schnee werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Auf dem privaten Parkplatz knüpfen Gerichte die Pflicht an den tatsächlichen Verkehr. Ein Mieterparkplatz braucht freie Wege, wenn die ersten Mieter zur Arbeit fahren. Ein Kundenparkplatz, wenn das Geschäft öffnet. Ein Betriebsparkplatz vor Schichtbeginn. Geben Sie diese Zeiten bei der Anfrage an, damit sie in der Planung berücksichtigt werden.
Rampen und Parkdecks
Rampen zu Tiefgaragen und offenen Parkdecks sind besonders glatt, weil sie im Schatten liegen und Schmelzwasser herunterläuft. Sie brauchen oft mehrfaches Streuen am Tag, gerade beim Frost-Tau-Wechsel. Tipps dazu gibt der Ratgeber Tiefgarage und Rampe im Winter.
Salzfrei streuen auf Parkflächen
Auf dem öffentlichen Gehweg ist Salz in Essen grundsätzlich verboten. Auch auf dem Parkplatz spricht viel für abstumpfendes Streugut: Salz greift Beton, Pflaster und Fahrzeuge an und schädigt Bäume und Grünstreifen am Rand. Granulat und Splitt machen die Fläche griffig. Nach dem Ende der Glätte muss abstumpfendes Streugut auf dem Gehweg laut Satzung wieder entfernt werden – auf dem Parkplatz ist das ebenfalls sinnvoll, damit Splitt nicht in Gullys und Hausflure wandert.
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Häufige Fragen zum Winterdienst auf Parkplätzen
Wer muss einen Parkplatz von Schnee räumen?
Wer die Fläche für andere öffnet und beherrscht – Eigentümer oder Betreiber. Das folgt aus der Verkehrssicherungspflicht. Für den öffentlichen Gehweg daneben gilt die Essener Satzung.
Muss der ganze Parkplatz geräumt werden?
Nicht zwingend. Im Rahmen des Zumutbaren reicht es meist, Fußwege, Zugänge und Hauptfahrgassen zu sichern. Welche Streifen das sind, legen Sie vorher fest.
Was kostet ein Winterdienst für Parkplätze?
39 € netto je laufendem Meter der vereinbarten Räumstreifen und Saison. Für 100 Meter sind das 3.900 € netto oder 4.641 € brutto.
Muss der Vermieter den Mieterparkplatz räumen?
Er muss dafür sorgen, dass Mieter sicher zu ihren Autos kommen. Die Kosten kann er umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Reicht ein Schild „Eingeschränkter Winterdienst“?
Es kann die Erwartung steuern. Das Räumen der Hauptwege ersetzt es nicht.
Fazit
Ein Parkplatz muss nicht komplett schneefrei sein – aber die richtigen Wege müssen es sein. Ein Winterdienst für Parkplätze mit klaren Prioritäten, geplanten Schneelagerflächen und Festpreis je Räumstreifen macht aus der Glättefalle eine sichere Fläche. Die Einsatzdokumentation belegt, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben. Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an.