Drei Stufen, ein kleines Podest, die Haustür. Jeden Tag gehen Sie hier mehrmals hoch und runter, ohne nachzudenken. Bis zu dem Morgen, an dem die mittlere Stufe unter einer hauchdünnen Eisschicht glänzt.
Der Hauszugang ist der Bereich direkt vor dem Eingang eines Gebäudes: Stufen, Podest, Eingangsbereich und oft eine kleine Rampe. Im Winter ist der Hauszugang einer der gefährlichsten Orte auf dem Grundstück, weil dort Nässe, Schatten und Höhenunterschiede zusammenkommen. Er gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und muss bei Schnee und Glätte sicher begehbar sein.

Was zum Hauszugang gehört
Der Hauszugang ist mehr als die Türschwelle. Dazu gehören:
- Außentreppe und einzelne Stufen vor dem Eingang
- Podest oder Treppenabsatz vor der Tür
- Rampe für Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen
- überdachter Eingangsbereich, in den Schnee weht
- Handlauf und Geländer
Zusammen mit dem Zuweg bildet er den Weg vom Bürgersteig ins Haus. Welche Flächen dazugehören, zeigt der Ratgeber Innenhof, Hinterhof, Zuweg. Beide liegen auf Ihrem Grundstück. Für sie gilt nicht die Satzung der Stadt, sondern die allgemeine Verkehrssicherungspflicht. Weitere Begriffe rund um Grundstück und Winter erklärt das Lexikon zum Winterdienst.
Warum gerade hier so viel passiert
Am Hauszugang treffen mehrere Gefahren aufeinander. Stufen verlangen einen sicheren Tritt. Auf glatter Fläche rutscht der Fuß schnell über die Kante. Podeste liegen oft im Schatten und tauen spät auf. Aus Dachrinnen und Fallrohren tropft Wasser, das nachts gefriert. Und wer das Haus verlässt, schaut eher auf Schlüssel und Handy als auf den Boden.
Stürze auf Treppen enden häufig schwerer als auf ebener Fläche. Handgelenk, Hüfte und Kopf sind besonders gefährdet. Für ältere Menschen kann ein einziger Sturz das Ende der Selbstständigkeit bedeuten.
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Hauszugang und Haftung
Wer andere auf sein Grundstück lässt, muss Gefahren zumutbar beseitigen. Das folgt aus § 823 BGB. Mieter, Besucher, Postboten und Pflegedienste haben ein Recht darauf, sicher ins Haus zu kommen. Stürzt jemand auf dem vereisten Zugang, drohen Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Für Vermieter kommt eine vertragliche Pflicht dazu. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Vermieter haftet seinem Mieter auch dann, wenn ein beauftragter Hausmeisterdienst nicht gestreut hat (BGH, 06.08.2025, VIII ZR 250/23). Wie Vermieter nach einem Sturz ihres Mieters dastehen, zeigt der Ratgeber Mieter stürzt auf dem Hof. Für Besucher und Lieferanten hilft Sturz auf dem Privatgrundstück.

So machen Sie den Hauszugang winterfest
Vieles lässt sich schon im Herbst erledigen. Das spart im Winter Arbeit und senkt das Risiko:
Prüfen Sie die Beleuchtung. Wer im Dunkeln nach Hause kommt, muss die Stufen sehen. Ein Bewegungsmelder hilft. Montieren Sie einen Handlauf, wenn keiner da ist. Legen Sie eine robuste Schmutzfangmatte vor die Tür. Leiten Sie Fallrohre so um, dass kein Wasser über den Zugang läuft. Weitere Tipps enthält der Ratgeber Hauseingang winterfest machen.
Achtung: Streuen Sie Stufen immer bis zur Kante. Gerade die Vorderkante jeder Stufe ist die gefährlichste Stelle.
Wer den Hauszugang räumt
Im Einfamilienhaus erledigen Sie es meist selbst. Im Mehrfamilienhaus steht es oft in der Hausordnung. Doch Mieter sind nicht immer da. Wer um 6 Uhr zur Schicht fährt, kommt erst am Abend zurück. Wer krank ist, kann nicht raus. Dann bleibt die Treppe glatt – und das Risiko landet beim Eigentümer. Ein fester Dienst schließt diese Lücke. Er räumt auch dann, wenn im Haus niemand Zeit hat.
Streuen am Hauszugang
Auf Ihrem Grundstück gilt das Salzverbot der Satzung nicht unmittelbar – es betrifft Gehwege. Trotzdem ist Salz am Eingang keine gute Idee. Es greift Naturstein, Beton und Fugen an. Es wird in die Wohnung getragen und schadet Böden und Teppichen. Abstumpfendes Streugut wie Granulat oder Splitt ist die bessere Wahl. Nach dem Winter kehren Sie es weg, damit es nicht selbst zur Rutschfalle wird. Oder Sie überlassen das dem Pluspaket mit Frühjahrsreinigung.

Häufige Fragen zum Hauszugang
Gehören Außentreppen zur Räumpflicht?
Ja. Über die Verkehrssicherungspflicht müssen Stufen und Podeste vor dem Eingang sicher begehbar sein.
Wer haftet, wenn ein Mieter auf der Eingangstreppe stürzt?
In der Regel der Vermieter – auch dann, wenn er einen Dienst beauftragt hat, der nicht gestreut hat.
Darf ich am Hauszugang Salz streuen?
Das Essener Salzverbot gilt für Gehwege. Am Haus schadet Salz aber Stein und Böden. Abstumpfendes Streugut ist besser.
Kann ein Winterdienst auch den Eingang räumen?
Ja. Nennen Sie Zugang und Stufen im Auftrag. Berechnet wird nach laufenden Metern.
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Fazit
Der Hauszugang ist klein, aber gefährlich. Stufen, Podest und Schatten machen ihn zum Unfallschwerpunkt im Winter. Er gehört zu Ihrer Verkehrssicherungspflicht – Vermieter haften ihren Mietern sogar für Fehler des Dienstes. Sichern Sie ihn gut und nehmen Sie ihn in die Räumkarte Ihres Winterdienstes auf. Die Winterdienst-Preise zeigen, was das kostet.