Innenhof, Hinterhof, Zuweg: Welche Flächen Sie räumen müssen

Der Gehweg vor dem Haus ist frei. Sie sind zufrieden. Dann rutscht der Paketbote auf dem Weg zum Hinterhaus aus. Genau hier liegt die Falle: Die Räumpflicht im Innenhof wird oft vergessen. Ihre Pflicht endet nicht am Gehweg. Auf dem Grundstück gehören alle Wege dazu, die Mieter, Besucher und Lieferanten erwartbar nutzen.

Die gute Nachricht: Flächen, die niemand betritt, müssen Sie nicht räumen. Wer seine Wege einmal sauber festlegt, spart sich Arbeit und Streit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Flächen dazugehören.

Räumpflicht im Innenhof: geräumter Weg zum Hauseingang im Winter

Zwei Pflichten, zwei Regeln

Viele Eigentümer werfen zwei Dinge zusammen. Dabei gelten unterschiedliche Regeln.

Der öffentliche Gehweg: Hier regelt die Essener Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung alles genau. Sie müssen räumen und abstumpfend streuen, in der vorhandenen Breite bis höchstens 1,20 Meter. Die Details erklärt der Ratgeber zur Straßenreinigungssatzung Essen.

Die Flächen auf Ihrem Grundstück: Hier greift keine Satzung, sondern die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Der Ratgeber erklärt, welche Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer trifft. Wer Wege für andere öffnet, muss sie zumutbar sicher halten. Das gilt für Hof, Zuweg, Hauszugang und Stellplätze.

Für Sie heißt das: Der Gehweg ist nur der Anfang. Die Räumpflicht im Innenhof und auf dem ganzen Grundstück kommt dazu.

Was die Räumpflicht im Innenhof umfasst

Maßstab ist eine einfache Frage: Welche Wege nutzen Menschen erwartbar? Nicht nur Ihre Mieter, sondern auch Besucher, Postboten, Pflegedienste und Handwerker. Diese Flächen gehören typischerweise dazu:

  • Der Zuweg zur Haustür: vom Gehweg bis zum Eingang. Ein Zuweg ist oft der meistgenutzte Weg auf dem Grundstück.
  • Der Hauszugang: Stufen, Podest, Eingangsbereich. Der Hauszugang ist bei Glätte besonders tückisch.
  • Der Weg zu den Mülltonnen: Die Stadt Essen empfiehlt eine etwa einen Meter breite Gasse. Mehr dazu unter Weg zur Mülltonne räumen.
  • Der Weg durch den Innenhof zum Hinterhaus: Wohnen dort Menschen, müssen sie sicher hinkommen.
  • Wege zu Garagen und Stellplätzen: zumindest der Fußweg vom Auto zum Haus.
  • Nebeneingänge und Kellerabgänge: wenn sie regelmäßig genutzt werden.
Mehrfamilienhaus mit Innenhof im Winter in Essen

Welche Flächen nicht dazugehören

Genauso wichtig ist die andere Seite. Die Räumpflicht hat Grenzen, das zeigt auch der Ratgeber zur Zumutbarkeit der Streupflicht. Nicht räumen müssen Sie in der Regel:

  • Rasenflächen und Beete.
  • Wege, die erkennbar niemand nutzt, etwa ein zugewachsener Pfad hinter der Garage.
  • Flächen, die klar abgesperrt sind.
  • Den ganzen Innenhof in voller Breite, wenn ein sicherer Gehstreifen reicht.

Wichtig ist das Wort „erkennbar“. Wenn Mieter einen Trampelpfad quer durch den Hof nutzen, weil er kürzer ist, kann er zum Weg werden. Gerichte fragen nicht, was Sie geplant haben. Sie fragen, was tatsächlich passiert.

Alle Wege, ein fester Preis

Der Winterdienst von GOTTSCHLING räumt Gehweg, Zuweg, Zufahrt und den Weg zur Mülltonne. Sie zahlen 39 € netto je laufendem Meter und Saison – ohne Abrechnung pro Einsatz.

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Wohin mit dem Schnee aus dem Innenhof?

Im Innenhof wird es oft eng. Der Schnee muss irgendwohin. Die Satzung setzt hier eine klare Grenze: Schnee und Eis von Privatgrundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Das ist ein häufiger Fehler.

Besser ist es, auf dem Grundstück Lagerflächen einzuplanen. Geeignet sind Rasenstücke oder Ecken, die niemand betritt. Achten Sie darauf, dass Schmelzwasser nicht über Wege läuft. Sonst entsteht am nächsten Morgen neue Glätte.

Achtung: Schieben Sie Schnee aus dem Hof nie auf den öffentlichen Gehweg. Das verstößt gegen die Satzung und schafft eine neue Gefahr genau dort, wo Sie ohnehin verantwortlich sind.

Hinterhaus und Hinterlieger: Wer räumt was?

In Essen gibt es viele Grundstücke mit Hinterhaus oder mehreren Gebäuden auf einem Grundstück. Hier ist die Aufteilung oft unklar. Die Satzung knüpft an das Grundstück an, wie es im Grundbuch steht. Auch Grundstücke ohne direkte Straßenfront können pflichtig sein, wenn sie über die Straße erschlossen sind.

Für den Innenhof zählt: Wer die Fläche besitzt oder verwaltet, muss für sichere Wege sorgen. Teilen sich mehrere Eigentümer einen Hof, sollten sie schriftlich festhalten, wer welche Fläche übernimmt. Bei einer WEG ist die Gemeinschaft zuständig.

Garagenhof und Stellplätze

Gehört ein Garagenhof oder ein Stellplatz zum Haus, wird es schnell unübersichtlich. Für Autos müssen Sie den Hof in der Regel nicht komplett freischieben. Der Fußweg vom Stellplatz zur Haustür ist aber ein erwartbar genutzter Weg. Den sollten Sie sicher halten. Vermieten Sie Stellplätze an Dritte, gilt das erst recht. Denn dann gehen dort regelmäßig Menschen, die sich auf einen sicheren Weg verlassen.

Ein Tipp aus der Praxis: Legen Sie für den Garagenhof eine feste Gehspur fest, etwa entlang der Hauswand. Diese Spur wird geräumt und gestreut. So wissen alle, wo es sicher langgeht. Der Rest darf weiß bleiben.

Flächen vorher festlegen – auch im Vertrag

Die meisten Streitfälle entstehen nicht durch Faulheit. Sie entstehen, weil niemand genau wusste, welche Fläche dazugehört. Deshalb lohnt ein einfacher Plan vor der Saison:

  1. Gehen Sie das Grundstück ab und notieren Sie alle genutzten Wege.
  2. Messen Sie die Längen in laufenden Metern.
  3. Zeichnen Sie eine kleine Skizze: Gehweg, Zuweg, Hof, Mülltonnen, Stellplätze.
  4. Legen Sie fest, wer räumt: Sie selbst, Mieter oder ein Dienstleister.
  5. Nehmen Sie die Skizze in den Winterdienstvertrag auf.

Diese Skizze ist Gold wert. Beauftragen Sie einen Dienstleister, steht dann eindeutig fest, welche Flächen er übernimmt. Lücken zwischen „Gehweg macht die Firma“ und „Hof macht keiner“ fallen sofort auf. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING übernimmt das die Räumkarte: Vor Saisonstart wird auf einem Satellitenbild eingezeichnet, was geräumt und gestreut wird – vom Gehweg bis zum Weg zur Mülltonne.

Rechenbeispiel

Ein Mehrfamilienhaus hat 12 Meter Gehweg und einen Zuweg durch den Innenhof von 8 Metern. Zusammen sind das 20 laufende Meter. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING kostet das 780 € netto (928,20 € brutto) für die ganze Saison. Egal, wie oft es schneit.

Geräumter Zuweg und Gehweg vor einem Wohnhaus

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Häufige Fragen zur Räumpflicht im Innenhof

Muss ich auf meinem Grundstück Schnee räumen?

Ja, wenn andere Menschen die Wege erwartbar nutzen. Das sind vor allem Zuwege, Hauszugänge und Wege zu Mülltonnen. Flächen, die niemand betritt, müssen Sie nicht räumen.

Muss ich den ganzen Innenhof räumen?

Nein. Ein sicherer, ausreichend breiter Gehstreifen auf den genutzten Wegen reicht in der Regel. Die volle Hoffläche müssen Sie nicht freihalten.

Wie breit muss der Weg zu den Mülltonnen sein?

Die Stadt Essen und die EBE empfehlen einen etwa einen Meter breiten, schnee- und glättefreien Zugang zu den Abfallbehältern.

Darf ich den Schnee aus dem Hof auf den Gehweg schieben?

Nein. Die Essener Satzung verbietet, Schnee und Eis von Privatgrundstücken auf Gehweg oder Fahrbahn zu schaffen. Lagern Sie den Schnee auf dem eigenen Grundstück.

Räumt ein Winterdienst auch den Innenhof?

Ja, wenn Sie die Fläche in der Räumkarte festlegen. Beim Winterdienst von GOTTSCHLING zählen Zuwege und Zufahrten genauso als laufende Meter wie der Gehweg.

Fazit

Die Räumpflicht im Innenhof zeigt: Ihre Pflicht endet nicht am Gehweg. Zuweg, Hauszugang, Mülltonnen und Hinterhaus gehören dazu, wenn Menschen sie nutzen. Unbenutzte Flächen dürfen Sie liegen lassen. Legen Sie vor dem Winter fest, welche Wege geräumt werden und von wem. Oder geben Sie alles in eine Hand: Fordern Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot an. Alle weiteren Pflichten finden Sie im Überblick Winterdienst-Pflichten in Essen und im Winterdienst-Ratgeber. Den Wortlaut der Regeln zur Schneelagerung finden Sie in der Essener Winterdienstsatzung.